Führerscheinstelle legt ihm zur Last, das es sich um eine Wiederholungstat handelt, da in der Nacht 2-mal gefahren.
Erstberatungsgespräch mit einem Anwalt: Der fand es lächerlich und meinte eine Wiederholungstat würde vorliegen, wenn der den Roller abgestellt hätte und am nächsten Tag eine...