• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

1.25 Promille mit Unfall

Anzahl der Tagessätze ist schon recht hoch. Ebenso die Sperrfrist wenn man so rechnet, ist dein Führerschein 13 Monate weg.
 
Ja, und was ich noch komisch finde ist, dass im Strafbefehl eine BAK von 1.17% steht und nicht 1.25% wie bei der Arztbericht
 
Gegen die Anzahl der Tagessätze würde ich wohl einen isolierten Einspruch einlegen, ggf. auch gegen die Länge der Sperrfrist.

Ob die Höhe der Tagessätze richtig berechnet wurde (ein TS entspricht einem Dreißigstel Deines monatlichen Einkommens) kannst nur Du beurteilen.

Das mit der BAK, freu Dich, könnte Dir bei einem Einspruch nur hilfreich sein wenn Du lediglich knapp über der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit gewesen bist.
 
Der Tagessatz entspricht nicht was ich verdiene, wurde zu niedrig gesetzt. Der Anwalt hat mir gesagt, dass Einspruch lohnt sich nicht!
 
Der Tagessatz entspricht nicht was ich verdiene, wurde zu niedrig gesetzt. Der Anwalt hat mir gesagt, dass Einspruch lohnt sich nicht!
Dann freu Dich über die Höhe der TS, aber gegen die Sperrfrist und die Anzahl der TS würde ich wohl isolierten Einspruch einlegen.

Und schicke Deinen Anwalt in die Wüste…
 
Zuletzt bearbeitet:
es gab auch 2 Zeugen die gesagt hätten dass ich versucht habe das Auto wieder zu starten, und ich hätte gesagt ich gehe nach Hause und hole das Auto morgen ab, usw. Ich war unter Alkoholeinfluss und kann mich gar nicht daran erinnern! Ich hatte bei der Polizei gesagt dass ich 3 Bieren und 2 shots getrunken hatte, die haben aber nur 3 kleine Bieren angegeben. Die haben auch angegeben dass ich auf einer Party war und auf dem Weg nach Hause als der Unfall passierte, was gar nicht stimmt.
 
@Nelson also die Anzahl der Tagessätze ist sehr hoch. Dagegen wie @Monster bereits geschrieben hat, kannst Du Einspruch einlegen.
Was mich wundert, weshalb bei 700 € Schaden daraus ein 315c (Gefährdung des Straßenverkehrs) gemacht worden ist.
 
isolierten Einspruch
was man hier so alles an Feinheiten erfährt :)
Also man kann gegen die Anzahl, aber auch die Höhe gezielt und isoliert Einspruch einlegen und dann wird auch genau das und nichts weiter geprüft?
Joar...
Der Anwalt ist ne faule Socke und denkt in erster Linie an sich.
(und der normale Bürger ist in diesem Rechtssystem solchen "Fachleuten" schlicht hilflos ausgesetzt. Danke@Monster)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also man kann gegen die Anzahl, aber auch die Höhe gezielt und isoliert Einspruch einlegen und dann wird auch genau das und nichts weiter geprüft?
Ja, man geht nicht im „Ganzen“ gegen den Strafbefehl vor, man akzeptiert ihn also, aber gegen gewisse Nebenfolgen wie Sperrfrist, Höhe und Anzahl der TS, kann man isoliert Einspruch erheben.

Hat den Vorteil dass dadurch (meistens) keine Gerichtsverhandlung angesetzt wird, was bei einem gesamten Einspruch gegen den Strafbefehl zwingend wäre.
 
Zurück
Oben