Hallo,
die Frist, ein positives Gutachten vorzulegen, betrifft i.d.R 3 Monate, wie @Fussbusfahrer korrekt angemerkt hat. - Theoretisch könntest du, sollte die Zeit nicht reichen, eine Fristverlängerung beantragen, du nimmst ja nicht mehr am Verkehr teil und stellst somit keine „Gefahr“ dar...