• Als Forenbetreiber sind wir nicht verpflichtet, Beiträge oder Themen auf bloßen Wunsch zu löschen. Eine Entfernung erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung (z. B. bei rechtswidrigen Inhalten oder berechtigten datenschutzrechtlichen Ansprüchen). Bitte veröffentlichen Sie daher nur Inhalte, deren dauerhafte Speicherung und öffentliche Zugänglichkeit Sie zustimmen.

1,44 Promille nach 5 Bier laut Aak

Wadim

Neuer Benutzer
Hallo liebe Gemeinde. Durch die Suche in Google bin ich zufällig ein ein thread eines Mitgliedes hier gestoßen und finde es bis jetzt das hilfreichste was ich gefunden habe.
Zu meiner Person und Anliegen.
Ich bin 36j, 177 groß, ca. 67kg. verheiratet, zwei Kinder.
Ich habe letzten Freitag eine richtige scheiße gebaut in dem ich in Auto gestiegen bin um mir kurz Zigaretten von der Tankstelle zu holen (mit dem Gedanken man wohnt ja im Dorf wird schon nichts passieren).Leider oder zum Glück ging es schief so das ich auf dem Rückweg 300m vor meinem Haus angehalten wurde. Nach einer kurzen allgemeinen Verkehrskontrolle wurde mir gesagt das ich nach Alkohol rieche und mir ein Aak angeboten. Da ich mich nicht ausreden wollte habe ich diesen gemacht und als Ergebnis kamen dann die 0,77 raus laut dem Polizisten. Da ich Wiederholungstäter bin (erste TF 08.2014) mache ich mir jetzt große Vorwürfe und Gedanken wie es weiter geht und suche jeden Rat der mir helfen kann.
Kurz zum Ablauf.
Ich habe mich am 27.02.26 mit einem Kollegen bei ihm zum darten verabreden. Ich bin vom Dorf mit dem Zug zu ihm rüber weil ich ein paar Bier trinken wollte und deswegen das Auto stehen gelassen habe und bin auch so wieder zurück gekommen. Um ca. 18:30 habe ich dann das erste Bier aufgemacht und bis kurz nach 22:00 das vierte leer getrunken. Für den Weg habe ich mir noch eine Flasche mit genommen. Und diese kurz vor der Dummheit leer getrunken ca.22:50. Auf dem Rückweg von der Tankstelle wurde ich dann durch die Polizei angehalten. Es war kurz nach 23 Uhr. Der Aak dann um 23:10 und die Bak um 23:51. Dem Polizisten habe ich auch erwähnt das ich das fünfte Bier erst vor 15-20 Minuten zu Ende getrunken habe und ich davon ausgehe das der Wert evt. nicht passt und möglicherweise zu hoch ist. Was ihn aber nicht interessierte und ein bak angeordnet wurde. Vor dem Krankenhaus durfte ich auf mein Verlangen noch mal pusten 22:30 laut dem Polizisten war der Wert dann bei 0,67. dies wurde aber in der darauf folgenden Auflistung nicht mehr berücksichtigt. Nach dem Bak habe ich nochmals gefragt ob ich mal pusten darf. ( hier für musste ich das Röhrchen aus dem Müllbeutel rausholen weil sie keins parat bei sich hatten.) Der letze Aak Wert war dann bei 0,62 laut dem Polizeibeamten. Ich schreibe „Laut der Polizei“ weil mir kein einzigstes Mal der Messwert persönlich gezeigt wurde… müssen die Kollegen das nicht?
Ich habe bereits mit meinem Anwalt gesprochen und mir ein Ziel gesetzt das sowas dummes nie wieder vorkommt!
Für die nächste Zeit plane ich komplett auf Alkohol zu verzichten falls es zu einer mpu kommt damit ich nachweisen kann das ich abstinent bin und falls nicht für eine mögliche Sperrzeit Verkürzung.
Was würdet ihr mir raten wie ich die Abstinenz am besten nachweisen kann?
Ich habe gelesen das es durch die Haarnachweise über längere Monate hinweg nachweisbar ist und kostengünstiger als Urinproben.
Mein Problem ist aber das ich eine Glatze habe.
Gibt es da Möglichkeiten die Haare von der Brust oder sowas zu nehmen?
Werde ich evt. als Wiederholungstäter eingestuft? Laut Anwalt ist es nach 10 Jahren getilgt… aber vielleicht hat jemand damit Erfahrung?
So. Mir fällt im Moment nichts ein was ich noch schreiben soll. Tut mir leid für den langen Text und euch einer mehr eure wertvolle Zeit stiehlt.
Ich danke schon mal jedem für die Ratschläge.
MfG Wadim
 
zunächst mal passen Deine 5 Bier in 4,5 Std nicht zur gemessenen Höhe. Könnens auch 6 gewesen sein?
Was war denn 2014 passiert? Welche Strafen / Auflagen hast Du bekommen?

