Ok, angenommen es steht heute nicht mehr im FAER, dann bin ich aber trotzdem zum Tatzeitpunkt ein Wiederholungstäter gewesen, oder?
Wenn die von der MPU nach dem Grund der Entziehung der Fahrerlaubnis fragen, muss ich den Fall 9 Jahre zuvor doch angeben, somit wäre ich rechtlich zwar kein...