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Mpu Frage Stellung Hilfe

Radu

Neuer Benutzer
Hallo bin neu hier und würde mich über eine Einschätzung von euch freuen ob man das selbst aufgearbeitet bekommt

Angaben zur MPU


Zur Person


Geschlecht: Männlich
Alter: 31 Jahre





Was ist passiert?


Es bestehen zwei verkehrsrechtlich relevante Vorfälle.


1. Vorfall vom 05.03.2020


Ich fuhr ohne Fahrerlaubnis und war an einem Verkehrsunfall beteiligt. Anschließend entfernte ich mich unerlaubt vom Unfallort.


Das gerichtliche Verfahren wurde mit Urteil vom 04.09.2020 abgeschlossen.


2. Vorfall vom 17.04.2024


Ich fuhr erneut vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis. Im Zusammenhang mit diesem Vorfall stand außerdem eine Fahrt unter Cannabiseinfluss, wie sie in den Ermittlungsunterlagen dokumentiert ist.


Das gerichtliche Verfahren wurde mit Urteil vom 21.08.2024 abgeschlossen.


Bereits am 04.05.2015 hatte ich auf meine Fahrerlaubnis verzichtet. Seit diesem Zeitpunkt besaß ich keine gültige Fahrerlaubnis.


Datum der letzten Auffälligkeit: 17.04.2024





Stand des Ermittlungsverfahrens


Gerade erst passiert: Nein


Strafbefehl schon bekommen: Nein. Die Verfahren sind rechtskräftig abgeschlossen.


Dauer der Sperrfrist: Keine bekannte Sperrfrist. Es handelt sich um eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach dem Verzicht im Jahr 2015.





Führerschein


Hab ich noch: Nein


Hab ich abgegeben: Ja. Verzicht auf die Fahrerlaubnis am 04.05.2015.


Hab ich neu beantragt: Ja. Antrag auf Neuerteilung am 20.01.2026.


Habe noch keinen gemacht: Nein.
Führerscheinstelle

Hab schon in meine Akte geschaut: Ja


Sonstige Verstöße oder Straftaten:


  • Fahrerlaubnisverzicht im Jahr 2015.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis mit anschließendem unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (2020).
  • Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie eine Fahrt unter Cannabiseinfluss (2024).
  • Ärztlich verordnetes Medizinalcannabis im Jahr 2024. Laut ärztlichem Attest wurde die Therapie seit Dezember 2024 beendet.

Genaue Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde:


„Ist trotz der aktenkundigen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, zu erwarten, dass sich der Begutachtende künftig im Straßenverkehr ordnungsgemäß verhalten, also bei der Verkehrsteilnahme nicht erheblich oder wiederholt gegen straf- oder verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen wird?“


Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 3 Nr. 5 Alt. 2 FeV (M11-7)


Bundesland: Baden-Württemberg

Aufarbeitung


Psychologe / Verkehrspsychologe: Nein


Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein


Bisherige Aufarbeitung:


  • Intensive Auseinandersetzung mit meinem früheren Verhalten.
  • Erkenntnis, dass ich damals meine eigenen Bedürfnisse über das Gesetz gestellt habe.
  • Früher habe ich mein Verhalten verharmlost und die möglichen Folgen unterschätzt.
  • Heute weiß ich, dass kein persönlicher Vorteil einen Gesetzesverstoß rechtfertigt.
  • Ich nutze legale Alternativen wie Bus, Bahn, Fahrrad, Taxi oder die Hilfe von Familie und Freunden und nehme auch Nachteile in Kauf.
  • Mir ist bewusst geworden, dass mein Verhalten nicht nur mich, sondern auch andere Menschen gefährden und schädigen kann.
  • Ich habe meine Einstellung zum Straßenverkehr und zur Einhaltung gesetzlicher Regeln dauerhaft verändert.




MPU


Datum: Noch kein Termin.


Welche Stelle (MPI): Noch nicht endgültig festgelegt.


Schon bezahlt?: Nein.


Schon eine MPU gehabt?: Nein.


Wer hat das Gutachten gesehen?: Entfällt.


Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Entfällt.





Altlasten


Punkte oder sonstige Straftaten:


  • Fahrerlaubnisverzicht im Jahr 2015.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis mit anschließendem unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (2020).
  • Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie eine Fahrt unter Cannabiseinfluss (2024).

Die aktuelle MPU wurde wegen der wiederholten Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr angeordnet.
 
