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Ich kann zu dieser schwebenden Grenze ab 1,1 bis 1,59 Promille nur sagen dass es hier keine Regel gibt
Im Nachbarforum finde ich solche Fälle, z.b. KFZ, (aktenkundig) Ersttäter, 1,4pm, trotzdem MPU.MPU ab 1,6 Promille. Abweichungen sind nur mit besonderen Begründungen möglich, die auf mehrspurige Fahrzeuge nicht zutreffen. Alles andere ist Angstmacherei.
Da hast Du Recht. Ich hatte tatsächlich dran gedacht, aber Fälle aus dem "Nachbarforum" zu verlinken erschien mir an dieser Stelle unpassend.Es wäre natürlich schön wenn du die Fälle verlinken könntest.
Das ist in dieser Art der Aussage kompletter Unsinn!Abweichungen sind nur mit besonderen Begründungen möglich, die auf mehrspurige Fahrzeuge nicht zutreffen. Alles andere ist Angstmacherei.
Der feste Wert von 1,6 Promille im Gesetz ist von den Behörden zu berücksichtigen und zu akzeptieren. Ausnahmen sind zwar möglich, aber sachlich zu begründen. Grundsätzlich akzeptiert sind Wiederholungstäter oder Rückrechnungen. Oder bei einspurigen Fahrzeugen das Halten des Gleichgewichts. Eventuell noch ein paar andere Konstellationen, die mir grade nicht einfallen.
Hier hätten wirs sauber auseinander gedröselt -> www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/die-grauzone-zwischen-1-1-und-1-6-promille.5355/in dieser Art der Aussage