Ärztliches Gutachten wegen Besitz von Kokain auf einem Festival

Nemax98

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

Ich wurde vor 6 Monaten auf einem Festival mit 0,9g Kokaingemisch von der Polizei erwischt.

Ich habe den Strafbefehl bereits abgeschlossen, jedoch wurde der Fall “aus gesetzlichen Gründen” vom Amtsgericht an die Führerscheinstelle weitergeleitet. Nach ca. 3 Wochen hat sich die Fahrerlaubnisbehörde an mich gewendet und mich aufgefordert eine Untersuchung bei einem amtlich anerkannten Arzt von einer Begutachtungsstelle für Fahreignung zu unterziehen.

Folgende frage soll geklärt werden:
  • Nimmt der Betroffene Betäubungsmittel nach Anklage 4 Fev ein welche die Fahreignung in frage stellen?
  • Im Rahmen der Untersuchung sollen zeitnah zwei Urinkontrollen oder eine Haaranalyse gemacht werden.
Was wird auf mich zukommen? Ich habe es nicht konsumiert und wie es zu dem Besitz gekommen ist habe ich bereits der Polizei bei der Kontrolle erklärt.

Ich habe mich schon bei einer Begutachtungsstelle informiert, dass ich zwischen den Varianten der Proben wählen kann und werde wahrscheinlich Urin nehmen.

Ich erwarte Negative Ergebnisse, da ich auch den Konsum von Cannabis vollständig beendet habe. Gibt es bei der Kontrolle eigentlich auch Cutoff werte oder wird mir jedes ng/ml im Urin auf die Waage gelegt?

Und wie wird das ärztliche Gespräch verlaufen? Welche fragen kommen auf mich zu und wollen die im Detail wissen warum es dazu gekommen ist oder geht es nur darum dass ich es nicht konsumiert habe und aktuell auch keine BTMs nehme, was auch durch die Proben bewiesen werden kann.
 
Das ärztliche Gutachten soll belegen ob du Kokain konsumiert hast. Hintergrund: Die Erfahrung zeigt das Dealer meist auch selbst Konsumenten sind.

Falls deine Haare lang genug sind wird eine Haarprobe gefordert werden, ansonsten zwei Blutproben. Wobei du zumindest zur Abgabe der zweiten kurzfristig einbestellt werden wirst.

Keine Ahnunung, was du unter "im Detail" verstehst. Deine Geschichte sollte glaubwürdig und realistisch sein. Irgendwelche Unbekannten (zumal wenn du die aus moralisch-ethischen Gründen schützen "musst") solltest du direkt vermeiden. Und die Geschichte sollte zu der Aktenlage (Polizeibereicht / Urteil) passen und ihr nicht widersprechen.

Die Proben werden genau so ausgewertet wie bei den Abstinenzbelegen für eine MPU. Wenn bestimmte Stoffe vom Körper selbst hergestellt werden und deshalb von Natur wegen in ihm vorhanden sind, wird das natürlich berücksichtigt. Ansonsten werden die Proben halt nach dem aktuellen Stand der Technik ausgewertet.
.
 
ansonsten zwei Blutproben
Das wäre mir neu. IdR werden eine Haaranalyse oder 2 Urinscreenings gemacht.
Nemax98 hatte ja auch selbst schon geschrieben:
Im Rahmen der Untersuchung sollen zeitnah zwei Urinkontrollen oder eine Haaranalyse gemacht werden.

Hallo Nemax98,
willkommen im Forum.
Es wird im ärztlichen Gespräch darum gehen, OB du harte Drogen konsumierst/konsumiert hast. Wenn du dies zugibst, wird deine Fahrerlaubnis entzogen und kann nur nach pos. MPU neu erteilt werden. Von daher wäre es gut, wenn in deinem Urin keine Abbaustoffe von Kokain gefunden werden...
 
@Nancy
Wird den nur der Anlass der Kontrolle untersucht, also der Vorfall auf dem Festival und wie weit muss ich mich denn äußern?

Ich möchte bei meiner Aussage bleiben, dass ich nicht konsumiert habe und so einen Fehler nicht mehr mache und mich aus dem Umfeld vollständig zurückgezogen habe. Oder muss ich den kompletten Umstand wie es dazu gekommen ist im Detail skizzieren?

