MPU Psychologin zweifelt an der Glaubwürdigkeit

Tony

Neuer Benutzer
Hallo. Bin neu hier und habe eine Frage oder hoffe auf Antworten für einen Bekannten.
Dieser hatte gestern MPU und die "nette" Psychologin zweifelt an der Glaubwürdigkeit. Das er keinen Alkohol mehr anrührt. Allerdings hat er vor 4 Wochen mitgeteilt bekommt das er unter Bluthochdruck leidet und nun starke Tabletten nehmen muss und somit Alkohol schädlich ist. :smiley1694:
Noch dazu kämpft er seit der Gerichtsverhandlung endlich den Führerschein machen zu können, da er noch nicht einmal im Besitz eines solchen gewesen ist.
Er ist mit dem Roller mit 1,1 (BAK) angehalten worden (Rheinland-Pfalz), war allerdings so ehrlich bei der Polizei und hat angegeben das er vor Eintreffen der Polizei zuvor 500 m gefahren ist.
Ich hoffe hier Antworten oder Ratschläge erhalten zu können.
 

gary

Benutzer
Hallo Tony
Dieser hatte gestern MPU und die "nette" Psychologin zweifelt an der Glaubwürdigkeit. Das er keinen Alkohol mehr anrührt.
Dann wird die nette Psychologin wohl ihre Gründe dafür haben. Allerdings muss sie dann im Gutachten auch entsprechende Argumente dafür anführen. Einfach zu sagen „glaube ich nicht“ geht nicht.
Allerdings hat er vor 4 Wochen mitgeteilt bekommt das er unter Bluthochdruck leidet und nun starke Tabletten nehmen muss und somit Alkohol schädlich ist. :smiley1694:
Das ist kein Argument für eine Abstinenz. Es gibt genügend Menschen, die trotz „Schädigungen“ weiterhin trinken.
Noch dazu kämpft er seit der Gerichtsverhandlung endlich den Führerschein machen zu können, da er noch nicht einmal im Besitz eines solchen gewesen ist.
Auch kein Argument...
Er ist mit dem Roller mit 1,1 (BAK) angehalten worden (Rheinland-Pfalz), war allerdings so ehrlich bei der Polizei und hat angegeben das er vor Eintreffen der Polizei zuvor 500 m gefahren ist.
Versteh ich nicht... Er ist angehalten worden, und gibt dann zu, gefahren zu sein ???
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Tony,

willkommen im Forum.
Vorab eine Frage: geht es hier wirklich um einen Bekannten, oder um dich?

Ergänzend zu den Fragen von gary:
Hallo. Bin neu hier und habe eine Frage oder hoffe auf Antworten für einen Bekannten.
Dieser hatte gestern MPU und die "nette" Psychologin zweifelt an der Glaubwürdigkeit. Das er keinen Alkohol mehr anrührt.
Der "Bekannte" hatte vermutlich keine Abstinenznachweise dabei, oder?
Er ist mit dem Roller mit 1,1 (BAK) angehalten worden (Rheinland-Pfalz), war allerdings so ehrlich bei der Polizei und hat angegeben das er vor Eintreffen der Polizei zuvor 500 m gefahren ist.
Eine TF mit 1,1‰ führt idR nicht zu einer Alk-MPU. Ist er bereits vorher mit Alkohol aufgefallen?
Oder handelte es sich um eine verkehrsrechtliche Fragestellung (Alk. und FoF)?
 

Tony

Neuer Benutzer
Der "Bekannte" hatte vermutlich keine Abstinenznachweise dabei, oder?

Abstinenznachweis liegt für 3 Monate vor, da keiner mitteilen konnte ob dieser nun benötigt wird oder nicht.

Eine TF mit 1,1‰ führt idR nicht zu einer Alk-MPU. Ist er bereits vorher mit Alkohol aufgefallen?
Oder handelte es sich um eine verkehrsrechtliche Fragestellung (Alk. und FoF)?

Tatzeit war zwischen 1.30 und 2.30 Uhr von einem Ort zum nächsten und wieder zurück. Er hat auf Nachfragen der Polizei geantwortet, zuvor zwischen 0.00 und 0.30 Uhr das Mofa 500 m bewegt zu haben.

Verkehrsrechtliche Fragestellung liegt derzeit nicht vor, da alle Originale bei einem Anwalt liegen, der in der Zwischenzeit insolvent gegangen ist.

Wir hatten uns eigentlich hier erhofft vielleicht ein paar konkrete Antworten zu erhalten, aber das gestaltet sich wohl etwas schwierig.

Denn keiner fühlt sich irgendwie verantwortlich einem zuvor Informationen zu geben: Infoveranstaltung MPU, Anwalt, Führerscheinstelle, Verkehrspsychologin.
 

Tony

Neuer Benutzer
Dann wird die nette Psychologin wohl ihre Gründe dafür haben. Allerdings muss sie dann im Gutachten auch entsprechende Argumente dafür anführen. Einfach zu sagen „glaube ich nicht“ geht nicht.

