Nein, den gibt es nicht. Jedenfalls nicht in dem Sinn wie es regelmäßig behauptet wird, deshalb meine Formulierung.
Heißt bei der 1,6-Promille-Grenze: Eine MPU unter 1,6 Promille darf nur gefordert werden wenn besondere Tatsachen (TATSACHEN) vorliegen, die dann auch nachprüfbar sind.
Deshalb...