Und grundsätzlich: wenn Du eine Abstinenzentscheidung triffst, dann muss sowas aus wichtigem Grund geschehen - und zwar für viele viele Jahre, nicht bis zur MPU. Das muss Dir klar sein. Es geht nicht darum dass Du den Führerschein wieder bekommst, sondern dass du ihn behältst.

Und: eine MPU nach einer bestandenen wird hammerhammerhart.

Zu den Nachweisen: Es gibt Labore, die nehmen nur Kopfhaare, andere auch Brusthaare. Erkundige dich bitte dort.
 
Hallo Wadim,

willkommen im Forum.

Zunächst mal: hier stiehlt uns keiner die Zeit, denn dafür ist das Forum ja da um zu helfen. :)

Was mich interessiert: hast du damals (2014) eine MPU machen müssen?
Wann war denn die Neuerteilung?
Am besten füllst du erstmal den entsprechenden Profilfragebogen aus, das macht es einfacher.

Was würdet ihr mir raten wie ich die Abstinenz am besten nachweisen kann?
Du könntest die Abstinenz auch mit Blut nachweisen, dies geht anhand von PEth-Analysen.
Hier mal mehr Infos darüber: https://www.tuev-hessen.de/2170/haeufige-fragen-zum-abstinenzbeleg-ueber-peth/

Noch generell zur Info: was bei deinen AAK herauskam ist letztendlich zweitrangig, es zählt die BAK die herauskommen wird.
 
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 177
Gewicht: 67
Alter: 36

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 27.02.2026
BAK: 1,44 (0,77aak)
Trinkbeginn:18:30
Trinkende: ca 22:55 +/- 5
Uhrzeit der Blutabnahme: 23:51

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: 27.02.26
Strafbefehl schon bekommen: Nein
Dauer der Sperrfrist: unbekannt

Führerschein
Hab ich noch: beschlagnahmt
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 2014 Trunkenheit am Steuer.
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland: Bayern


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 27.02.26

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
PEth-Analytik ja/nein: Nein
Keinen Plan?: noch nicht

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: keine

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: in Betracht
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:

MPU
Datum: keine
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: 08.2014 Trunkenheit am Steuer, sonnst keine
 
Zuletzt bearbeitet:
zunächst mal passen Deine 5 Bier in 4,5 Std nicht zur gemessenen Höhe. Könnens auch 6 gewesen sein?
Was war denn 2014 passiert? Welche Strafen / Auflagen hast Du bekommen?

Und grundsätzlich: wenn Du eine Abstinenzentscheidung triffst, dann muss sowas aus wichtigem Grund geschehen - und zwar für viele viele Jahre, nicht bis zur MPU. Das muss Dir klar sein. Es geht nicht darum dass Du den Führerschein wieder bekommst, sondern dass du ihn behältst.

Und: eine MPU nach einer bestandenen wird hammerhammerhart.

Zu den Nachweisen: Es gibt Labore, die nehmen nur Kopfhaare, andere auch Brusthaare. Erkundige dich bitte dort.
Ich habe damals eine Sperre von 8 Monaten bekommen und eine Geldstrafe.
Ich weis das es schwer sein wird abstinent zu bleiben. Allein wegen dem Führerschein ist es nicht. Eher wegen meiner Familie und den Kindern. Ich würde lügen wenn ich sagen würde das ich den Führerschein nicht brauche. Doch es ist leider anders der Fall.

Es waren wirklich nur 5 Bier. Das fünfte kurz vor der Aak schnell zu Ende getrunken.
 
Hallo Wadim,

willkommen im Forum.

Zunächst mal: hier stiehlt uns keiner die Zeit, denn dafür ist das Forum ja da um zu helfen. :)

Was mich interessiert: hast du damals (2014) eine MPU machen müssen?
Wann war denn die Neuerteilung?
Am besten füllst du erstmal den entsprechenden Profilfragebogen aus, das macht es einfacher.


Du könntest die Abstinenz auch mit Blut nachweisen, dies geht anhand von PEth-Analysen.
Hier mal mehr Infos darüber: https://www.tuev-hessen.de/2170/haeufige-fragen-zum-abstinenzbeleg-ueber-peth/

Noch generell zur Info: was bei deinen AAK herauskam ist letztendlich zweitrangig, es zählt die BAK die herauskommen wird.
Tut mir leid blicke hier noch nicht so richtig durch. Die Neuerteilung war im April 2015 also 9 Monate nach der TF
 
Auch nochmal zum Ordnen: Du hast 4/15 den FS zurückerhalten, ohne MPU, korrekt? Und Zwischen 4/15 und 2/26 gabs keine weiteren Vorfälle?
Dann müsste das Altdelikt aus den Akten sein - mal ganz unabhängig von deinem wahrscheinlichen Alkoholproblem*. Ich würde annehmen, dass Du auch zwischen 2014 und 2026 regelmäßig trunken unterwegs warst und Glück hattest? (kleine Anmerkung: wenn Du uns hier Geschichtelchen erzählst, beraten wir dich falsch. Uns kann das egal sein, Dir vllt nicht)


______________________________________
* was war 2014 der genaue Tatbestand? Wieviel Promille?
 
Ja 04.15 wieder erhalten ohne mpu.
Und ja ich habe öfters mal nach der Spätschicht ein Bier mit Kollegen getrunken.
In der Früh und der Nachtschicht habe ich unter der Woche keinen Alkohol angefasst.
Da ich seid über einem Jahr auch keine Schichten mehr arbeite, trinke ich auch unter der Woche nichts.
Wenn ich Geschichten erzählen wollen würde, wäre ich nicht hier.

