Hallo,
die Frist, ein positives Gutachten vorzulegen, betrifft i.d.R 3 Monate, wie
@Fussbusfahrer korrekt angemerkt hat. - Theoretisch könntest du, sollte die Zeit nicht reichen, eine Fristverlängerung beantragen, du nimmst ja nicht mehr am Verkehr teil und stellst somit keine „Gefahr“ dar.
Je nach Arbeitsaufkommen deiner ansässigen Führerscheinstelle kann die Bearbeitung des Antrages länger Dauern, oder aber flott von statten gehen.
Du kannst deinen Antrag m.E jetzt schon stellen, je nach dem wie lange der Entzug her ist und deine Fahrausbildung kann es sein, dass du einen Nachweis über einen Erste Hilfe Kurs einreichen musst (welchen du erst besuchen müsstest, sonst wird der Antrag nicht weiter bearbeitet, da dieser nicht vollständig ist). Der „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ wird nicht mehr anerkannt.
Des weiteren benötigst du ein aktuelles Passbild, sowie vermutlich einen Sehtest.
Wenn du alle Unterlagen eingereicht hast, beschafft sich die Behörde Führungszeugnis der Belegart „0“, sowie einen aktuellen Auszug aus Flensburg.
Sobald deine Akte vollständig ist, wird sich die Behörde bei dir melden, sie werden dich dann vermutlich dazu auffordern das Institut zu nennen, bei welchem du deine MPU absolvieren möchtest. Hast du das Schreiben bzw. Die Einverständniserklärung zur Übermittlung bei der Führerscheinstelle eingereicht, geht die Akte zum MPI. Von dort erhältst du dann deine Rechnung und nach Begleichung dieser, kannst du einen Termin vereinbaren.
Ich hoffe, ich habe alles wichtige aufgezählt und nichts vergessen.
Alles gute für dich!