Danke für deine Antwort Nancy.
Dazu habe ich gelesen, dass Einträge in Bezug auf die Prüfung der Fahreignung auch noch über das Tilgungsdatum hinaus verwertbar sind. Das steht so, meine ich, in §52 im BZRG. Da ich juristisch aber absoluter Laie bin, kanns natürlich sein, dass ich das falsch...