• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

2,1 Promille - Wie lange Abstinenznachweise

Danke Leute, ich habe eine Frage. Ich lese mir die Erklärung gerade durch über die Promilleberechnung.

A = c * (p*r) * 1,25

A = Aufgenommene Alkoholmenge in Gramm
c = theoretische Alkoholkonzentration in Promille
p = Körpergewicht in Kilogramm
r = Reduktionsfaktor (0,7 bei Männern und 0,6 bei Fraün)
1,25 = Aufschlag Resorptionsdefizit von 20%

müsste dort nicht eigentlich 1,20 stehen?
 
Als erstes solltest du mal schreiben, wo die Formel überhaupt herkommt.

Für eine MPU sind solche Formeln nicht relevant, da sie grundsätzlich ungenau und praxisfremd sind. Deshalb sind in einer MPU nur eindeutige Fakten angesagt, keine Formeln oder Trinkeinheiten.
 
oh sorry, das einfügte hatte ich aus dem Forum hier Trinkmengenberechnung. Ich habe eine Frage bezüglich meiner Alkoholfahrt. Sowie ich das verstanden habe, muss ich genaue Trinkangaben zu meinen damaligen Konsum machen. Jetzt habe ich gelesen, dass man mit der Alkohollehre die konsumierte Menge in Trinkeinheiten angeben kann. Mein Konsum bestand hauptsächlich aus Whisky/Cola. Bei den Trinkeinheiten sind aber nur 3 Getränke angegeben, geht das also nicht ?
 
muss ich genaue Trinkangaben zu meinen damaligen Konsum machen

Du sollst das angeben, an das du dich erinnern kannst. Wenn du das nicht mehr weißt kannst du halt keine genauen Angaben machen.

Ich kenne keine MPU die negativ ausgefallen ist, weil der Betroffene keine Trinkmengen berechnen konnte. (Vor 20 Jahren war das vielleicht anders.) Andersrum hingegen schon: Als der Betroffene darauf bestand, das seine Trinkmengen korrekt sind, da er sie berechnet habe, der Gutachter dem aber berechtigterweise nicht geglaubt hat.

Bei einer MPU will der Gutachter konkrete Informationen erhalten, über die nicht mehr diskutiert werden kann. Die Betroffenen sollen sich also festlegen. Das können sie auch in der Vorbereitung üben.

dass man mit der Alkohollehre die konsumierte Menge in Trinkeinheiten angeben kann

Die Alkohollehre hat mit einer MPU nichts zu tun. Du diskutierst nicht an einer Universität, sondern sollst zeigen, wie du dein Alkoholproblem zukünftig unter Kontrolle halten willst.

Bei den Trinkeinheiten sind aber nur 3 Getränke angegeben, geht das also nicht ?

Genau solche Gedanken zeigen das Problem. Whisky/Cola ist eindeutig, Trinkeinheiten sind es nicht. Zudem klingen Trinkeinheiten schön abstrakt und gefahrlos. Das ist also im Gegensatz zu der direkten Bezeichnung Whisky/Cola eine Verharmlosung. Und Verharmlosungen werden in einer MPU überhaupt nicht gerne gehört.

Deshalb lautet eine Fragestellung in unserem Fragebogen auch praxisbezogen:

2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Trinkzeit)
 
Zuletzt bearbeitet:
Als erstes solltest du mal schreiben, wo die Formel überhaupt herkommt.

Für eine MPU sind solche Formeln nicht relevant, da sie grundsätzlich ungenau und praxisfremd sind. Deshalb sind in einer MPU nur eindeutige Fakten angesagt, keine Formeln oder Trinkeinheiten.
der ganze Beitrag ist nur noch falsch.
Du sollst das angeben, an das du dich erinnern kannst. Wenn du das nicht mehr weißt kannst du halt keine genauen Angaben machen.
diesen Ausführungen stimme ich überhaupt nicht zu.
Natürlich geht es zur ordentlichen Aufbereitung auch darum Promille berechnen zu können. Selbst beim Kurzfragebogen beim Tüv sollen Berechnungen angestellt werden.
Kein normaler Mensch kann sich an die Alkmengen nach einem Rausch erinnern. Dann bist Du doch der erste, der jedem Verharmlosung und damit ein noch größeres Problem unterstellt.

Da sich keiner an die Mengen erinnert, bedient man sich dann hier der korrekten Widmarkformel um diese Angaben zu verifizieren, und genau das kann und wird dem Gutachter erzählt.
Auch die KT'ler sollten auch eine Schnellberechnung nach Trinkeinheiten kennen, um unter den 0,3‰ zu bleiben.

Danke Leute, ich habe eine Frage. Ich lese mir die Erklärung gerade durch über die Promilleberechnung.

A = c * (p*r) * 1,25

A = Aufgenommene Alkoholmenge in Gramm
c = theoretische Alkoholkonzentration in Promille
p = Körpergewicht in Kilogramm
r = Reduktionsfaktor (0,7 bei Männern und 0,6 bei Fraün)
1,25 = Aufschlag Resorptionsdefizit von 20%

müsste dort nicht eigentlich 1,20 stehen?
das ist korrekt, müsste 1,2 stehen. Was aber in der Formel fehlt ist der Abbau, den Du auch noch draufschlagen mußt.
So ist die Formel wie folgt leichter zu lesen:

Alkohol (g) = (Promille (+Abbau 0,15ph)) x Körpergewicht x Korrekturfaktor x RD(1,2)
 
sorry Leute, dass ich noch mal nachfrage: Ich hatte ein telefonisches Beratungsgespräch und mir wurde gesagt, dass ich seit den neuen Regeln 15 Monate, statt 12 Monate nachweisen muss. Auch, wenn ich nicht Alkoholabhängig bin, sind 15 Monate erforderlich. Ich weiß jetzt nicht, wie lange ich Abstinenz nachweisen soll.
 
Die Frage kann dir niemand seriös beantworten. Die Gründe habe ich bereits in meinem ersten Beitrag geschrieben.

Mit 15 Monaten bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite was die nachgewiesene Abstinenzzeit angeht. Die sind aber keine Garantie, das du die MPU auch bestehen wirst. Da sind die MPU-Nachweise nur ein kleiner, wenn auch wichtiger, Baustein.
 
Hi eyedone :smiley138:
Mit wem genau hast du ein telefonisches Beratungsgespräch geführt?

TÜV NORD hat mir mitgeteilt, dass ich bei A2 12 Monate nachweisen muss. Das war im Januar 2024.

Ich empfehle dir, sich für das kostenlose Online Info-Meeting zur MPU anzumelden. Es wird von Experten durchgeführt, die während der MPU psychologische Interviews durchführen.

Der nächste Termin findet übrigens diesen Mittwoch um 18.30 Uhr statt, ich habe mich jetzt auch dort angemeldet, um ein paar Fragen zu stellen (in Form eines Chats).
 
Das mit den 15 Monaten wird leider zwischenzeitlich zusammen gewürfelt und pauschal fälschlicherweise angeführt.
Diese trifft zu, wenn Abhängigkeit besteht und keine Therapie durchgeführt wurde. So hiess es vorher „nennenswert länger als 1 Jahr“, dieser passus wurde lediglich in den 4 BuK konkretisiert. Eigentlich hat sich gar nicht so viel geändert..
Am besten hier nachlesen.
 
Zurück
Oben