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12 Oder 15 Monate Abstinenz?

Alessa8

Neuer Benutzer
Ich habe am Montag meine MPU und wurde in A2 und D2 (Cannabis) eingestuft. Ich wollte sicher gehen, dass 12 Monate Abstinenz ausreichen. Ich habe vor der Abstinenz eine Suchtberatung gemacht und während meiner Abstinenz eine Vorbereitung. Allerdings war die Vorbereitung 1 Monat nach Beginn der Abstinenz abgeschlossen. Ein Psychotherapeut hat bescheinigt das bei mir keine Therapie nötig ist

Viele sagen, dass ich unbedingt 15 Monate brauche, aber andere – unter anderem auch die von Nord-Kurs – sagen, dass 12 Monate reichen. Was ist eure Meinung?

Danke im voraus
 
Nun ja, es mag ja sein, dass bei dir keine Psychotherapie oder therapeutische Maßnahme notwendig war.
Eine psychologische Aufarbeitung benötigst du in jedem Fall.
Wie hast du diese geleistet ?

Aus meiner Sicht viel entscheidender als die „Eintrittskarten“, die AN.
 
Hi Alessa8,

Kannst Du diese Bescheinigung hier anonymisiert hochladen?
Dann bekommst Du eine klarere Antwort auf die Frage, ob es sich um eine therapeutische Maßnahme handelt und ob diese Bescheinigung ausreicht, um den Gutachter über die Formalitäten und die 12 Monate AN nicht im Zweifel zu lassen.
 
Nun ja, es mag ja sein, dass bei dir keine Psychotherapie oder therapeutische Maßnahme notwendig war.
Eine psychologische Aufarbeitung benötigst du in jedem Fall.
Wie hast du diese geleistet ?

Aus meiner Sicht viel entscheidender als die „Eintrittskarten“, die AN.
Die Suchtberatung hat eine Suchttherapeuten geleitet.
Ich habe dort meine Ursachen für den Konsum aufgearbeitet und Bewältigungsstrategien gelernt.
Und in der MPU vorbereitung habe ich neue Denkweisen erlernen können sowie Deliktaufarbeitung. Meine MPU Vorbereitung habe ich beim Nord kurs gemacht also es war auf jeden Fall psychologisch und kein MPU Berater.
 
Hi Alessa8,

Kannst Du diese Bescheinigung hier anonymisiert hochladen?
Dann bekommst Du eine klarere Antwort auf die Frage, ob es sich um eine therapeutische Maßnahme handelt und ob diese Bescheinigung ausreicht, um den Gutachter über die Formalitäten und die 12 Monate AN nicht im Zweifel zu lassen.
Ich bedanke mich für die schnelle hilfe ! Hier sind die Bescheinigungen:
 

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Ich stimme Karl-Heinz vollkommen zu: Technisch gesehen sind alle Bedingungen für ein positives Gutachten erfüllt.
Wenn du willst, kannst du deinen Fragebogen posten, um eine Fremdmeinung zu bekommen, dass du gut vorbereitet bist. Oder für einen kleinen Ratschlag. Nochmals, nur wenn du willst...

Wenn es A2 und D2 ist, dann hast du am Montag einen AN 12 Monate für Alkohol und Drogen, richtig?
 
Ich stimme Karl-Heinz vollkommen zu: Technisch gesehen sind alle Bedingungen für ein positives Gutachten erfüllt.
Wenn du willst, kannst du deinen Fragebogen posten, um eine Fremdmeinung zu bekommen, dass du gut vorbereitet bist. Oder für einen kleinen Ratschlag. Nochmals, nur wenn du willst...

Wenn es A2 und D2 ist, dann hast du am Montag einen AN 12 Monate für Alkohol und Drogen, richtig?
Ich bedanke mich hier auch noch mal für deine Meinung und Zeit. Ich bin sehr dankbar Die Gruppe/Forum hier gestern aufs Zufall gefunden zu haben. Und gern fülle ich noch den Profilfragebogen aus. Ich kann nicht oft genug Danke sagen. Und genau richtig 12 Monate abstinenz hab ich vollständig.
Ich wünsche noch eine schönen Sonntag.
 
Ich stimme Karl-Heinz vollkommen zu: Technisch gesehen sind alle Bedingungen für ein positives Gutachten erfüllt.
ich darf mal skeptisch nachfragen: A2/D2 und 12 Monate bei Mischkonsum? Sicher?
(Nicht dass ich das Sinnhafte der Einordnung in Frage stellen wollte - aber trifft das auch die Wahrnehmung des Gutachters?)
 
Ich habe ähnnlich wie joost einige Bedenken. Die 12 Monate können reichen, müssen aber nicht.

Zunächst ist die Vorgeschichte noch völlig im Dunkeln.

Dann sind die Schreiben meiner Meinung nach nicht so positiv wie sie auf den ersten Blick scheinen. Das Schreiben der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention stammt vom 28.11.2023 und das Schreiben der Diakonie vom 07.12.2023. Das kann (Konjunktiv, da Infos fehlen) darauf hindeuten, das die Begegnungen nur stattfanden um an die Schreiben zu kommen. Solche alten Schreiben beeindrucken Gutachter nicht besonders, zumal abschließende Beurteilungen fehlen. Zum Beispiel ob bei Alessa8 eine nachvollziehbare Entwicklung zu erkennen war.

Im Schreiben der Diakonie steht nicht so etwas wie "Weitere Kontakte erscheinen nicht erforderlich", sondern es steht dort "und sie (die Gruppe) steht ihr auch weiterhin zur Verfügung". Das ist ein Hinweis, das weitere Kontakte sinnvoll erscheinen, aber wohl nicht wahrgenommen wurden, da sonst ein Schreiben jüngeren Datums vorgelegt werden würde.
 
Bist du denn nicht in eine SHG eingebunden, die dir das auch bestätigt?
Die Schreiben sind ja inzwischen ein Jahr alt.
Was hast du dazwischen für Dich gemacht?
 
Das sieht alles gut aus !
Meine Rückmeldung bezog sich auf die Frage, ob jemand Kompetentes diese Einstufung vorgenommen hat.

Insofern habe ich diese Bescheinigung als „erstes Kümmern um die Problematik“, „professionelle Einschätzung des problematischen Substanzkonsums“ etc. gesehen und für gut befunden.

Ich gebe euch völlig Recht, dass diese nicht als Beleg für eine gelungene psychologische Aufarbeitung geeignet ist.

@Alessa8:
Wie schon gesagt, vielleicht magst du noch den großen FB posten.
Dann können wir ziemlich genau sagen, ob deine psychologische Aufarbeitung „MPU-reif“ ist :smiley138:
 
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