Als erstes solltest du mal schreiben, wo die Formel überhaupt herkommt.
Für eine MPU sind solche Formeln nicht relevant, da sie grundsätzlich ungenau und praxisfremd sind. Deshalb sind in einer MPU nur eindeutige Fakten angesagt, keine Formeln oder Trinkeinheiten.
der ganze Beitrag ist nur noch falsch.
Du sollst das angeben, an das du dich erinnern kannst. Wenn du das nicht mehr weißt kannst du halt keine genauen Angaben machen.
diesen Ausführungen stimme ich überhaupt nicht zu.
Natürlich geht es zur ordentlichen Aufbereitung auch darum Promille berechnen zu können. Selbst beim Kurzfragebogen beim Tüv sollen Berechnungen angestellt werden.
Kein normaler Mensch kann sich an die Alkmengen nach einem Rausch erinnern. Dann bist Du doch der erste, der jedem Verharmlosung und damit ein noch größeres Problem unterstellt.
Da sich keiner an die Mengen erinnert, bedient man sich dann hier der korrekten Widmarkformel um diese Angaben zu verifizieren, und genau das kann und wird dem Gutachter erzählt.
Auch die KT'ler sollten auch eine Schnellberechnung nach Trinkeinheiten kennen, um unter den 0,3‰ zu bleiben.
Danke Leute, ich habe eine Frage. Ich lese mir die Erklärung gerade durch über die Promilleberechnung.
A = c * (p*r) * 1,25
A = Aufgenommene Alkoholmenge in Gramm
c = theoretische Alkoholkonzentration in Promille
p = Körpergewicht in Kilogramm
r = Reduktionsfaktor (0,7 bei Männern und 0,6 bei Fraün)
1,25 = Aufschlag Resorptionsdefizit von 20%
müsste dort nicht eigentlich 1,20 stehen?
das ist korrekt, müsste 1,2 stehen. Was aber in der Formel fehlt ist der Abbau, den Du auch noch draufschlagen mußt.
So ist die Formel wie folgt leichter zu lesen:
Alkohol (g) = (Promille (+Abbau 0,15ph)) x Körpergewicht x Korrekturfaktor x RD(1,2)