2-te MPU durchgefallen am 19.06.2012

Siegfried

Neuer Benutzer
Hallo,

bräuchte Eure Hilfe, da allein nicht zu Recht komme. Gestern habe ich die zweite MPU mit negativem Ergebnis erhalten. Hier sind Ergebnis und Empfehlungen:

Gutachtenergebnis Es ist aus gegenwärtiger Sicht noch mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass Herr yyy auch künftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.

Empfehlungen Wir empfehlen Herrn yyy sich weiter und dabei noch tiefergehend als bislang sowie offen und selbstkritisch mit den Hintergründen und Bedingungen seiner Vorgeschichte auseinander zu setzen, um auf dieser Basis verhaltenswirksame und daürhaft tragfähige Strategien für ein regelkonformes und umsichtiges Verhalten im Straßenverkehr entwickeln zu können. Für dieses erforderlichen Prozess empfehlen wir Herrn yyy, qualifizierte verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen, im individüllen Fall aufgrund der Denkstruktur in Form von Einzelberatung.

Im wesentlichen ist das relevanteste, was man aus der MPU enthält. Jetzt ist die Frage: was kann ich sonst machen? Es bleibt mir nicht viel Wahl:

(a) mein Führerscheinantrag zurückziehen (kostet 200€)
(b) MPI wechseln (400€ für eine neü MPU und 600€ für VP, zusammen 1000€)
(c) MPU an Fsst abgeben (kostet es nichts, aber wahrscheinlich folgt eine Fahrsperre für mindestens 10 Jahre lang und noch eine MPU?)

Ich habe eine Frist zur Abgabe bei der Fsst bis zum 26.07.2012. Die Fsst sagt, dass man die Frist noch um einen Monat verlängern kann. Was erziele ich davon? Wie gehe ich am cleversten vor?

Ich bedanke mich im Voraus! Beste Grüße!
 

Siegfried

Neuer Benutzer
Fragebogen Straftaten
FB Verkehr/Straftaten

Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 47

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:
10.09.2010 - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahren ohne FE. Bei dem Unfallgeschehen sei ein Sachschaden in Höhe von 1000€ entstanden. Sei im Besitz eines ukrainischen FS gewesen, ausgestellt im Jahre 2000, obwohl sei seit Mai 2000 seinen ständigen Aufenthaltssitz in DE gehabt habe.

14.01.2011 - Vorsätzliches Fahren ohne FE.

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Daür der Sperrfrist: 2 Monate Fahrverbot ab 01.04.2011 bis 30.05.2011

Führerschein
Hab ich noch: Ja, ein ukrainischer FS, ausgestellt in 2000
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: ja, Umschreiben lassen bei Fsst Nürnberg, Antragsdatum 24.02.2011

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein

Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: 1 Psychologisches Beratungsgespräch bei Gesundheitsamt Nürnberg
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: keinen

MPU
Datum: am 11-13.07.2011 und 19.06.2012
Welche Stelle (MPI): mpu-pima Nürnberg und Avus Nürnberg
Schon bezahlt?: Ja

Schon eine MPU gehabt?: Ja
Wer hat das Gutachten gesehen?: erste MPU Fsst, die zweite nur ich
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Es ist aus gegenwärtiger Sicht noch mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass Herr yyy auch künftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.

Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten: 10.09.2010 - unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahren ohne FE - 7 Punkten, 14.01.2011 - Vorsätzliches Fahren ohne FE - 6 Punkte.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Siegfried,

willkommen im Forum:smile:

Ich habe den Titel deines Threads abgeändert. Da stand ".....durchgefallen am 19.7.2012". Das nur mal zur Info.

Du hast das 1. neg. Ga also bei der FSSt. abgegeben....es liegt somit in deiner Akte und konnte vom GA gelesen werden....
Was steht denn in der Beurteilung dieses Ga, bzw. welche "Auflagen" hast du damals bekommen?

Hier mal zum besseren Verständnis:

Wichtige Abkürzungen

Desweiteren wäre es für uns hier natürlich sehr hilfreich, wenn du das/die Ga einstellen könntest, denn es scheint ja größtenteils an deinen Antworten gelegen zu haben.....