  • Erkenntnis, dass ich damals meine eigenen Bedürfnisse über das Gesetz gestellt habe.
  • Früher habe ich mein Verhalten verharmlost und die möglichen Folgen unterschätzt.
  • Heute weiß ich, dass kein persönlicher Vorteil einen Gesetzesverstoß rechtfertigt.
  • Ich nutze legale Alternativen wie Bus, Bahn, Fahrrad, Taxi oder die Hilfe von Familie und Freunden und nehme auch Nachteile in Kauf.
  • Mir ist bewusst geworden,
das ist für eine MPU deutlich zu mager. Mit ein paar Überschriften und hohlen Schlagworten hat man bei einer Verhaltens-MPU keine Chance. Der Gutachter will da genau wissen, woher diese Erkenntnisfähigkeit da so plötzlich kommt - immerhin hats Dich ja in der Vergangenheit auch nicht groß gestört...
Es ist ein "Wesenstest" - und sein Wesen ändert man nicht einfach mal eben so, nur weil mans für eine MPU bräuchte. Der Gutachter weiss, dass das idR eine billige Marketing-Verstaltung ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Einwand verstehe ich
Genau deshalb suche ich nach einer ehrlichen Ursachenanalyse und nicht nach Standardsätzen Ich möchte erklären können, warum ich damals so gehandelt habe und wodurch sich meine Denkweise über einen längeren Zeitraum verändert hat
Nur zu sagen ich habe gelernt wäre mir selbst zu wenig
 
Das war auch einer Cannabis Fahrt geschuldet ist aber aus der Akte nicht ersichtlich
wird natürlich auch wieder zur Sprache kommen
 
wird natürlich auch wieder zur Sprache kommen

Richtig.

Bei einer MPU mit strafrechtlicher Fragegestellung wird in der Regel eine Vorbereitung mit fachlicher Unterstützung erwartet. Die hast du (soweit ich verstanden habe) nicht vorzuweisen.

Ohne so eine fachliche Unterstützung kann eine MPU auch bestanden werden, aber die Wahrscheinlichkeit ist mit den Anforderungen in den letzten beiden Auflagen der Beurteilungskriterien (BUK) aber deutlich geringer geworden.

Der Hintergrund ist, das bei solchen Fragestellungen die Rückfallwahrscheinlichkeit ohne fachliche Unterstützung deutlich erhöht ist. Das zeigt sich ja häufig auch bereits im Vorfeld. Damit von Betroffenen eine MPU mit so einer Fragestellung gefordert wird sind die in der Regel bereits mehrfach aufgefallen, die Strafen und die bekannten Konsequenzen haben aber zu keiner Änderung des Fahrverhaltens geführt. Das trifft ja auch auf dich zu.

Bei der MPU benötigt der Gutachter immer konkrete Informationen.

Intensive Auseinandersetzung mit meinem früheren Verhalten.

Da will der Gutachter hören wie du dich intensiv / konkret mit deinem früheren Verhalten auseinander gesetzt hast.

Ich habe meine Einstellung zum Straßenverkehr und zur Einhaltung gesetzlicher Regeln dauerhaft verändert.

Bei der Behauptung gilt das gleiche.

Ich nutze legale Alternativen wie Bus, Bahn, Fahrrad, Taxi oder die Hilfe von Familie und Freunden und nehme auch Nachteile in Kauf.

Sowas will der Gutachter überhaupt nicht hören. Das ist der Normalfall und kein besonderes Verdienst.

Dein Verhalten im Straßenverkehr spiegelt deine grundsätzlichen Eigenschaften, nämlich, das du ein über die üblichen Maßen hinaus egoistischer Mensch bist. Bei der MPU wird erwartet, das du das erkannt hast, Änderungsmöglichkeiten gefunden, in der Regel ein Jahr lang geübt und gelebt hast und davon berichten kannst.

In dem Gutachten wird dazu ähnliches stehen wie:

Personen, die durch wiederholte oder erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen sind, stellen nach den vorliegenden Forschungsergebnissen eine besondere Gefahrenquelle dar.

Diese Gefährdung lässt sich damit erklären, dass den Verkehrsauffälligkeiten Gewohnheiten, verfestigte Fehleinstellungen oder Leistungsmängel zugrunde liegen. Aufgrund des geringen Entdeckungsriskikos bei Verkehrsverstößen und des damit vordergründig erlebten kurzfristigen "Erfolgs" von riskanten Verhaltensweisen (z. B. Zeitgewinn bei Geschwindigkeitsüberschreitungen) ist in der Regel von einer oft jahrelangen Lerngeschichte im Vorfeld aktenkundig gewordener Verhaltensauffälligkeiten auszugehen. Derart habituelle Verhaltensweisen sind entsprechend änderungsresistent, zumal die verhängten Strafen oft in einem erheblichen zeitlichen Abstand von den Verhaltensauffälligkeiten erfolgen und eine Vielzahl entlastender Abwehrargumente zur Verfügung stehen ("Pechvogelhaltung", Bagatellisierung usw.)