Gründe konnte diese nette Dame schon an dem sog. Infoabend nicht nennen, auf genaues Nachfragen z.B. ist die MPU erforderlich oder nicht bei 1,1 Promille, muss ein Abstinenznachweis erbracht werden oder nicht? Lustig man kommt sich derweil echt vor als wenn man ein "Idiot" wär.
 

Moreno

Benutzer
ist die MPU erforderlich oder nicht bei 1,1 Promille, muss ein Abstinenznachweis erbracht werden oder nicht? Lustig man kommt sich derweil echt vor als wenn man ein "Idiot" wär.

Bei 1,1 Promille ist keine MPU erforderlich erst ab 1,6 außer dein „Freund“ ist des Öfteren schon unter Alkohol auffällig gewesen. Wenn es dass erste Verkehrsdelikt gewesen ist dann sollte dein Kumpel auch rechtlich gesehen keine MPU bekommen.

Dein Kumpel hatte ne Alkohol MPU es ist zwar keine Pflicht Abstinenz Belege nachzuweisen, dennoch sollte man etwa 6-12 Monate Abstinenz nachweisen können 3 Monate sind ziemlich wenig.
 

Moreno

Benutzer
Also ich kann dir nur von meinen Erfahrungen erzählen, ich selber bin im Straßenverkehr mit 1,1 Promille aufgefallen. Ich habe keine MPU bekommen. Aus welchem Bundesland ist dein Kollege ?
 

Moreno

Benutzer
Keine Pflicht mag ja sein, aber nach mehreren Nachfragen usw. erhielt man keine konkrete Antwort auch nicht von der Psychologin.

Naja, also dann solltest du Beschwerde einreichen bei dem Institut, die Psychologin ist verpflichtet auf der letzten Seite in dem Gutachten Dir mitzuteilen wie es jetzt weiter geht. Mit einem guten Anwalt kannst du das Gutachten anfechten.
 

Tony

Neuer Benutzer
ich selber bin im Straßenverkehr mit 1,1 Promille aufgefallen.

Führerscheinstelle legt ihm zur Last, das es sich um eine Wiederholungstat handelt, da in der Nacht 2-mal gefahren.

Erstberatungsgespräch mit einem Anwalt: Der fand es lächerlich und meinte eine Wiederholungstat würde vorliegen, wenn der den Roller abgestellt hätte und am nächsten Tag eine weitere Alkoholfahrt begannen hätte.
 

gary

Benutzer
Denn keiner fühlt sich irgendwie verantwortlich einem zuvor Informationen zu geben: Infoveranstaltung MPU, Anwalt, Führerscheinstelle, Verkehrspsychologin.
Die einzige in dieser Liste, die Infos geben kann und auch sollte, ist die Verkehrspsychologin. Dort erzählt man seine Trinkhistorie und die Motive diesbezüglich, dann sollte sie einschätzen können, ob AN nötig sind.

Infoveranstaltung und MPI dürfen nicht individuell beraten.
Anwälte und Fsst. haben keine Kompetenz, psychische Hintergründe einzuschätzen und somit AN zu empfehlen oder eben nicht.
 

gary

Benutzer
Naja, also dann solltest du Beschwerde einreichen bei dem Institut, die Psychologin ist verpflichtet auf der letzten Seite in dem Gutachten Dir mitzuteilen wie es jetzt weiter geht. Mit einem guten Anwalt kannst du das Gutachten anfechten.
Moreno, so wie ich das verstehe liegt das Gutachten noch nicht vor. Die MPU war ja erst vorgestern.
 

gary

Benutzer
Führerscheinstelle legt ihm zur Last, das es sich um eine Wiederholungstat handelt, da in der Nacht 2-mal gefahren.
Da liegt wohl der Hund begraben. Da kann evtl. ein guter Verkehrsanwalt helfen.
Gibt es ein rechtsgültiges Urteil? Und wenn ja, wird ihm dort auch eine doppelte TF zur Last gelegt?
 

Tony

Neuer Benutzer
Gibt es ein rechtsgültiges Urteil?

Was genau meinst du jetzt ???

....ist der vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen schuldig.

Er wird deswegen verwarnt.

60 Sozialstunden.

...dem Angeklagten vor Ablauf von 6 Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Führerscheinstelle legt ihm zur Last, das es sich um eine Wiederholungstat handelt, da in der Nacht 2-mal gefahren.
Völlig richtig und auch kein Einzelfall. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird es ebenso behandelt. Wiederholungstäter wird in diesem Fall schon behandelt, wer innerhalb eines Jahres zweimal auffällig wird. Dieses "zweimal" kann somit auch an einem einzigen Tag passieren.
Die Unlogik besteht doch darin, wie kann man zweimal an einen Tag erwischt werden !?
 
Oben