Angeblich soll ja auch ein Verkehrs Psychologe dabei sein. Laut KI wird wohl nur die Gegenwart überprüft.

Und bzgl. der Urin Tests frage ich mich, ob jede einzelne Spur von THC COOH gegen mich verwendet wird. Ich hoffe das auch die cutoff Grenzen von 15ng/ml nach CTU gelten und der Gutachter nur positiv/negativ als Ergebnis bekommt.
 
naja.. es geht um Glaubwürdigkeit.
Ich möchte bei meiner Aussage bleiben, dass ich nicht konsumiert habe
da wird auch der ärztliche der Gutachter sehr genau nachfragen, warum jemand, der nicht konsumiert, im Besitz von Drogen ist. Wenn Du dich da verhedderst, ist die H-null futsch ("ich kann dem Gegenüber vertrauen"). Damit werden auch deine anderen Aussagen komplett wertlos.

ob jede einzelne Spur von THC COOH gegen mich verwendet wird.
Definitiv wenn du erzählst, dass Du keine Drogen konsumierst. Siehe oben. Ausnahme: niedrige Werte bestätigen Deine Erzählung, also COOH nahe null und dann ggf Spuren von (erklärbarer!) Kontamination oder so.
Und was heisst "gegen dich verwendet" .. Du würdest Dich halt damit als Lügner outen, wenn Fakten Deinen Aussagen widersprechen.
Und damit kann niemand mehr was mit dem anfangen, was Du so erzählst. Und wenn es Zweifel an Deiner Darbietung gibt, wird eine genauere Prüfung angeordnet - eine MPU zB.
 
Angeblich soll ja auch ein Verkehrs Psychologe dabei sein.
Davon habe ich bei einem FÄG noch nie gehört und kann es mir auch nicht vorstellen.
Es ist eine rein med. Untersuchung/Befragung durch einen Arzt.
Wie "joost" bereits schrieb geht es auch um Glaubwürdigkeit, von daher sollte deine Geschichte zum Kokainbesitz "Hand und Fuß" haben.
Das Wichtigste ist jedoch, dass dein Urin, bzgl. dem Kokain, sauber ist.
 
Das wäre mir neu.

Stimmt, da habe ich innerlich falsch geschaltet. Natürlich zwei Urinproben.

Ich möchte bei meiner Aussage bleiben, dass ich nicht konsumiert habe und so einen Fehler nicht mehr mache und mich aus dem Umfeld vollständig zurückgezogen habe.

So eine Allerweltsbehauptung wird nicht reichen. Zudem bestätigst du damit, das du im (Kokain-?)Umfeld drinnen warst.

Oder muss ich den kompletten Umstand wie es dazu gekommen ist im Detail skizzieren?

Lass "im Detail" weg, dann stimmt das. Du solltest schon berichten können, wie du an das Kokain gekommen bist und warum es einmalig war. Wenn da halt dem Polizeibericht und dem Urteil nicht widerspricht.

Du kannst gerne mal deine Geschichte hier im Forum aufschreiben. Deine bisherigen Angaben sind eher mysteriös.
 
Aber ich frage mich jetzt warum ich erzählen muss wie es dazu gekommen ist? Wenn ich sage dass es nicht zum Konsum gekommen ist und keine weiteren Angaben mache, dann darf mir doch nicht irgendetwas unterstellt werden? Urin Proben sind sauber und dann muss das doch erledigt sein? Aus welchen Grund sollte das Gutachten dann negativ sein? Es geht doch nicht um man glaubt oder glaubt nicht sondern Fakten.
 
