• Als Forenbetreiber sind wir nicht verpflichtet, Beiträge oder Themen auf bloßen Wunsch zu löschen. Eine Entfernung erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung (z. B. bei rechtswidrigen Inhalten oder berechtigten datenschutzrechtlichen Ansprüchen). Bitte veröffentlichen Sie daher nur Inhalte, deren dauerhafte Speicherung und öffentliche Zugänglichkeit Sie zustimmen.

MPU wegen 2 Trunkenheitsfahrten mit Unfallflucht im Zeitraum von 4 Wochen

Mir fällt gerade noch ein: Mein Mann hat damals von der Führerscheinstelle – noch vor dem Entzug – ein Schreiben für eine ärztliche Stellungnahme bekommen.
Dabei war ausdrücklich vorgegeben, dass dieses vom Hausarzt ausgefüllt werden sollte.
Bei ihm wurde dann der Führerschein eingezogen, weil die Kriterien nicht erfüllt werden konnten.
Ich gucke, ob ich das auf die Schnelle finde bzw. in Teilen anonym hochladen kann – vielleicht hilft es dir ja.
Der Hausarzt musste dazu keinen Bericht schreiben, sondern nur das Formular ausfüllen.
 
Hab es gefunden, beim Schreiben der Fsst habe ich den Kopf u Namen entfernt, daher nur der mittlere Auszug. Rest ist zwar nicht von guter Qualität, aber lesbar.
 

Anhänge

  • IMG_8245.jpeg
    IMG_8245.jpeg
    181 KB · Aufrufe: 39
  • IMG_8246.jpeg
    IMG_8246.jpeg
    440,6 KB · Aufrufe: 38
  • IMG_8247.jpeg
    IMG_8247.jpeg
    332,8 KB · Aufrufe: 37
  • IMG_8248.jpeg
    IMG_8248.jpeg
    357,8 KB · Aufrufe: 36
  • IMG_8249.jpeg
    IMG_8249.jpeg
    372,3 KB · Aufrufe: 31
  • IMG_8250.jpeg
    IMG_8250.jpeg
    371,8 KB · Aufrufe: 32
  • IMG_8251.jpeg
    IMG_8251.jpeg
    346,5 KB · Aufrufe: 30
  • IMG_8252.jpeg
    IMG_8252.jpeg
    343,7 KB · Aufrufe: 36
Diese blanko Formulare gibt es im Internet als Download. Vielleicht ja direkt von deiner Führerscheinstelle. Und das kann dein Hausarzt ja auch ausfüllen, behaupte ich mal. Plus dann das Schreiben der Suchberaterin.
Du merkst auch hier, dass du bereits eine positive Veränderung umgesetzt hast: Du fragst nach Rat und nimmst Hilfe an – du bist nicht allein.
Auch wenn der Weg manchmal steinig ist, bleibst du dir selbst treu. Jetzt sorgt dein neuer Weg dafür dich aufzubauen.

Ich wünsche dir, dass du etwas abschalten und zur Ruhe kommen kannst. Es wird sich bestimmt eine zufriedenstellende Lösung finden.
 
Dabei war ausdrücklich vorgegeben, dass dieses vom Hausarzt ausgefüllt werden sollte.

Das hast du / habt ihr offensichtlich falsch verstanden.

In dem Individualtext des Schreibens an deinen Mann steht korrekterweise "(Haus-)Arzt". Das "hausärztlicher Sicht" in dem Fragebogen ist ein Standardtext, der auch keine Fachrichtung vorgibt. Die Führerscheinstelle darf überhaupt keine Fachrichtung vorgeben. Und das tun sie auch nicht.

Bei @der Kalle heißt es entsprechend

... Ihres behandelnden Facharztes bzw. Hausarztes ...

@der Kalle schreibt auch nirgends, das die Führerscheinstelle ihm für die Bescheinigung einen Facharzt vorgeschrieben hat. Entscheidend ist eine andere (zulässige und eigentlich selbstverständliche) Forderung: behandelnden.

Der Unterschied zwischen deinem Mann und @der Kalle ist folgender: Dein Mann hat offensichtlich Herzprobleme. In solchen Fällen zieht der Hausarzt bei akuten Fällen einen Facharzt oder ein Krankenhaus oder ... hinzu. Die Diagnose und die weitere (Nach-)Behandlung obliegt aber ihm. Deshalb konnte und durfte eurer Hausarzt den Fragebogen ausfüllen.