Aus den aktenkundigen Vorgeschichtsdaten ist abzuleiten, dass Herr ... wiederholt gegen verbindliche Bestimmungen des Straßenverkehrs verstoßen hat. Dies verweist auch bei Würdigung unauffälliger Zeiträume der Straßenverkehrsteilnahme auf Einstellungs- und Verhaltensdefizite, die eine künftig regelangepasste Straßenverkehrsteilnahme in Frage stellen.

Forschungsergebnisse zeigen in diesem Zusammenhang, das Verkehrsteilnehmer, die erheblich und wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, stark gefährdet sind, zukünftig in ähnlicher Weise aufzufallen. Sie sind auch in erhöhtem Maße in Unfälle verwickelt. Sowohl Personen, die durch Verkehrsunfälle aufgefallen sind als auch Personen, die vermehrt Verkehrsverstöße begangen haben, stellen im Sraßenverkehr eine besondere Gefahrenquelle dar.

Für die Rückfallprognose ist auch zu berücksichtigen, dass eine Fortsetzung von Verkehrsverstößen trotz Bußgeldzahlungen, behördlicher Verwarnung oder des Wissens um mögliche Konsequenzen für die Fahrerlaubnis bereits weitgehend verfestigte Gewohnheiten voraussetzt. Mit dem regelwidrigen Verhalten muss eine hohe persönliche Bedeutung verbunden sein bzw. normative Einschränkungen persönlicher Freiräume müssen in besonderem Maße abgelehnt werden.

Folglich kann die Frage der Verkerkehrsbehörde entsprechend den Vorgaben der Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahrereignung und der Beurteilungskrieterien nur dann in einem für Herrn ... günstigen Sinn beantwortet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Herr ... muss die Gründe für die Auffälligkeiten, die in der eigenen Person liegen, erkannt und problematische Einstellungen und Verhaltensweisen entsprechend geändert haben. Die Änderungen müssen so gefestigt sein, dass ein Rückfall in die früheren Gewohnheiten nicht zu erwarten ist.

Hervorhebungen mittels Fettschrift durch mich.

Oder die Begründung aus einem negativen Gutachten:

Die Aktenlage weist auf eine anhaltende und erhebliche Regelinakzeptanz mit deutlichen Hinweisen auf eine maßgebliche Änderungsresistenz in relevanten Grundhaltungen hin.

Aufgrund ungünstiger persönlichkeitsspezifischer Einstellungen und Haltungen war es Herrn ... in der Vergangenheit offensichtlich nicht möglich, die erforderliche Selbstkontrolle und Regeleinhaltung, welche für eine angepasste und regelkonforme Verkehrsteilnahme erforderlich ist, stets in ausreichendem Maße zu praktizieren.

Allgemeingültige Normen und Vorgaben bei Regeln im Straßenverkehr wurden entgegen der persönlichen Einschätzung und Überzeugung offensichtlich nicht als für die eigene Person ausreichend verbindlich erachtet. Der Befundlage folgend ist insofern von einer maßgeblichen Überbewertung eigener Interessen auszugehen.

Wenn von einer günstig zu wertenden und stabilen Umorientierung ausgegangen werden soll, so obliegt es der betroffenen Person darzulegen, dass die problematischen Einstellungen und Verhaltensweisen erkannt und insbesondere realistisch und nachvollziehbar bearbeitet worden ist. Nur dies kann eine angemessene Grundlage für eine deutliche Korrektur und eine Änderung des problematischen Verhaltens darstellen.

Letzteres setzt durchaus eine erhebliche Anstrengungsbereitschaft voraus. Die dafür erforderliche Motivation kann nur auf der Grundlage einer selbstkritischen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit entwickelt werden.

In diesem Zusammenhang erweist es sich angesichts der verfestigten Fehleinstellungen und Fehlverhaltensweisen im Umgang mit Regeln (insbesondere im Straßenverkehr) als prognostisch ungünstig, dass Herr ... trotz der ableitbaren Tragweite der persönlichen Problematik im Zusammenhang mit dem Führerschein keine fachlichen Maßnahmen zur vertieften Aufarbeitung der persönlichen Hintergrundproblematik für sich zugelassen hat.

Im Gespräch ist hier zu trotz einer überwiegend kooperativen Gesprächssituation eine maßgebliche Hilflosigkeit im Umgang mit den persönlichen Fehlverhaltensweisen erkennbar. Hierfür spricht auch, dass Herr ... trotz der erheblichen Bedeutung des Führerscheins auch nach entsprechenden Hinweisen und Verwarnungen/Strafen erneut auffällig geworden ist.

Im Gespräch signalisiert Herr ... ein grundsätzliches Verständnis für das resultierende Gefahrenpotenzial seines anhaltend auffälligen Verhaltens.

