2,26 mit dem fahrrad

mcdiver

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FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 1,74
Gewicht: 74 kg
Alter: 54

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 01.02.2010
BAK: 2,26 Promille
Trinkbeginn: ca 18:00
Trinkende: 23:30 h
Uhrzeit der Blutabnahme: 00.30 h

Stand des Ermittlungsverfahrens: 1300,- geldstrafe
Gerade erst passiert: 2010 bezahlt
Strafbefehl schon bekommen: ja
Daür der Sperrfrist: keine

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja, april 2011
Hab ich neu beantragt: antrag auf neürteilung > zurückgezogen feb.2012, antrag auf neürteilung 04.05.2012

Führerscheinstelle: hannover
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 04.12.2010

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ? JA
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: blutwerte seit jan.2011 bis jul 2011
ETG-Programm ja/nein: ja , haaranalyse seit sept. 2011 bis apr.2012
Keinen Plan: ich hoffe

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): ich bin in keiner Selbsthilfegruppe
Psychologe/Verkehrspsychologe: /
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: / Förderung der Fahreigung, AVANTI, Gruppenkurs 2010, 5 sitzungen a 8 std, 990,-
Einzelkurs 2011 , Psychologische Beratung 1300,-
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: fühle mich verascht hoch drei.

MPU 1, 10.12.2010
MPU 2, 29.11.2011

Welche Stelle (MPI): / TÜV NORD Hannover, TÜV Hessen Hannover
Schon bezahlt?: / ja

Schon eine MPU gehabt?: ja
Wer hat das Gutachten gesehen?: / leider das erste hat die Führerscheinstelle Hannover gesehen.
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
1. Gutachten:Zwar liegen keine Beeinträchtigungen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums vor, die das sichere Führen eines Kfzs in Frage stellen, es ist jedoch zu erwarten, das x zukünftig ein Kfz unter Alkoholeinfluss führen wird.
2. Gutachten: es ist zürwarten, dass hr. x auch zukünftig ein kfz unter alkohleinfluss führen wird. es liegen als folge eines unkontrollierten Alkohlolkonsums keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines kfz der beantragten klassen in frage stellen.
>>soll auch in einem halbjahreszeitraum EtG oder relevante Laborwerte (GGT,GOT,GPT,MCV,CDT) vorlegen !! habe ich alles gemacht
jan11 - okt11 >GOT: 31, GPT: 38, GGT: 31,CDT 0,8, 2 x Haaranalyse < 0.007 ng/mg ; sept 2011 - jan 2012, letzte haarprobe abgabe april 2012, warte auf ergebnis.

Altlasten: keine

Tathergang: ich bin in der nacht zum 01.02.2010 gegen 23:30 h von der gaststätte nach hause gegangen, habe mein fahrrad ca. 500 m geschoben, bis über die hauptverkehrsstrasse, dann kommt ein ca. 100 m feldweg bis zur nächsten hauptstr. , ich habe mich auf dem feldweg auf dem fahrrad gesetzt, warum kann ich heute nicht mehr sagen ( keine errinnerung ), am feldweg ist ein parkplatz , dort stand die polizei. ich weiss nicht wieviel ich am tatabend ( nur bier ) getrunken habe, heute weiss ich , das es zwischen 12 - 15 bier a 0,3 l gewesen waren.


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nächste woche habe ich ein vorgespräch beim gutachter TÜV Hessen, möchte von ihm wissen, ob ich jetzt alle nachweise zusammen habe, letztes mal sagte er, es fehlt eine haaranalyse. habe noch kein MPU Termin.
Antrag auf neürteilung führerschein habe ich freitag gemacht. 209,-
 
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: / Förderung der Fahreigung, AVANTI, Gruppenkurs 2010, 5 sitzungen a 8 std, 990,-
Hier hat der TÜV ja schon gutes Geld mit dir verdient (so etwas findet beim TÜV "Beachtung").

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: blutwerte seit jan.2011 bis jul 2011
ETG-Programm ja/nein: ja , haaranalyse seit sept. 2011 bis apr.2012
Für eine Abstinenzbehauptung brauchst du keine LW, hierfür sind allein deine Screenings relevant.

Laut deinem obigen Gutachten, halte ich einen Abstinenzzeitraum von 12 Monaten für erforderlich.

ich habe mich auf dem feldweg auf dem fahrrad gesetzt
Somit gehörte der Feldweg zum öffendlichen Straßenverkehr :smiley2204:

nächste woche habe ich ein vorgespräch beim gutachter TÜV Hessen
Du meinst bestimmt das Beratungsgespräch beim TÜV (ca.60 Euro) !? Ein beratender GA darf dich jedoch nicht bei deiner MPU begutachten. Lass dir eine schriftliche Empfehlung für deine MPU ausstellen.
Der TÜV hält sich in der Regel an diese Empfehlung (auch AB-Zeitraum).

Antrag auf neürteilung führerschein habe ich freitag gemacht.
Hier hättest du erst die Empfehlung für deinen geforderten AB-Zeitraum abwarten sollen. Bei 12 Monaten hättest du hier ein kleines Problem.

Da du ja an Aufarbeitung einiges hinter dir hast, darfst du dich gern mit dem Alk-FB auseinandersetzen.
 
Hallo mcdiver,

möchte dich noch bei uns im Forum willkommen heißen.:smile:

Ich habe eine Frage an dich:

Du hast geschrieben, dass du das erste Ga (TÜV Nord) bei der FSST. abgegeben hast - es somit in deiner Akte liegt.
Das zweite Ga (TÜV Hessen) hast du nicht abgegeben? Du gehst aber bei der dritten MPU zur gleichen Stelle, wie beim zweiten Mal? Ist das richtig so?:smiley2204:
 
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