2014 waren es knapp über 1,1 Promille.
Der Aak Wert war damals aber wenn ich mich richtig erinnere deutlich höher da ich damals neben mehreren Bier auch drei oder vier Schnaps hatte.

Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kann das echt schlecht beurteilen. Als ich im Spiegel gesehen habe „ bitte anhalten“ ist mir das Herz in die Hose gerutscht und ich war hell wach.

Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
musstest Du beim Arzt Koordinationstests machen? Finger an die Nase, auf der Linie gehen oder so..?
Auch das musste ich nicht machen.
Der Arzt hatte an dem Abend viel zu tun( ob es stimmt oder nicht kann och nicht beurteilen) er hat als ich mit den Polizisten rein bin kurz gezeigt welches Zimmer wir reingehen können dann war er für paar min weg. Beim nächsten vorbeilaufen hat er gesagt ich bin in ein paar Minuten da… was laut der Uhr 15 Minuten waren. Als er da war gab’s die Entnahme vom Blut und dann war er weg.
Ich war danach noch ca 10-15 Minuten mit den Beamten allein im Zimmer wo ich das dritte Mal auf mein Verlangen pusten durfte.
Danach Protokoll unterschrieben und ich wurde heim gefahren.

Ich habe gerade gelesen das ein Ausfall der Alkoholerscheinungen wahrscheinlich zur mpu führt.
Ist es immer zwangsläufig? Oder gibt es da Kriterien?
 
in Ausfall der Alkoholerscheinungen wahrscheinlich zur mpu führt.
häufig, ja.
Denn: ab 1.1 Promille beginnt, wissenschaftlich fundiert, der Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit; wer da noch fahren kann, beweist eindrucksvoll, dass er sich hohe Giftfestigkeit antrainiert hat. Dieses Training macht einer FsSt idR Sorgen.
(Das war u.a. ein Grund, weshalb ich ein bisschen nach dem Konsum in der Vorgeschichte fragte)
 
Wie wird es vermerkt? Muss das der Arzt prüfen?
Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Beim Autofahren spielen Ausfallerscheinungen für die MPU-Entscheidung praktisch keine Rolle. Du bist laut eigenen Angaben nicht rechtlich nicht einschlägig vorbelastet. Bei einem BAK unter 1,6 Promille keine MPU, ab 1,6 Promille MPU. Ganz einfach.
 
Macht mir meine Vorstrafe aus 2014 da keinen Strich durch die Rechnung auch wenn ich unter 1,6 Promille liege? Die Tilgung ist ja nach 10 Jahren fällig aber was ist mit dem einem Jahr was das noch in der Akte bleibt? ( mir fällt gerade der Name nicht ein wie das sich nennt)
Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Musste jetzt nochmal nach googeln.
„Überliege Frist“ hieß es.
Diese Frist ist dann auch noch relevant?
Wenn ja dann ist es ein Punkt weniger um den ich mir sorgen muss.
Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
da lasse ich jetzt mal gern unseren Verwaltungsrechtspezialisten den Vortritt.

Bei dem hier:
Beim Autofahren spielen Ausfallerscheinungen für die MPU-Entscheidung praktisch keine Rolle
Bin ich gerade etwas skeptisch ... vllt : spielten?
Tatsächlich hatten wir diese Fälle selten bis gar nicht (?) hier im Forum. Aber soweit ich weiss, ziehen die FsSt seit einiger Zeit wieder die Zügel an, vermutlich mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus 3/2021 im Rücken:
Während die erste Instanz diese Klage abwies, verpflichtete das Berufungsgericht die Fahrerlaubnisbehörde zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU. Nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,3 Promille könne die Anordnung der MPU nicht allein mit den fehlenden Ausfallerscheinungen begründet werden.
Das Bundesverwaltungsgericht änderte dieses Berufungsurteil, weil die Behörde aufgrund des fehlenden Gutachtens sehr wohl auf die Nichteignung des Klägers schließen durfte. Laut BVerwG ist die Anordnung einer MPU ab 1,1 Promille möglich. [es ging hier um Ersttäter mit KFZ]
Aber eine MPU ist, anders als bei 1.6 Promille, nicht mit Gewissheit anzunehmen - auch nicht bei fehlenden Ausfallerscheinungen (KFZ).
Falls es da was Neues gibt, lerne ich gern dazu...


Das Thema "Überliegefrist" kenne ich bei Punkten; Ob sich das auch auf Deinen Fall bezieht, weiss ich leider nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben