Hallo bin neu hier und würde mich über eine Einschätzung von euch freuen ob man das selbst aufgearbeitet bekommt
Angaben zur MPU
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Alter: 31 Jahre
Was ist passiert?
Es bestehen zwei verkehrsrechtlich relevante Vorfälle.
1. Vorfall vom 05.03.2020
Ich fuhr ohne Fahrerlaubnis und war an einem Verkehrsunfall beteiligt. Anschließend entfernte ich mich unerlaubt vom Unfallort.
Das gerichtliche Verfahren wurde mit Urteil vom 04.09.2020 abgeschlossen.
2. Vorfall vom 17.04.2024
Ich fuhr erneut vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis. Im Zusammenhang mit diesem Vorfall stand außerdem eine Fahrt unter Cannabiseinfluss, wie sie in den Ermittlungsunterlagen dokumentiert ist.
Das gerichtliche Verfahren wurde mit Urteil vom 21.08.2024 abgeschlossen.
Bereits am 04.05.2015 hatte ich auf meine Fahrerlaubnis verzichtet. Seit diesem Zeitpunkt besaß ich keine gültige Fahrerlaubnis.
Datum der letzten Auffälligkeit: 17.04.2024
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Nein. Die Verfahren sind rechtskräftig abgeschlossen.
Dauer der Sperrfrist: Keine bekannte Sperrfrist. Es handelt sich um eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach dem Verzicht im Jahr 2015.
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja. Verzicht auf die Fahrerlaubnis am 04.05.2015.
Hab ich neu beantragt: Ja. Antrag auf Neuerteilung am 20.01.2026.
Habe noch keinen gemacht: Nein.
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten:
Genaue Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde:
„Ist trotz der aktenkundigen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, zu erwarten, dass sich der Begutachtende künftig im Straßenverkehr ordnungsgemäß verhalten, also bei der Verkehrsteilnahme nicht erheblich oder wiederholt gegen straf- oder verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen wird?“
Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 3 Nr. 5 Alt. 2 FeV (M11-7)
Bundesland: Baden-Württemberg
Aufarbeitung
Psychologe / Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Bisherige Aufarbeitung:
MPU
Datum: Noch kein Termin.
Welche Stelle (MPI): Noch nicht endgültig festgelegt.
Schon bezahlt?: Nein.
Schon eine MPU gehabt?: Nein.
Wer hat das Gutachten gesehen?: Entfällt.
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Entfällt.
Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten:
Die aktuelle MPU wurde wegen der wiederholten Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr angeordnet.
Angaben zur MPU
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Alter: 31 Jahre
Was ist passiert?
Es bestehen zwei verkehrsrechtlich relevante Vorfälle.
1. Vorfall vom 05.03.2020
Ich fuhr ohne Fahrerlaubnis und war an einem Verkehrsunfall beteiligt. Anschließend entfernte ich mich unerlaubt vom Unfallort.
Das gerichtliche Verfahren wurde mit Urteil vom 04.09.2020 abgeschlossen.
2. Vorfall vom 17.04.2024
Ich fuhr erneut vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis. Im Zusammenhang mit diesem Vorfall stand außerdem eine Fahrt unter Cannabiseinfluss, wie sie in den Ermittlungsunterlagen dokumentiert ist.
Das gerichtliche Verfahren wurde mit Urteil vom 21.08.2024 abgeschlossen.
Bereits am 04.05.2015 hatte ich auf meine Fahrerlaubnis verzichtet. Seit diesem Zeitpunkt besaß ich keine gültige Fahrerlaubnis.
Datum der letzten Auffälligkeit: 17.04.2024
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Nein. Die Verfahren sind rechtskräftig abgeschlossen.
Dauer der Sperrfrist: Keine bekannte Sperrfrist. Es handelt sich um eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach dem Verzicht im Jahr 2015.
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja. Verzicht auf die Fahrerlaubnis am 04.05.2015.
Hab ich neu beantragt: Ja. Antrag auf Neuerteilung am 20.01.2026.
Habe noch keinen gemacht: Nein.
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten:
- Fahrerlaubnisverzicht im Jahr 2015.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis mit anschließendem unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (2020).
- Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie eine Fahrt unter Cannabiseinfluss (2024).
- Ärztlich verordnetes Medizinalcannabis im Jahr 2024. Laut ärztlichem Attest wurde die Therapie seit Dezember 2024 beendet.
Genaue Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde:
„Ist trotz der aktenkundigen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, zu erwarten, dass sich der Begutachtende künftig im Straßenverkehr ordnungsgemäß verhalten, also bei der Verkehrsteilnahme nicht erheblich oder wiederholt gegen straf- oder verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen wird?“
Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 3 Nr. 5 Alt. 2 FeV (M11-7)
Bundesland: Baden-Württemberg
Aufarbeitung
Psychologe / Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Bisherige Aufarbeitung:
- Intensive Auseinandersetzung mit meinem früheren Verhalten.
- Erkenntnis, dass ich damals meine eigenen Bedürfnisse über das Gesetz gestellt habe.
- Früher habe ich mein Verhalten verharmlost und die möglichen Folgen unterschätzt.
- Heute weiß ich, dass kein persönlicher Vorteil einen Gesetzesverstoß rechtfertigt.
- Ich nutze legale Alternativen wie Bus, Bahn, Fahrrad, Taxi oder die Hilfe von Familie und Freunden und nehme auch Nachteile in Kauf.
- Mir ist bewusst geworden, dass mein Verhalten nicht nur mich, sondern auch andere Menschen gefährden und schädigen kann.
- Ich habe meine Einstellung zum Straßenverkehr und zur Einhaltung gesetzlicher Regeln dauerhaft verändert.
MPU
Datum: Noch kein Termin.
Welche Stelle (MPI): Noch nicht endgültig festgelegt.
Schon bezahlt?: Nein.
Schon eine MPU gehabt?: Nein.
Wer hat das Gutachten gesehen?: Entfällt.
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Entfällt.
Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten:
- Fahrerlaubnisverzicht im Jahr 2015.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis mit anschließendem unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (2020).
- Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie eine Fahrt unter Cannabiseinfluss (2024).
Die aktuelle MPU wurde wegen der wiederholten Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr angeordnet.