Du der Erdbeerschorsch hat mir dazu geraten. Ich zitiere :::
Denn es ist richtig, der Gutachter sieht das, was im Urteil/Strafbefehl steht, als die reine Wahrheit an. Und wenn da vorsäztlich steht, kannst Du nicht behaupten, es wäre fahrlässig gewesen. Vorsätzlich bedeutet, dass Du wusstest...