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Unbedenklichkeitsbestätigung trotzdem MPU?

Bitte genauer lesen, er weiß es noch nicht.

@TE, die Unbedenklichkeitsbestätigung bezieht sich auf die Sperrfristverkürzung, nicht auf die Neuerteilung.
 
Hallo, wollte abschließend nochmal Bescheid geben wie es lief.

Ich hatte ja den Antrag auf Neuerteilung gestellt, zwei Monate danach das Schreiben erhalten mit Zahlungsaufforderung für die Herstellung des neuen Führerscheins.

Die Phrase "ihr Fahrtauglichkeit muss entsprechend der gesetzlichen Vorschriften wieder bestehen" ist eine Standardphrase.

Ich habe nach dieser Zahlungsaufforderung die ich bezahlt habe keine Post mehr bekommen. Ich habe mir dann nach Ablauf der Sperrfrist einen Termin beim Landratsamt gebucht zur Abholung des Führerscheins, quasi auf gut Glück.

Und ich konnte den Führerschein tatsächlich einfach abholen und mitnehmen. Trotz eines Wertes von 1,45 Promille, Ausfallerscheinungen waren nur im Polizeibericht zu Beginn kurz erwähnt mit "schwankender stand", im ArztBericht war hier nichts dokumentiert von Ausfallerscheinungen. Ich hatte also Glück. Ich hatte vorsichtshalber Abstinenznachweise gemacht über 8 Monate, abstinent bin ich nun (auch mit neuem Führerschein) inzwischen 325 Tage. Ich habe die Nachweise nicht gebraucht aber es war gut dass ich diese gemacht habe falls etwas gekommen wäre zwecks MPU.

Ich kann zu dieser schwebenden Grenze ab 1,1 bis 1,59 Promille nur sagen dass es hier keine Regel gibt, keinen Fall an dem man sich orientieren kann. Es ist einfach absolut individuell wie die Führerscheinstelle das handelt. Die Ungewissheit hat mich extrem geplagt, trotzdem hatte ich mich dafür entschieden nicht bei der Führerscheinstelle anzurufen um diese womöglich noch anzustacheln genauer hin zu sehen. Andererseits hätte ich mir so ggf viele lange schlaflose Nächte ersparen können.
Vielleicht hat es geholfen die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen, welche ich auch erhalten habe, den Kurs zur Sperrfristverkürzung habe ich dann aber nicht gemacht da es sich zeitlich nicht mehr gelohnt hat für mich. Auch habe ich mich vom Landkreis Heilbronn bzgl.wohnsitz umgemeldet in den Landkreis Ludwigsburg da es laut meinem Anwalt hier etwas milder gehandhabt wird. Wie gesagt ich hatte Glück und bin sehr dankbar dass alles so lief wie es war.
5000km mit dem E-Bike später und mit einem anderen Blick auf Alkoholkonsum bin ich nun froh wieder fahren zu dürfen.

Ich drücke allen die in dieser Situation sind die Daumen dass Sie gut und auch stärker aus der Sache wieder herauskommen und wünsche euch alles alles Gute
 
Na, dann gratulier ich dir und pass diesmal endgültig auf dich, die anderen auf der Straße und dein Kärtchen auf. Bei dir hat ja wirklich der Amtsschimmel gewiehert. Und ja, es ist einfach unglaublich, dass man in dieser Grauzone unter 1,6‰ in völliger Abhängigkeit eines Sachbearbeiters ist. Das geht eigentlich gar nicht.
 
Ich kann zu dieser schwebenden Grenze ab 1,1 bis 1,59 Promille nur sagen dass es hier keine Regel gibt

Doch, es gibt eine gesetzliche Grundlage: MPU ab 1,6 Promille. Abweichungen sind nur mit besonderen Begründungen möglich, die auf mehrspurige Fahrzeuge nicht zutreffen. Alles andere ist Angstmacherei.
 
MPU ab 1,6 Promille. Abweichungen sind nur mit besonderen Begründungen möglich, die auf mehrspurige Fahrzeuge nicht zutreffen. Alles andere ist Angstmacherei.
Im Nachbarforum finde ich solche Fälle, z.b. KFZ, (aktenkundig) Ersttäter, 1,4pm, trotzdem MPU.

Allerdings scheint das wirklich eher selten zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wäre natürlich schön wenn du die Fälle verlinken könntest.

Ausnahmen finden sich immer.

Als vor 5, 6, 7 Jahren erstmals Radfahrer mit unter 1,6 Promille zur MPU aufgefordert wurden kam das auch häufiger bei PkW vor. Die Praxis wurde von den Gerichten allerdings relativ schnell wieder beendet. Der feste Wert von 1,6 Promille im Gesetz ist von den Behörden zu berücksichtigen und zu akzeptieren. Ausnahmen sind zwar möglich, aber sachlich zu begründen. Grundsätzlich akzeptiert sind Wiederholungstäter oder Rückrechnungen. Oder bei einspurigen Fahrzeugen das Halten des Gleichgewichts. Eventuell noch ein paar andere Konstellationen, die mir grade nicht einfallen. Alles andere ist schwierig, deshalb beachten die Führerscheinstellen aktuell die 1,6-Promillegrenze.
 
Deshalb lass BITTE die Pauschalisierungen, @MrMurphy. Wir hatten diese Diskussion schon mal!
 
Ich mache keine Pauschalierungen. @Norbert K hat bislang einen Beitrag gepostet und nicht erläutert, warum bei ihm eine MPU gefordert wird, also ob bei ihm eine begründete Ausnahme vorliegt.
 
Danach geschrieben:

Der feste Wert von 1,6 Promille im Gesetz ist von den Behörden zu berücksichtigen und zu akzeptieren. Ausnahmen sind zwar möglich, aber sachlich zu begründen. Grundsätzlich akzeptiert sind Wiederholungstäter oder Rückrechnungen. Oder bei einspurigen Fahrzeugen das Halten des Gleichgewichts. Eventuell noch ein paar andere Konstellationen, die mir grade nicht einfallen.
 
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