Bei @der Kalle hat sein Hausarzt in Hinblick auf seine psychischen Probleme aber weder die Diagnose erstellt noch die Behandlung / Therapie durchgeführt. Deshalb darf er ihm rechtlich (also unabhängig von der Führerscheinstelle) überhaupt keinen Behandlungsbericht ausstellen. Und genau das hat sein Hausarzt der @der Kalle mitgeteilt. Daran wird sich auch nichts ändern wenn @der Kalle ihn erneut fragt.

Gleiches gilt für die Krankenkasse. Die haben weder das Fachwissen noch die Informationen um @der Kalle einen Behandlungsbericht mit den aufgeführten Fragen auszustellen.
 
das ist alles sehr gut und perfekt von @MrMurphy analysiert.

Gleiches gilt für die Krankenkasse. Die haben weder das Fachwissen noch die Informationen um @der Kalle einen Behandlungsbericht mit den aufgeführten Fragen auszustellen.
hierbei geht es bei @der Kalle darum, so wie ich ihn verstanden habe, das er nachweist das er noch nie wegen psychischen Problemen in Behandlung war. Und das kann er durchaus mit der Versichertenauskunft der KK dokumentieren.
 
Guten Morgen zusammen und @McMurphy
In meinem Schreiben steht . Ich soll einen Befund eines Facharztes bzw meines Hausarztes vorlegen. Es geht ja um 2 Dinge um die Körperliche sowie geistige Gesundheit
Die Körperliche kann mir mein Hausarzt ja bescheinigen. Weswegen ich dort heute nochmals Vorstellig werden.
Die Psychische nicht, und mir ist klar daß er mir diesbezüglich nichts ausstellen darf.
Das wurde ja auch hier mehrmals Thematisiert.
Deswegen habe ich auch hier gefragt welche möglichkeit mir bleibt um der FEB etwas vorzulegen was für diese Dame vertretbar ist.
Ich Versuche seit Tagen einen Termin für einen Psychologen zu bekommen oder bei einem Verkehrsmediziner. Wenn ich irgendwo einen Termin bekomme und meine Stunden bei ihm machen kann, kann ich ja die Frist nicht einhalten.
Ich habe mir nun überlegt ob ich meinen Antrag zurück ziehe, meine Abstinenz nahtlos Anhänge und den Antrag neu Stelle, wenn ich erfolgreich beim Psychologen/Neurologen bzw Verkehrsmediziner war.
Und sei mir bitte nicht böse und es soll kein Angriff auf dich oder deine Expertise sein. Es bringt mir gerade nichts wenn du mir täglich vor den latz knallst ich sei Psychisch krank. Einen konstruktiven Ansatz wie ich da jetzt weiter vorgehen könnte allerdings schon.
LG Kalle
 
das er noch nie wegen psychischen Problemen in Behandlung war

Dabei gibt es zwei Probleme:

1. Er hat selbst geschrieben das er psychische Probleme hat und in Behandlung ist. Nur deshalb fordert die Führerscheinstelle den Behandlungs- / Therapiebericht.

2. Seine Krankenkasse kann nur bestätigen, das sie keine entsprechende Behandlung bezahlt hat. Er kann die Behandlung aber privatärztlich selbst bezahlt haben.
 
Mr Murphi
Es liegt mir ganz fern einen Streit mit dir anzufangen, denn ich schätze deine Expertise sehr wie von jedem anderen auch, der hier seine Zeit kostenlos und Ehrenamtlich zur Verfügung stellt.
Ich Frage einfach nach Lösungs Ansätzen.
Das Schreiben meines RA kann ich nicht mehr rückgängig machen und ich Versuche gerade dieses entstandene Problem zu lösen.
 
@der Kalle hat sich in einer akuten psychischen Ausnahmesituation befunden, in der er sich stark überfordert gefühlt hat. In diesem Zustand wurde ihm von verschiedenen Seiten geraten, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben. Unter dem Eindruck dieser Überforderung hat er dem zunächst zugestimmt, da er in dem Moment selbst keine klare Einordnung mehr treffen konnte.