Es geht doch nicht um man glaubt oder glaubt nicht sondern Fakten.
.. und das, was Du erzählst, muss zu den Fakten passen. Dazu wird passend nachgefragt. Verhedderst Du dich da in Widersprüchen, ists vorbei.
Mit Lügengeschichtelchen kann sich niemand ein Urteil bilden. Und eine Urteilsbildung ist halt der Auftrag des Gutachters. Auch des ärztlichen.

aber mal jenseits dessen:
Folgende frage soll geklärt werden:
  • Nimmt der Betroffene Betäubungsmittel nach Anlage 4 Fev ein welche die Fahreignung in frage stellen?
aus dieser Sicht müsste mMn. bei THC erst eine zusätzliche Mißbrauchsvermutung offenbar werden.
Denn die Anlage 4 Fev schreibt explizit zu Cannabis ->

Eine Eignung ist nicht mehr gegeben, bei:
  • Missbrauch (Das Führen von Fahrzeugen und ein Cannabiskonsum mit nicht fernliegender verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung beim Führen eines Fahrzeugs können nicht hinreichend sicher getrennt werden.)
  • Abhängigkeit

Und das war ja bei Dir nicht der Fall. Es müssten also weitere Mißbrauchsvermutungen im Raum stehen (sehr hohe Werte vllt.. aber da scheint die Rechtslage immer noch schwammig).
 
Zuletzt bearbeitet:
p.s.:

Oder anders: ich glaube, du könntest eher über die H-null stolpern als über (kleine) Mengen THC in den Ergebnissen.
Wobei: wenn Du es nichtmal hinbekommst, in einem Überwachungszeitraum die Finger von psychoaktiven Substanzen zu lassen, mag das vllt schon ausreichend für eine erweiterte Missbrauchsvermutung sein. Das kann ich leider nicht einschätzen.

Aber da bin ich jetzt mal gespannt auf andere Meinungen.
 
Wenn ich sage dass es nicht zum Konsum gekommen ist und keine weiteren Angaben mache, dann darf mir doch nicht irgendetwas unterstellt werden?

Doch, es darf.

Es geht auch nicht um irgendetwas, sondern konkret um Kokain, also einem starken Suchtmittel, das bei dir gefunden wurde. Du hast also selbst die Ursache für die Maßnahmen der Führerscheinstelle gesetzt.

Bei Strafen muss dir ein Vergehen nachgewiesen werden.

Bei einer Führerscheinerteilung geht es aber um eine Schutzmaßnahme für Andere und auch für dich. Mit Strafe hat das also überhaupt nichts zu tun. Du musst ganz einseitig belegen, das du als Kraftfahrzeugführer keine Gefahr darstellst.

Bei einer Führerscheinersterteilung ohne Vorgeschichte genießen Betroffene einen hohen Vertrauensvorschuss. Den hast du verspielt.

Bei einer Vorgeschichte wie deiner ist die Wahrscheinlichkeit extrem erhöht, das du Kokain konsumiert hast. Es kann sein das du eine Ausnahme bist und durch das äG wird dir die Gelegenheit gegeben das zu belegen.
 
Ich muss also den gleichen Umstand erzählen wie ich es damals den Beamten auch geschildert habe?

Aber warum ist es denn ein Problem zu sagen dass ich mich von dem Umfeld distanziert habe? Das Umfeld hat erstmal nur Cannabis konsumiert und durch den Zusammenschluss von anderen Leuten ist im Nachhinein betrachtet eine Grenze überschritten worden. Ich war das erste Mal im Kontakt mit dem Kokain und habe es übernommen ohne wirklich nachzudenken. Das es illegal ist war mir auch bewusst, aber ich habe einfach einen Fehler gemacht. Ich war froh einfach mal unter Menschen zu sein, weil nicht jeder alleine Zuhause rumsitzen will und sich nur schlecht fühlt. Ich bin der einzige ohne Freundin, große Familie, etc. und da in der Gruppe unten war einfach Anschluss. Daher habe ich mich mitziehen lassen davon. Ein schwacher Moment der mich bis heute verfolgt, einfach weil man dazugehören wollte… Versteht mich nicht falsch dass ich es auf andere schieben will, ich hätte auch Nein sagen können. Aber ich habe den Fehler nun gemacht und bin froh dass es nicht zum Konsum gekommen ist, da vorher kontrolliert wurde.

Mir blieb am Ende nichts anderes übrig als den Kontakt abzubrechen obwohl gefragt wird “Wann kommst du mal wieder?”. Das kiffen habe ich dann schlussendlich aufgegeben ende September da ich einfach keinen Interesse mehr daran habe und seit Oktober ein Auto besitze und meinen Alltag verändern und nicht immer am Wochenende auf dem Sofa gammelnd am vaporizer lutschen will.

