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1.25 Promille mit Unfall

Nelson

Neuer Benutzer
Hallo zusammen, ich bin am 01.05 mit Alkoholeinfluss gefahren und hab ein geliehenes Auto in einen Zaun und Straßenschild gefahren und hatte einen Totalschaden.
Wisst ihr ob ich mich auf eine MPU vorbereiten muss... der MPU-Vorbereiter xxx meinte erstmal nicht, und zum Schluss 50-50!
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 1,74
Gewicht: 78 Kg
Alter: 36

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 01.05.25
BAK: 1,25
Trinkbeginn: 22:00
Trinkende: 02:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 4:30

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: -
Strafbefehl schon bekommen: nein
Dauer der Sperrfrist:

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ich warte noch
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): nein

Bundesland: NRW


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 01.05.25

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
PEth-Analytik ja/nein: nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: (nein )
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: -
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?:-
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:-
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein

Name anonymisiert *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mit einer BAK von 1,25 ist die Wahrscheinlichkeit auf eine MPU sehr hoch.

Ab 1,1 gilt nicht mehr der Busgeldkatalog sondern das Strafgesetzbuch.

Ich kenne die Vorbereitung des xxx nicht, hört sich aber nach einer Online Beratung an, davon würde ich dringend abraten.

Name anonymisiert *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Heute habe ich eine Akteneinsicht von der Anwalt erhalten. Da keine Ausfallerscheinungen vorliegen, gehe ich davon aus dass mir eine MPU angeordnet wird oder..
 

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Hallo zusammen, ich habe heute mit der Staatsanwaltschaft telefoniert, weil ich einen Antrag auf Einstellung des Verfahren gegen Geldauflage, seit 4 Wochen eingereicht hatte. Sie hat mir gesagt, dass meine Akten an das Gericht weitergeleitet wurden. Heißt das, dass meine Anfrage ignoriert wurde? Und gibt’s es jetzt eine Gerichtsverhandlung oder wie läuft das weiter?
Danke
 
also bei mir ist das jetzt nicht wie bei jedem, das man ein Strafbefehl erhält und dann Einspruch einlegen kann oder nicht, sonder werde ich direkt beim Gericht landen oder wie? Ich verstehe das nicht so ganz..
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
also bei mir ist das jetzt nicht wie bei jedem,

Das ist falsch.

Ein Strafbefehl ist eine Ausnahme. Dabei entscheidet zunächst die Staatsanwaltschaft. Ein Strafbefehl kommt bei geringfügigen Vergehen in Frage. Anschließend muss das Gericht zustimmen. Strafbefehle werden heutzutage zwar häufig ausgestellt, sind rechtlich aber eine Ausnahme. Einen Anspruch auf einen Strafbefehl gibt es deshalb nicht.
 
Also läuft das Verfahren jetzt ganz normal wie bei jedem?
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
offTopic, nur aus Interesse: wenn ich einem Strafbefehl widerspreche, kommt es zu einer echten Verhandlung richtig?
Dort könnten dann findige Anwälte versuchen, drohende MPU-Forderung schon im Vorfeld aus dem Weg zu räumen, sofern dann der Richter Fahreignung "feststellt" (aufgrund intensiver Vorarbeit des Beschuldigten, siehe auch -> www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/meta-diskussion-wann-kann-man-juristisch-eine-mpu-vermeiden-bindungswirkung-eines-strafurteils.5150/ ). Wie gesagt - nur aus Interesse, das hat mit diesem Fall möglicherweise gar nichts zu tun (weil MPU-Forderung eh fraglich, bei amtlichen "unter1,1pm" eh nicht)
 
Das ist falsch.

Ein Strafbefehl ist eine Ausnahme. (…) Strafbefehle werden heutzutage zwar häufig ausgestellt, sind rechtlich aber eine Ausnahme. Einen Anspruch auf einen Strafbefehl gibt es deshalb nicht.
Das einzig richtige an diesem Post ist der letzte Satz.


Ich sehe es bei Dir @Nelson so, dass Dein Antrag auf Einstellung zwar (verständlicherweise) verworfen wurde und die Sache jetzt einfach seinen „normalen Gang“ geht, heißt Strafbefehl plus Sperrfrist. Alles andere würde mich bei einem solchen Standardfall sehr verwundern.

Eine MPU sehe ich nicht.
 
wenn ich einem Strafbefehl widerspreche, kommt es zu einer echten Verhandlung richtig?

Ja.

Dort könnten dann findige Anwälte versuchen, drohende MPU-Forderung schon im Vorfeld aus dem Weg zu räumen, sofern dann der Richter Fahreignung "feststellt

Das kann funktionieren, ist aber eine totale Ausnahme.

Wenn es keine Vorgeschichte in Richtung Wiederholungstäter gibt wird keine MPU gefordert werden.
 
Das mag sein, dass es da verschiedene Ansichten gibt, aber das kann man ja im verlinkten Thread dazu trefflich ausdebattieren.
Ich wollte für mich nur bisschen behördliche Klarheit haben (siehe Einleitung "offTopic"), danke dafür. Für den aktuellen Thread hier spielt das ja gar keine Rolle :)
 
Danke schon mal an alle. Strafbefehl heute bekommen..50 TS x 50€ und 10 Monate Führerscheinentzug.
 
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