Danke aber das weiß ich bereits. Ich zitiere mal aus einem Internetartikel:
,, Zur Dauer von Abstinenzbelegen bei fortgeschrittener Drogenproblematik:
Ein Jahr nach Abschluss einer suchttherapeutischen Maßnahme.
Bei einer ambulanten Maßnahme im Anschluss noch mindestens ein halbes Jahr...