Vielen Danke erstmal.
Hab mich jetzt nochmal bei dem Berater vom TÜV (ebenfalls Verkehrspsychologe) kundig gemacht, warum er mir denn 6 Monate Abstinenz (schriftlich) empfohlen hat
Er meinte, dass die Richtlinien bei Widerholungstäter einen Zeitraum von 1 Jahr fordern, in Ausnahmefällen...