ÄG wegen Chatverlauf

Arnold

Neuer Benutzer
Guten Tag und Frohe Weihnachten zusammen,



nehmen wir folgenden Fall an:



Person A wurde aufgrund einer Handyauswertung von Person B wegen illegalem Erwerb und Besitz von BTM verurteilt.

Konkret ging es um 2 Käufe. Einmal geringe Menge MDMA und ein mal 6 XTC-Tabletten. Beide Käufe haben in einer Zeitspanne von ca. einer Woche stattgefunden.

Person A wollte die Drogen mit Freunden ausprobieren, wozu es jedoch nie kam.

Nun muss Person A zeitnah ein Ärztliches Gutachten bei der Führerscheinstelle abgeben.

Person A ist bewusst, das jeglicher Konsum von harten Drogen zum Entzug des Führerscheins führt.

Nun ist die Frage was Person A dem Gutachter berichten sollte, um den Führerschein behalten zu können.

Sollte die Person sagen, dass sie die Absicht hatte diese Drogen zu konsumieren, sich aber nach weiterer Recherche doch gegen den Konsum entscheiden hat.

Oder:

Dass die Drogen für eine andere Person und nicht für den eigenen Konsum bestimmt waren und somit die Absicht des Konsums leugnen.

Kann die zweite Variante der Aussage zu weiteren Ermittlungen wegen Handel mit BTM führen?

Kann es passieren, dass man durchfällt nur weil der Gutachter einem nicht glaubt?

Noch paar Infos zu dem Fall:

Die Käufe liegen länger her zurück, der Fall wurde jedoch neulich erst abgeurteilt.

Person A musste nie einen Drogentest machen und hat zu dem Fall nie eine Aussage abgegeben. Des Weiteren wurden bei Person A nie Drogen gefunden. Person A ist vorher auch nie verkehrsrechtlich oder polizeilich aufgefallen.



Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Arnold,

willkommen im Forum.
Nun ist die Frage was Person A dem Gutachter berichten sollte, um den Führerschein behalten zu können.
Definitiv die erste Version, nämlich dass du vorhattest zu konsumieren, dies aber nie getan hast - dass du die Drogen für eine andere Person besorgt hast, würde dir der Arzt sowieso nicht glauben... Wichtig ist, dass keinerlei Abbaustoffe bei dir gefunden werden.

Steht im Schreiben der FSSt. welcher Art das Screening sein soll? Urin oder Haare?
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Der Gutachter wird die Informationen bekommen was Person A

a) gegenüber der Polizei
b) gegenüber der Staatsanwaltschaft
c) gegenüber dem Gericht (falls es zu einer Verhandlung gekommen ist)

angegeben hat und

d) was im Urteil steht

Das wissen wir alles nicht. Hat Person A in der Reihe irgendwo Eigenkonsum angegeben, um nicht als Dealer verurteilt zu werden?

Als größten Knackpunkt sehe ich die Angabe

Konkret ging es um 2 Käufe. Einmal geringe Menge MDMA und ein mal 6 XTC-Tabletten. Beide Käufe haben in einer Zeitspanne von ca. einer Woche stattgefunden.

Das man sich einmal Drogen besorgt, die dann aber doch nicht nimmt, ist durchaus nachvollziehbar. Sich dann aber innerhalb einer Woche noch einmal Drogen bestellt passt nicht mehr in das Bild, auch wenn es sich um andere Drogen handelt.

Zudem bekommen Erstkonsumenten ihre Drogen aller Lebenserfahrung nach direkt vor Ort (Feiern, Schulhof und ähnliches).

Eine Adresse für Drogen-Onlinebestellungen läuft einem nicht aus Versehen über den Weg, das erfordert schon einige Recherche. Einen Aufwand, den Erstkonsumenten oder Interessenten eher nicht aufbringen. Zudem gibt es in der Regel Sicherungen, die Polizei und ähnliche Behörden aussperren sollen.

Entsprechende Adressen und Zugangsdaten bekommt man in der Regel erst wenn man bereits in der Szene drinsteckt. Auch das wird Person A erklären müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Arnold

Neuer Benutzer
Vielen Dank für eure Antworten!

Steht im Schreiben der FSSt. welcher Art das Screening sein soll? Urin oder Haare?
2 x Urin
Der Gutachter wird die Informationen bekommen was Person A

a) gegenüber der Polizei
b) gegenüber der Staatsanwaltschaft
c) gegenüber dem Gericht (falls es zu einer Verhandlung gekommen ist)
Person A hatte sich nie zu dem Fall geäußert. Urteil kam per Strafbefehl.
Das man sich einmal Drogen besorgt, die dann aber doch nicht nimmt, ist durchaus nachvollziehbar. Sich dann aber innerhalb einer Woche noch einmal Drogen bestellt passt nicht mehr in das Bild, auch wenn es sich um andere Drogen handelt.
XTC & MDMA ist im Endeffekt das gleiche. Die besagte Person hat die Tabletten nur gekauft, da das MDMA merkwürdig aussah (nicht wie im Internet beschrieben). Daher auch 2 Käufe in kurzer Zeit.

Eine Adresse für Drogen-Onlinebestellungen läuft einem nicht aus Versehen über den Weg, das erfordert schon einige Recherche. Einen Aufwand, den Erstkonsumenten oder Interessenten eher nicht aufbringen. Zudem gibt es in der Regel Sicherungen, die Polizei und ähnliche Behörden aussperren sollen.

Entsprechende Adressen und Zugangsdaten bekommt man in der Regel erst wenn man bereits in der Szene drinsteckt. Auch das wird Person A erklären müssen.
Bei dem Chatverlauf handelte es sich im einen Whatsapp Verlauf...
Person B (der Dealer) ist ein Bekannter aus der Schule, weshalb es nicht besonders aufwändig war den Kontakt herzustellen.
 
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