Diese Erkenntnis ziehe ich hieraus:


Empfehlungen Wir empfehlen Herrn yyy sich weiter und dabei noch tiefergehend als bislang sowie offen und selbstkritisch mit den Hintergründen und Bedingungen seiner Vorgeschichte auseinander zu setzen......
Hierzu:


(a) mein Führerscheinantrag zurückziehen (kostet 200€)
Es kommt halt darauf an, welche Empfehlungen im ersten Ga. stehen. Sollte dort ebenfalls die Aufarbeitung mithilfe eines VP angeraten werden, musst du deinen Antrag zurückziehen, da du das zeitlich nicht schaffst bis zum Fristende der Ga-Abgabe.



(b) MPI wechseln (400€ für eine neü MPU und 600€ für VP, zusammen 1000€)
Das MPI musst du auf jeden Fall wechseln, da du das 2. Ga ja nicht bei der FSSt. abgeben wirst......
Allerdings: Wenn du die Auflagen aus dem ersten Ga erfüllt hättest, könntest du wieder zum ersten MPI gehen.



(c) MPU an Fsst abgeben (kostet es nichts, aber wahrscheinlich folgt eine Fahrsperre für mindestens 10 Jahre lang und noch eine MPU?)
Man lässt sich den FS immer entziehen, da nur in diesem Fall das Punktekonto gelöscht wird.(Einzelheiten dazu kann dir mein Kollege Max sicher besser erklären).


Im übrigen wird erst nach 15 Jahren auf eine MPU verzichtet.



Tilgungsfristen und Punkte



Wie o. bereits geschrieben müssten wir ein wenig mehr über die Explorationsgespräche erfahren, da wir dann erst eine realistische Einschätzung darüber abgeben können, was in deinem Fall nötig ist.


Erzähl uns doch mal ein bißchen mehr von dir....:smile:


Fragebogen für eine verkehrsrechtliche MPU
 

Siegfried

Neuer Benutzer
Hallo Nancy,

danke für deine schnelle Anwort!

Du hast das 1. neg. Ga also bei der FSSt. abgegeben....es liegt somit in deiner Akte und konnte vom GA gelesen werden....
Was steht denn in der Beurteilung dieses Ga, bzw. welche "Auflagen" hast du damals bekommen?

es war dumm von mir, dass ich 1. neg. Ga an der FSSt Nürnberg abgegeben. Noch dummer war, dass ich völlig unvorbereitet war. Das lag in Zeitmangel und sonstigen moralischen Belastung.

Zu den Empfehlungen: "Vor dem Hintergrund der in der Untersuchung erhobenen Befunde ist unter fachlichen Gesichtspunkten bei Herrn yyy zur Bewältigung seiner Problematik eine weitergehende Auseinandersetzung erforderlich.

So sollte er sich zunächst selbstkritischer mit seinem Fahrverhalten und dessen persönlichen/ psychischen Ursachen auseinandersetzen, sowie mit den entsprechenden Verhaltensänderungen und deren Stabilisierung (ggf. mit fachlicher Unterstützung, beispielsweise eines Verkehrspsychologen oder Dipl.-Psychologen).

Es ist empfehlenswert das Ga vorzuliegen, damit die Informationen daraus die dortige Arbeit unterstützen können. Der Erfolg der Maßnahme ist durch eine erneute Untersuchung in einer BfF zu überprüfen."

Beantwortung der Fragestellung: Es ist noch zu erwarten, dass Herr yyy auch künftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen wird.

Diese Empfehlungen habe ich auf meine Weise so verstanden, dass hier um ein rein psychologisches/psychisches Problem sich handelt als um ein rein Verkehrspsychologisches. Deswegen habe ich zum Gesundheitsamt N. gewandt. Nicht letzte Rolle spielte dabei, dass diese Beratung im Gegenteil zum VP kostenlos ist. Zur Kenntnis, hier ist meine e-mail an Gesundheitsamt Nürnberg:

Hallo Herr ...,

gestern habe ich von MPI AVUS das sogenannte Ga bekommen. Das Ergebnis ist negativ. Nicht die letzte Rolle spielte dabei, das ich den Empfehlungen nicht gefolgt hatte. So wurde die von Ihnen ausgestellte Bescheinigung vom 20.06.12 einfach frecherweise ignoriert. Wörtlich heißt "20.06.2012 Bescheinigung der Stadt Nürnberg, Gesundheitsamt (Medizinische Dienste, Sozialpsychiatrischer Dienst und Psychogeriatrische Behandlungsstelle; Herr Dipl. Soz.-Päd. ...). Dieser ist zu entnehmen, dass Herr yyy am 13.06.2012 für drei Zeitstunden an einem "allgemeinen psychiatrischen Beratungsgespräch" teilgenommen habe. Dabei habe es sich nicht um eines verkehrspsychologische Beratung gehandelt, da der Dienst eine solche nicht anbiete." Das kann ich nicht nachvollziehen, da in voriger MPU die Rede nur um eine "fachliche Unterstützung, beispielsweise eines Verkehrspsychologen oder Dipl. Psychologen" geht. Der GA übertreibt die Empfehlungen zu meinen Ungunsten...

morgrn versuche ich die Exploration des 1. Ga eintippen.

Beste Grüße!
 

Siegfried

Neuer Benutzer
Erzähl uns doch mal ein bißchen mehr von dir

Über mich/ about me

Ich bin ein deutschstämmiger und habe eine doppelte Staatsangehörigkeit De und Ukr. Aber bin weder ein Spätaussiedler noch Flüchtlinge. In Jahre 2000 zog ich mich nach Deutschland um. Selbstverständlich hatte ich einen ukr. FS der klasse B. Erste Jahre nach der Umsiedlung dachte ich keinerlei um eine sogenannte Umschreibung meines FS, da ich andere wichtige Dinge im Kopf hatte: Anerkennung meiner HS Ausbildung/ meiner Qualifikation, finanzielle Probleme etc. In dieser Zeit war ich als unqualifizierte Arbeitskraft tätig mit der entsprechenden Belöhnung (auf Basis). Langsam erreiche ich mein Hochschulabschluss an FAU. Seit 2007 fang ich bei einem internationalen Großunternehmen an, das vielle Baustellen und Modernisierungsaufträge in den Entwicklungsländern hatte. Oft benötigte ich einen Mittwagen, um vom Hotel zur Baustelle kommen. Hier kam mein alter FS zu Hilfe. Ich fuhr damit unbeschränkt durch EU und östliche Länder. Eine Umschreibung würde mir damals keine relevanten Vorteile bringen.

Ales auf einmal änderte sich in Frühling 2010, als ich meine liebe Frau verloren habe. Ich blieb allein mit zwei Kindern, der Jüngste war knapp 10 Monate alt. Ich musste meine Stelle kündigen, weil mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Elternzeit abgesagt hatte. So gelandete ich erst zur Arbeitslosenhilfe I. Aber weil ich bis Mitte des Sommers 2010 keine Tagesmutter in der Nähe kriegen konnte, wurde ich sofort zu einem Regress gezwungen und musste an die Arbeitsagentur die mir bezahlten Beträgen zurückzahlen. Gleichzeitig wurde mir einen Gebrauchtwagen eingeboten, der ein Teil von meinen Probleme lösen könnte. Ohne weitere Gedanken registrierte ich das Auto auf mich und schloss mit Allianz eine Haftpflichtversicherung, die meinen ukr FS akzeptierte, und bat mir erst SF ½/140%. Damit konnte ich von meinem FS profitieren und 500 bis 1000€ sparen. Ab Juli 2010 bis September 2010 fuhr ich fast jeden Tag zur Tagesmutter eine Strecke ca. 40 km und benutzte das Auto zum Einkaufen. In diesem Zeitrau fuhr ich durch alle Verkehrskontrollen glücklicherweise problemlos. Nur in Verdau Sachsen wurde ich wörtlich wegen einer englischen Übersetzung meines FS gewarnt.

to be continüd
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Vielen Dank schon mal für diese Informationen, Siegfried:smile:

Ich warte erstmal noch auf....


morgrn versuche ich die Exploration des 1. Ga eintippen.
Hierzu......


So sollte er sich zunächst selbstkritischer mit seinem Fahrverhalten und dessen persönlichen/ psychischen Ursachen auseinandersetzen, sowie mit den entsprechenden Verhaltensänderungen und deren Stabilisierung (ggf. mit fachlicher Unterstützung, beispielsweise eines Verkehrspsychologen oder Dipl.-Psychologen).
kann ich dir aber schon mal sagen, dass der GA aus der ersten MPU es nicht zur Bedingung gemacht hat, dass du einen VP aufsuchst. Er schrieb nämlich "ggf" und das heißt "gegebenenfalls". D.h., dass du auch andere Hilfe in Anspruch nehmen kannst.

