Hallo topgun,
das waren genau die Informationen, die ich benötigt habe!
Die GA hat es in ihrer ersten Beurteilung recht "schlau" formuliert. Sie schrieb nämlich am Ende:
"Der veränderte Umgang mit Alkohol ist entsprechend den Beurteilungskriterien durch Laborbefunde zu belegen"
D.h. nichts anderes, als das sie sich darauf beruft, dass du im Falle einer AB-Angabe auch entsprechende Laborbefunde = Screenings in Form von Haaren oder Urin - nachweisen musst, da sie sich ja auf die "entsprechenden Beurteilungskriterien" beruft und diese schreiben nun einmal ein belegtes Screening vor.
Des weiteren wurde auch deine 2. MPU negativ, da sie in ihrer weiteren Stellungnahme davon ausgeht, dass bei dir auch weiterhin ein "teilweise ungelöstes Alk.problem vorliegt". An dieser Stelle wird wiederum die fachspezifische Hilfe angeraten. D.h. auch, dass du wegen deiner gemischten AB/KT-Angabe durchgefallen bist....
Abgesehen davon, dass bei deinem ersten Ga kein zeitlicher Rahmen für die AB vorgegeben wurde, wirst du gegen dieses Ergebnis nicht weiter vorgehen können....so schlimm das jetzt auch für dich ist. Das tut mir leid.
Es wundert mich allerdings, dass dein VP dich nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dass aufgrund deiner Aussagen über dein bisheriges Trinkverhalten eine hohe Gefahr besteht, dass du AB wirst nachweisen müssen...
Auf diese Aussage...
Alles in allem sieht es jetzt danach aus, als ob du nur mit Urinscreenings von 12 Monaten (alternativ 4 Haaranalysen) durch die nächste MPU kommen wirst, sofern du zum gleichen MPI gehen willst. Hat die FSSt eine Kopie vom letzten Ga erhalten, oder hast nur du es am letzten Samstag bekommen?
das waren genau die Informationen, die ich benötigt habe!
Die GA hat es in ihrer ersten Beurteilung recht "schlau" formuliert. Sie schrieb nämlich am Ende:
"Der veränderte Umgang mit Alkohol ist entsprechend den Beurteilungskriterien durch Laborbefunde zu belegen"
D.h. nichts anderes, als das sie sich darauf beruft, dass du im Falle einer AB-Angabe auch entsprechende Laborbefunde = Screenings in Form von Haaren oder Urin - nachweisen musst, da sie sich ja auf die "entsprechenden Beurteilungskriterien" beruft und diese schreiben nun einmal ein belegtes Screening vor.
Des weiteren wurde auch deine 2. MPU negativ, da sie in ihrer weiteren Stellungnahme davon ausgeht, dass bei dir auch weiterhin ein "teilweise ungelöstes Alk.problem vorliegt". An dieser Stelle wird wiederum die fachspezifische Hilfe angeraten. D.h. auch, dass du wegen deiner gemischten AB/KT-Angabe durchgefallen bist....
Abgesehen davon, dass bei deinem ersten Ga kein zeitlicher Rahmen für die AB vorgegeben wurde, wirst du gegen dieses Ergebnis nicht weiter vorgehen können....so schlimm das jetzt auch für dich ist. Das tut mir leid.
Es wundert mich allerdings, dass dein VP dich nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dass aufgrund deiner Aussagen über dein bisheriges Trinkverhalten eine hohe Gefahr besteht, dass du AB wirst nachweisen müssen...
Auf diese Aussage...
...kannst du leider auch nicht "baün", da sich die (meisten) SB gar nicht so weit mit den Vorgaben der BASt auseinander setzen und im allgemeinen den Empfehlungen der MPI (die werden ja dafür bezahlt) folgen. D.h., wenn das Ga positiv ist, bekommst du deinen FS zurück - wenn nicht, dann nicht.Habe da nochmal auf der Führerscheinstelle angerufen und die sagte ich solle einen Therapeuten aufsuchen das würde schon so klappen .
Alles in allem sieht es jetzt danach aus, als ob du nur mit Urinscreenings von 12 Monaten (alternativ 4 Haaranalysen) durch die nächste MPU kommen wirst, sofern du zum gleichen MPI gehen willst. Hat die FSSt eine Kopie vom letzten Ga erhalten, oder hast nur du es am letzten Samstag bekommen?