Änderung der Grenzwerte als Wiederholungstäter?

RomanGoldberg

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Guten Abend liebe Leute,

Kurze Vorgeschichte: Im Jahr 2016 wurde ich auf dem Weg zu einem Festival, in einer Verkehrskontrolle, mit 5g Cannabis erwischt. (Ich war Beifahrer) Die Sache kam vor Gericht, ich musste eine kleine Geldstrafe zahlen und die Führerscheinstelle verlange von mir ein ärztliches Gutachten. Beim ärztlichen Gutachten konnte ich durch eine Haaranalyse sechs Monate Abstinenz nachweißen. Habe das ä.G. bestanden und durfte meinen Führerschein behalten.

Seit dem habe ich vielleicht vier oder fünf mal konsumiert, einfach aus dem Grund weil ich es mir nicht leisten kann, danach jedes Mal das Auto für mehrere Tage stehen zu lassen aus Angst den Führerschein zu verlieren.

Meine Frage ist nun ob diese Angst überhaupt gerechtfertigt ist? Muss ich als "Wiederholungstäter" sofort eine MPU machen, auch wenn mein aktiver THC Wert unter 1ng liegen würde bzw. man Abbauprodukte in meinem Blut finden würde?

Und noch eine ganz pragmatische Frage: Sagen wir ich kiffe jeden zweiten Samstag eine sehr geringe Menge. Darf ich dann am darauffolgenden Montag wieder Auto fahren? Ich weiß, dass man diese Frage nicht pauschal beantworten kann aber eventuell habt ihr ja einen groben Leitfaden für mich.

Vielen Dank :))
 

Kill

Stamm-User
Sagen wir ich kiffe jeden zweiten Samstag eine sehr geringe Menge. Darf ich dann am darauffolgenden Montag wieder Auto fahren?

Kauf dir THC- UrinSchnelltests von z.B. OneStep bei Amazon oder wo auch immer und teste es aus. Konsumiere ggf. Samstag und teste dich Montags, du wirst höchstwahrscheinlich positiv sein...

Du bist ja schonmal mit einem blauen Auge davongekommen und konntest deinen Führerschein behalten - ich persönlich empfehle dir gar nicht mehr zu kiffen. Ich weiß, dass es "hart" ist, aber der sicherste Weg deinen Führerschein zu behalten...
 
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