Über 1 Jahr alte Abstinenznachweise

Autofahrer98

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Nach den von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) erstellten Beurteilungskriterien für die Begutachtungsstellen muss mindestens ein Jahr Abstinenz vor der Begutachtung gefordert und nachgewiesen werden. Das habe ich

Haben Laboranalysebefunde die sich auf den Zeitraum von März 2020 bis März 2021 beziehen für ein neues Gutachten im Mai 2022 noch die nötige Aktualität?

Wenn nein, bis wann hätte die Untersuchung stattfinden müssen?
 

Nancy

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@Autofahrer98

Das ist nun dein dritter Account den du im Forum angelegt hast.
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Des weiteren führen Doppelaccounts zur sofortigen Sperrung eines Users.
Das möchte ich erstmal nicht machen, darum die Rückfrage: hast du Interesse daran hier weitere Beiträge zu schreiben?
Falls ja, gebe hier an, welchen der 3 Nicknamen du behalten möchtest, die anderen beiden Nicks werden dann mit diesem zusammengeführt. Solltest du das nicht wollen, werden alle Accounts, gemäß unserer Forumsregeln, gesperrt.

Edit: Da hier keinerlei Rückmeldung kam wurden die 3 Accounts + 3 weitere Accounts des Users, die nach meinem o. Beitrag angelegt wurden, gesperrt.
 
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