Ich bin am 1.Mai betrunken mit dem Rad angehalten worden.kurz danach Post von der Polizei ,Tatvorwurf : Trunkenheit im Verkehr ( Paragraph 316 )mit Ausfallerscheinungen.Jetzt Post von der Staatsanwaltschaft , 300€ Strafe, bzw. als Auflage gegen Einstellung des Verfahrens.Sonst nix.Meinen...