Dann Monate später kommt der Strafbefehl wo ich eigentlich davon ausgegangen wäre, dass der fallen gelassen wird und zusätzlich muss ich noch mehr Geld investieren um ein Gutachten zu bestehen wo ich einfach dass Gefühl habe bei der Wahrheit durchzufallen, meinen Führerschein abzugeben und eine MPU machen zu müssen. Man darf nicht sagen “Fehler gemacht”, “nicht dessen bewusst” oder “Umfeld verlassen”. Es verunsichert mich alles und ich habe mein Leben geändert und trotzdem will man mir gefühlt alles wieder wegnehmen. Geld, Führerschein und mich rechtfertigen zu müssen, warum ich kein Auto mehr fahre…

Ich habe es nicht konsumiert und ja ich habe mal gekifft aber aufgehört. Ich habe Angst auch wenn ich nicht konsumier habe und es eigentlich um Kokainbesitz geht, ich dann aber evtl. Zugebe gekifft zu haben, dass ein neues Fass aufgemacht wird.
 
Wir wissen weder was im Strafbefehl / den Akten steht noch was du beim äG erzählen willst. Von daher können wir deine bisherigen Angaben nicht einordnen.

Bislang kann ich nur erkennen, das du das Kokain unter unbekannten Umständen erhalten hast, es nicht konsumiert hast, danach direkt bei einer Kontrolle erwischt wurdest und dich aus dem damaligen Umfeld gelöst hast. Das alles sehr allgemein.

Das wird für ein positives äG nicht reichen.
 
Das sehe ich etwas anders.

In erster Linie ist es wichtig (wie ich bereits schrieb), dass kein Konsum einer harten Drogen nachgewiesen wird. Genau das wird dann auch im ärztlichen Gutachten so stehen: "...es konnte kein Konsum nachgewiesen werden".
Wenn nun eine völlig abstruse Geschichte beim Arzt erzählt wird, würde dies auch im FÄG stehen "Geschichte ist unglaubwürdig...", das heißt dann aber noch lange nicht, dass die FSSt. darauf mit einer MPU-Anordnung reagiert, da eben der "Beweis" für den Konsum fehlt.

Es gibt in dem Sinne auch kein pos. oder neg. Gutachten wie bei einer MPU, sondern der Arzt gibt die Fakten wieder die er erhalten hat. Letztendlich entscheidet die FSSt. was sie daraus macht.
Ich muss also den gleichen Umstand erzählen wie ich es damals den Beamten auch geschildert habe?
Das wäre aus meiner Sicht sinnvoll.
Ich möchte bei meiner Aussage bleiben, dass ich nicht konsumiert habe und so einen Fehler nicht mehr mache und mich aus dem Umfeld vollständig zurückgezogen habe. Oder muss ich den kompletten Umstand wie es dazu gekommen ist im Detail skizzieren?
Du, das kann man gar nicht so genau sagen. Ich habe schon beides durch Schilderungen von Usern "erlebt". Einserseits, dass so gut wie keine Fragen vom Arzt kamen und praktisch nur eine körperliche Untersuchung stattfand, andererseits, dass der Arzt sehr genau alle "Details" wissen wollte.
Aber warum ist es denn ein Problem zu sagen dass ich mich von dem Umfeld distanziert habe?
Das halte zumindest ich nicht für ein Problem, im Gegenteil.
Deine Schilderungen klingen für mich glaubwürdig, von daher sehe ich hier erstmal nicht, warum du das FÄG nicht bestehen solltest (immer vorausgesetzt, dass im Urin nichts gefunden wird).
 
Meiner Einschätzung nach klingt das, was du über die Umstände berichtest, gar nicht schlecht.

Ich muss also den gleichen Umstand erzählen wie ich es damals den Beamten auch geschildert habe?
Klares Ja, wenn der Polizeibericht in der Akte ist oder im Urteil etwas über die Umstände steht.
Wie du schon gehört hast, du darfst der Aktenlage nicht widersprechen.
Ist das, was du schilderst, das, was du den Dunkelblauen erzählt hast ?