Nachdem sich die Situation jedoch stabilisiert hat und er zur Ruhe kommen konnte, hat er gemeinsam mit seiner Suchtberaterin Gespräche geführt und die Situation reflektiert. Dabei wurde ihm bewusst, dass er durch die bereits stattfindende Arbeit – insbesondere durch EMDR und begleitende Gespräche – deutliche Fortschritte gemacht hat.
Vor diesem Hintergrund hat er für sich die Einschätzung getroffen, dass ein (eigentlich fest geplanter) stationärer Aufenthalt aktuell keinen zusätzlichen Nutzen bringen würde, sondern eher einen Rückschritt darstellen könnte, da er ihn aus seinem stabilen, aufgebauten Alltag und seinen bestehenden Unterstützungsstrukturen herauslösen würde.

Kann @der Kalle deshalb nicht einen ärztlichen Bericht über den allgemeinen Gesundheitszustand sowie einen Bericht der Suchtberaterin vorgelegen, mit der Begründung?
 
Ich werde heute den HA Termin abwarten was da raus kommt , zusätzlich werde ich meinem Termin am 10.4 bei meiner Therapeutin wahrnehmen und dann zu schauen wie sich die gesamt Lage darstellt
Ich denke wir drehen uns gerade im Kreis und dies ist nicht gerade Ziel führend für mich. Vor allem weil es mir ständig im Kopf Rum geht .
 
Dabei gibt es zwei Probleme:
ich weiß das da der Has den Fuchs beißt. Ich will nur Kalle helfen,

und finde @MrMurphy du argumentierst aus verwaltungstechnischer Sicht vollkommen richtig. Klar kann er das selber zahlen aber bei der FEB sitzen immer noch Menschen und keine Bots die nur stur die Gesetze auslesen (wobei selbst das kann die KI heutzutage gut) deshalb würde aus meiner Sicht der Auszug der KK ihm helfen.
@der Kalle bringt es nichts wenn wir ihm gegenargumentieren sondern mehr wenn wir ihm wie auch immer Hilfestellung anbieten.
 
Es liegt mir ganz fern einen Streit mit dir anzufangen,
brauchst Du auch nicht :)

Ich habe nirgends geschrieben das du psychisch krank bist.
das lese ich auch so. MrMurphy beschreibt, was die FsSt aus den Auffälligkeiten in Verbindung mit dem Schreiben Deines RA herausliest. Daraus muss man halt jetzt was machen.
Die FsSt hat Sorge, dass Du "psychisch krank" bist.
Wir schauen hier grad alle (incl. MrMurphy), wie Du da am besten rauskommst.
 
Zuletzt bearbeitet:
@joost Ja das weiß ich sehr zu schätzen
Sorry meine Nerven liegen gerade blank .
Ich habe in den letzten 20 Monaten so hart an mir gearbeitet und bin stolz auf mich was ich erreicht habe und ich habe einfach gerade das Gefühl es bricht mir alles unter den Füßen weg.
 
Du kannst auch stolz auf dich sein! Hut ab vor deiner Leistung.
Ich bin überzeugt, du bekommst die neu aufgetretenen Probleme auch in Griff. Wirf jetzt nicht die Flinte ins Korn!

BTW wenn du Unterlagen deiner KK bekommst, gucke genau hin, nicht das da auch noch was falschen drin steht (gibt zu dem Thema eine ARD-Reportage)
 
und finde @MrMurphy du argumentierst aus verwaltungstechnischer Sicht vollkommen richtig.

Genau darum geht es doch. @der Kalle muss mit der Führerscheinstelle (und danach mit dem Gutachter) klarkommen. Was Andere oder ich denken, vermuten, wünschen, ... spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Wir schauen hier grad alle (incl. MrMurphy), wie Du da am besten rauskommst.

Richtig. Und dabei ist @der Kalle auf dem richtigen Weg. Soweit ich ihn verstanden habe will sich daraufhin untersuchen lassen, das bei ihm keine psychische Erkrankung vorliegt. Auf diese Möglichkeit hat ihn die Führerscheinstelle auch ausdrücklich (Text unterstrichen) hingewiesen:

Falls einer der Punkte nicht zutreffen sollte, bitten wir diesen zu verneinen bzw. eine Negativbescheinigung vorzulegen.

Das Problem der Zeit bis zur Vorlage des Arztberichts hat er auch erkannt. Also das er den Antrag eventuell zurückziehen und später neu stellen muss.

Ich sehe ihn auf dem richtigen Weg.
 
Zurück
Oben