Die inhaltlichen Schwerpunkte der defizitären Normorientierung und die unzureichende Selbstkontrolle im Umgang mit Regeln werden jedoch bislang nicht ausreichend thematisiert.

Berücksichtigt man unter diesen Aspekten die vorliegenden Ausführungen des Herrn ... zu dem aktenkundigen und längjährigen Fehlverhalten, so zeigt sich, dass es trotz positiv zu würdigender Ansätze im Gespräch bei ihm bisher nicht zu einer angemessenen, d.h. selbstkritischen Auseinandersetzung mit der Vorgeschichte gekommen ist.

Es liegen weiterhin keine ausreichenden und tragfähig erscheinenden Belege für eine ausreichende Problemsicht und damit Verarbeitung der persönlichen und situationsbezogenen Umstände, welche zu dem Fehlverhalten geführt haben, vor.

Die Art der von Herrn ... begangenen Verkehrs- bzw. Regelverstöße sowie seine hier dazu vorgetragenen Sichtweisen sprechen dafür, dass er in der Konkurrenz zwischen seinen eigenen Bedürfnissen und den berechtigten Ansprüchen anderer Verkehrsteilnehmer über längere Zeit den eigenen Interessen Vorrang eingeräumt hat, ohne nachhaltige Veränderungen umsetzen zu können.

Sein Verhalten ist somit primär an der egozentrischen Durchsetzung eigener Belange und Bedürfnisse orientiert gewesen. Ein konfliktfreier Ablauf des Verkehrsgeschehens erfordert jedoch die Beachtung von Verkehrsregeln und insbesondere auch die verantwortungsbetonte Berücksichtigung der berechtigten Interessen anderer Verkehrsteilnehmer.

Solange diese Zusammenhänge nicht erkannt und nicht als verbindlich für das eigene Verhalten angesehen werden, müssen weitere Verkehrsverstöße oder auch anderweitige Regelverstöße mit erhöhter Wahrscheinlichkeit angenommen werden. Die Wahrnehmung der entscheidenden Bedingungen von Fehlverhalten innerhalb der eigenen Person ist als Voraussetzung für die Entwicklung geeigneter und stabiler Alternativen zum früheren Problemverhalten anzusehen. Es muss daher fraglich bleiben, ob es Herrn ... möglich ist, sich weiterhin an geltenden Rechtsnormen zu orientieren.

Bezüglich seiner Möglichkeiten, in Zukunft weitere Delikte zuverlässig vermeiden zu können, liegen derzeit keine angemessenen Strategien vor. Aus dem Grund ist ein tieferreichender persönlicher Aufarbeitungsprozess zur Vermeidung weiterer Delikte erforderlich. Ein für die Prognose wesentlicher Lernprozess sowie eine angemessene Aufarbeitung sind aus den vorliegenden Befunden derzeit nicht abzuleiten.

Damit sind jedoch die wesentlichen Voraussetzungen für eine künftige Verhaltensänderung nicht gegeben. Einer solchen Veränderung muss stets zunächst auf der Einstellungs- und Haltungsebene eine Umorientierung vorausgehen, damit neu gewonnene Einsichten in konkretes Verhalten umgesetzt, erprobt und stabilisiert werden können.

Es wird Herrn ... empfohlen, sich angesichts der verfestigten Problematik im Umgang mit Regeln und Gesetzen um eine fachlich angeleitete Aufarbeitung zu bemühen.

Bei zusammenfassender Bewertung aller Befunde liegen bei Herrn ..... gegenwärtig ungünstige persönlichkeitsspezifische Voraussetzungen vor, so dass die Wahrscheinlichkeit erneuter Verkehrszuwiderhandlungen als überdurchschnittlich hoch zu bezeichnen ist. Insofern überwiegen bei vorliegender Befundlage trotz des positiven Gesamteindrucks im Rahmen der Untersuchungssituation derzeit noch begründete inhaltiche Bedenken an der Fahreignung bzw. an der zuverlässigen Regel- und Gesetzeseinhaltung.

BEANTWORTUNG DER FRAGESTELLUNG

Bei zusammenfassender Wertung der Untersuchungsergebnisse können wir die behördliche Eignungsfrage wie folgt beantworten:

Es ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich und wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.

Um die Voraussetzungen für eine günstige Beurteilung der Eignungsfrage bei einer eventuellen späteren Untersuchung zu schaffen, möchten wir Herrn ... über die behördliche Fragestellung hinaus empfehlen:

- individuelle und vertiefte Aufarbeitung der den Verhaltensauffälligkeiten zugrunde liegenden Hintergrundproblematik mit fachlicher Hilfe.

Hervorhebungen mittels Fettschrift durch mich.
 
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