• Als Forenbetreiber sind wir nicht verpflichtet, Beiträge oder Themen auf bloßen Wunsch zu löschen. Eine Entfernung erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung (z. B. bei rechtswidrigen Inhalten oder berechtigten datenschutzrechtlichen Ansprüchen). Bitte veröffentlichen Sie daher nur Inhalte, deren dauerhafte Speicherung und öffentliche Zugänglichkeit Sie zustimmen.

Suchergebnisse

  1. T

    MPU nach erstmals auffälliger Kraftfahrt?

    Servus, ich habe letztes Jahr im November nach einer Fahrt unter Alkohol (Blutwert 1.42) meinen Führerschein entzogen bekommen. Meine Strafe hat sich auf 3500€ und 9 Monate Sperre festgelegt. Die Summe konnte ich nach Einspruch auf 2275€ senken. Nun sind es noch 6 Monate und ich habe den Antrag...
Zurück
Oben