2.Mpu negativ

Nancy

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Hallo topgun,

das waren genau die Informationen, die ich benötigt habe!

Die GA hat es in ihrer ersten Beurteilung recht "schlau" formuliert. Sie schrieb nämlich am Ende:

"Der veränderte Umgang mit Alkohol ist entsprechend den Beurteilungskriterien durch Laborbefunde zu belegen"

D.h. nichts anderes, als das sie sich darauf beruft, dass du im Falle einer AB-Angabe auch entsprechende Laborbefunde = Screenings in Form von Haaren oder Urin - nachweisen musst, da sie sich ja auf die "entsprechenden Beurteilungskriterien" beruft und diese schreiben nun einmal ein belegtes Screening vor.

Des weiteren wurde auch deine 2. MPU negativ, da sie in ihrer weiteren Stellungnahme davon ausgeht, dass bei dir auch weiterhin ein "teilweise ungelöstes Alk.problem vorliegt". An dieser Stelle wird wiederum die fachspezifische Hilfe angeraten. D.h. auch, dass du wegen deiner gemischten AB/KT-Angabe durchgefallen bist....

Abgesehen davon, dass bei deinem ersten Ga kein zeitlicher Rahmen für die AB vorgegeben wurde, wirst du gegen dieses Ergebnis nicht weiter vorgehen können....so schlimm das jetzt auch für dich ist. Das tut mir leid.

Es wundert mich allerdings, dass dein VP dich nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dass aufgrund deiner Aussagen über dein bisheriges Trinkverhalten eine hohe Gefahr besteht, dass du AB wirst nachweisen müssen...

Auf diese Aussage...

Habe da nochmal auf der Führerscheinstelle angerufen und die sagte ich solle einen Therapeuten aufsuchen das würde schon so klappen .
...kannst du leider auch nicht "baün", da sich die (meisten) SB gar nicht so weit mit den Vorgaben der BASt auseinander setzen und im allgemeinen den Empfehlungen der MPI (die werden ja dafür bezahlt) folgen. D.h., wenn das Ga positiv ist, bekommst du deinen FS zurück - wenn nicht, dann nicht.

Alles in allem sieht es jetzt danach aus, als ob du nur mit Urinscreenings von 12 Monaten (alternativ 4 Haaranalysen) durch die nächste MPU kommen wirst, sofern du zum gleichen MPI gehen willst. Hat die FSSt eine Kopie vom letzten Ga erhalten, oder hast nur du es am letzten Samstag bekommen?
 

topgun99

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Guten Morgen Nancy , weil mein VP keinen Anhaltspunkt gefunden hat für ein unkontrolliertes Verhalten in den Gesprächen, das ist ja eben der VP redet mit dir ja viele Stunden befasst sich mit dir immer weiter und lernt dich wirklich kennen , was die Psychologin für das Gutachten aber in 30 Minuten schaffen muss und das ist nicht richtig , es sollte der VP auch eine Meinung abgeben dürfen bei den Entscheidungskreterien. Aber nett das du geschrieben hast im 1. Gutachten wurde die Empfehlung schwammig ausgelegt . Und das ist der Punkt in Deutschland muss ein Gutachten so angelegt sein das es auch für einen Laien verständlich ist und dieses wenn man das 2. Gutachten betrachtet war nicht der Fall . Man kann mir nicht bei der 1.MpU sagen ,ich betone sagen ,machen sie Leberteste und ändern sie ihr Trinkverhalten durch eine Gesprächstherapie ,ich lese es dann auch so im 1.schriftlichen Gutachten , aber später meinen weil so schwammig ausgelegt ...nein nein böser Junge du machst jetzt mal 1 Jahr Abstinenz weil deine Leberwerte auf gut Deutsch gesagt einen "scheiß" wert sind und nicht akzeptiert werden . Fakt ist das diese Aussage nicht richtig ist von der Psychologin , weil wenn gut erkennbar ist das die zu beachtenden Werte stetig sinken ist ein verändertes Verhalten erkennbar und damit auch verwertbar .Fakt ist auch das eine Nachbarin , auch Psychologin , in ihrer Laufbahn diesen Weg der MpU Abnahme gegangen ist und hinter vorgehaltener Hand sagt sie müssen eine bestimmte vorgelegte Quote einhalten wie viele durchfallen , Kurse machen oder es direkt schaffen .Aber das zu beweisen ist nicht meine Aufgabe. Es geht mir darum klare definierte Richtlinien aufgezeigt zu bekommen nach dem Motto so bekommst du den Führerschein wieder und nicht anders.Und das war nach dem 1 . Gutachten nicht der Fall.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Ja topgun, das ist sicherlich alles wahr und richtig was du geschrieben hast und ich kann es vollkommen nachvollziehen...
Aber was willst du denn jetzt machen? Ein Obergutachten in Auftrag geben? Ansonsten sehe ich nämlich keine weiteren
Möglichkeiten.....:smiley2204:

Noch eine Frage:

es sollte der VP auch eine Meinung abgeben dürfen bei den Entscheidungskreterien.
Du hast doch sicherlich den positiven Bericht deines VP bei der zweiten MPU abgegeben, oder?
 

topgun99

Neuer Benutzer
Ich denke ich weiß wo der sogenannte Hund begraben ist . Da ich mir beide Gutachten fast täglich durchlese ist mir ein Satz der Psychologin aus dem 1 GA. besonders aufgefallen und da finde hätte sie sofort nach den neün Richtlinien tätig werden müssen.

Da schreibt sie zusammenhängend :Somit war eine deutliche Veränderung des Trinkverhaltens zu fordern .Hierbei ist zu berücksichtigen ,dass vor dem Hintergrund der unzureichenden Informationsgewinnung eine eindeutige Aussage in Bezug auf das Ausmaß der vorherrschenden Alkoholproblematik nicht mit der notwendigen Sicherheit möglich ist.

Sie konnte mich daraus nicht ohne Zweifel begutachten weil ich ihr keine nötigen Informationen gab . Schon da hätte sie genug begründete Zweifel haben müssen um eine Abstinenz zu fordern was sie aber im ganzen GA nicht machte.Da ich aber im 2. GA offen redete über die damalige Zeit weil ich ja nach der 1.Empfehlung alles aufgearbeitet und verändert habe wie sie es forderte, beurteilte sie mich aber so als hätte sie mich das erste mal begutachtet ( ich hoffe ihr könnt mir folgen ). Und das ist in meinen Augen ein Fehler und auch mein begründetes Recht da gegen vorzugehen.
 

Nancy

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Ich wünsche dir wirklich, dass du erfolgreich dagegen vorgehen kannst. Bitte lass uns an deiner Vorgehensweise teilhaben und berichte immer mal wieder darüber...danke:smile:
 

dasonde

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Kurze Frage, ist es denn nicht auch verkehrt, wenn man 2 mal von demselben Gutachter vernommen wird? Gibt es nicht was von wegen Befangenheit?

Ich dachte man bekommt immer einen anderen Gutachter.

Deine Versuche das rechtlich zu regeln werden trotzdem nichts bringen.
Du könntest deine gesamte Geschichte dem Abteilungsleiter der FssT erzählen. Er entscheidet ja letzendlich ob du den Lappen wiederbekommst. Aber auch der wird dich nicht durchwinken, da er dann den schwarzen Peter hätte.

Ich bin mir auch sicher, dass 1 Jahr AB allein nicht reicht.

Wenn du der Gutachterin auch von deinen rund 1500 Weinflaschen in 2 Jahren erzählt hast, ist wie auch gefordert, eine AUFARBEITUNG zu bringen. Damit ist denke ich keine VP-Tante gemeint sondern eine ernsthafte Therapie oder SHG.

Falls du dich für eine THerapie entscheidest, muss ein halbes Jahr der ABs NACH der Therapie gesammelt sein!

Ich empfehle dir auch die ABs per Haaranalyse zu sammeln! Da kann man die Abgabetermine "im Groben" selber bestimmen. Ich bin damals aus meinem Urin Programm beim 3ten rausgeflogen, weil ich nicht erreichbar war.

mfg
 

Nancy

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Kurze Frage, ist es denn nicht auch verkehrt, wenn man 2 mal von demselben Gutachter vernommen wird? Gibt es nicht was von wegen Befangenheit?

Ich dachte man bekommt immer einen anderen Gutachter.

Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass man den selben GA nicht 2x bekommen kann...jedoch gilt nach den QM-Statuten es zu vermeiden, dass ein Proband wiederholt vom gleichen GA untersucht wird. Praktisch kann dies jedoch vorkommen, da viele kleine MPI lediglich 1 oder 2 GA haben, sodass es sich organisatorisch nicht anders händeln lässt.....
 
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