Aber warum ist es denn ein Problem zu sagen dass ich mich von dem Umfeld distanziert habe? Das Umfeld hat erstmal nur Cannabis konsumiert und durch den Zusammenschluss von anderen Leuten ist im Nachhinein betrachtet eine Grenze überschritten worden. Ich war das erste Mal im Kontakt mit dem Kokain und habe es übernommen ohne wirklich nachzudenken. Das es illegal ist war mir auch bewusst, aber ich habe einfach einen Fehler gemacht. Ich war froh einfach mal unter Menschen zu sein, weil nicht jeder alleine Zuhause rumsitzen will und sich nur schlecht fühlt. Ich bin der einzige ohne Freundin, große Familie, etc. und da in der Gruppe unten war einfach Anschluss. Daher habe ich mich mitziehen lassen davon. Ein schwacher Moment der mich bis heute verfolgt, einfach weil man dazugehören wollte… Versteht mich nicht falsch dass ich es auf andere schieben will, ich hätte auch Nein sagen können. Aber ich habe den Fehler nun gemacht und bin froh dass es nicht zum Konsum gekommen ist, da vorher kontrolliert wurde.
Das klingt gut und reflektiert !

Mir blieb am Ende nichts anderes übrig als den Kontakt abzubrechen obwohl gefragt wird “Wann kommst du mal wieder?”.
Prima !

Das kiffen habe ich dann schlussendlich aufgegeben
Kann auch nicht schaden, wenn du deine FE dauerhaft erhalten willst ;)
Falls noch „Reste“ von THC gefunden werden, was jetzt nach nunmehr 4 Monaten auch nicht wahrscheinlich ist, ist das kein Problem.

…und nicht immer am Wochenende auf dem Sofa gammelnd am vaporizer lutschen will.
:smiley624:

Dann Monate später kommt der Strafbefehl wo ich eigentlich davon ausgegangen wäre, dass der fallen gelassen wird und zusätzlich muss ich noch mehr Geld investieren um ein Gutachten zu bestehen wo ich einfach dass Gefühl habe bei der Wahrheit durchzufallen, meinen Führerschein abzugeben und eine MPU machen zu müssen.
Warum hast du das Gefühl, bei der Wahrheit durchzufallen ?

Man darf nicht sagen “Fehler gemacht”, “nicht dessen bewusst” oder “Umfeld verlassen”.
Warum ?
Wichtig ist doch, dass du das erkannt und die richtigen Konsequenzen gezogen hast.

Es verunsichert mich alles und ich habe mein Leben geändert und trotzdem will man mir gefühlt alles wieder wegnehmen. Geld, Führerschein und mich rechtfertigen zu müssen, warum ich kein Auto mehr fahre…
Das kann ich vollumfänglich nachvollziehen.
Allerdings schließt der Konsum harter Drogen die Fahreignung, vollkommen zu Recht übrigens, aus.
Und es ist gut und richtig, dass du dich einer Überprüfung stellen musst.

Liebe Grüße und frohe Weihnachten :smiley138:
 
Ich muss also den gleichen Umstand erzählen wie ich es damals den Beamten auch geschildert habe?
wenn der der Wahrheit entsprach: ja
Falls nicht, gibt es sicher gute Gründe, warum Du der Polizei Märchen erzählt hast. Das fäG ist keine Gerichtsverhandlung. Hier gehts u.a. um Glaubwürdigkeit. Und spätestens bei der MPU würdest Du da eh massiv auseinandergenommen werden. Dann müsstest Du auch noch zusätzlich erklären müssen, warum du beim fäG gelogen hast, falls Du an Lügen festhalten willst.
Cave: wenn die Daten darauf hindeuten, dass Lügen zu Deinem Charakter gehört, Du also nicht in der Lage bist, erwachsene Selbstverantwortung zu übernehmen, wirds ziemlich hart :/

Nur am Rande: mich als Verkehrsteilnehmer beruhigt sowas. Ich möchte keine Fahrer auf der Straße haben, die nicht in der Lage sind, für ihre Fehler die Verantwortung zu übernehmen. In einem Schadensfall wird sowas immer extrem lästig.
 
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