Hallo,
es gibt ein eindeutiges Urteil des BVG das besagt, MPU Anordnungen < 1,6 Promille sind rechtswidrig, dies kannst du schon mal dem Leiter der Führerscheinstelle vorbringen, vielleicht ist er einsichtig und du sparst dir den Rechtsanwalt.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung, aber...