Das ist schon mal gut! Es gibt nämlich sicher die Möglichkeit kostenlose Hilfe z.B. bei der Caritas, oder einem ähnlichen Verein (der dir für die MPU eine Bestätigung ausstellt) zu erhalten......und die kostenlose MPU-Vorbereitung machst du hier bei uns.

Gemeinsam bekommen wir das schon hin!:smile:

Ich selbst bin erst nach dem WE wieder da....aber wenn du Fragen hast wird dir sicher auch einer meiner Kollegen bis dahin antworten.


P.S. Noch zur Info:

Das Gesundheitsamt war wohl eher nicht die richtige Anlaufstelle, da es sich dabei ja auch "nur" um ein "allgemeines psychiatrisches Beratungsgespräch" gehandelt hat. Außerdem waren dem GA 3 Std. wohl deutlich zu wenig.....
 

Siegfried

Neuer Benutzer
Danke Nancy für Deine Information! Morgen suche ich einen Verein oder allgemeinen psychologischen Dienst, der mir helfen könnte.

Heute füge ich die Information über die Straftaten ein.

Jetzt gehe ich an einzelne Vorfälle an:

10.09.2010 - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahren ohne FE.

Mein Pkw stand in einer Sackgasse neben einer Staubsaugeranlage. Hinter standen in einer Reihe 3 Müllcontainer, die mir den Ausweg schnitten. Ich musste zürst gerade rückwärtsfahren, dann scharf nach links biegen. Ich war gezwungen ständig hinter schaün, mein 11 jähriger Sohn kontrollierte mein Manöver von vorne. Als mein Pkw diese Falle verlassen hatte, steigerte mein Sohn ins Auto und wir fuhren heim.

Nächsten Tag stand schon zwei Polizisten an meiner Tür. Ein von beiden wollte mich als Besitzer des Pkw vernehmen. Der andere schaute meine Papiere an. Plötzlich wurde sein Gesicht rot, er sagte, dass er meinen ukrainischen FS für eine Fälschung hält. Der FS wurde für eine Expertise beschlag genommen. Nächsten Tag bekam ich ihn bei Polizei wieder. Der Polizist meldete noch mal bei mir telefonisch, sagte, dass mein FS echt ist, (was ich aber selbst wusste) und FS sollte in einen deutschten umgeschrieben werden, damit ich fahren kann/darf. Die Umschreibung des FS habe ich in eine lange Schublade gelegt. Dafür gab es wichtige Gründe: erstens, einen Umzug nach einem neün Ort, Renovierung/Einrichtung, gesundheitliche Probleme etc. Zweitens, eine Umschreibung ist nicht umsonst und kostet über 1000€ (Gebühren + Fahrschule + 2 Prüfungen). Der Preis unterscheidet sich kaum vom Neürwerb. Dazu muss man mit weiteren 1000€ rechnen, die durch Versicherung Ansprüche ausgebeutet werden. Mit einer neün Ausstellung des FS wird der Status eines FS-Neulig zugewiesen.

Noch gab es eine Hoffnung, dass diese staatlichen Abzocken vermeidlich sind. Nach dem EU-Beschluss einer Östlichen Partnerschaft in 2009 wurde es klar, dass die Ukraine bald in EU eintritt, was natürlich die Umschreibung für mich nutzlos macht.

An den Strafprozess in der Mitte Januar 2010 gehe ich nicht ausführlich an. (Kann aber nach einer Nachfrage). Sage nur, dass ohne rechtliche Vertretung wird man schnell über den Tisch gezogen. Ein Schönheitsschaden (ein Kratzer auf dem Metallgehäuse) kostete mir und Kfz-Versicherung 2200€.

Bemerkenswert ist dabei, dass neben der Geldstrafe noch ein Fahrverbot gegen mich verhängt war. Mit einer Verlagerung um 3 Monate, also ab April 2011. Das war für mich wirklich ein Rätsel, denn man kann nicht gleichzeitig geköpft und erhängt werden. Oder doch? Wenn meine FE nach einer Aussage der Polizei nicht mehr gilt, was soll dann mit dem Fahrverbot werden? Das habe ich als ein Anlass oder eine Form einer Indulgenz verstanden und beschloss bis April weiter zu fahren.

14.01.2011 - Vorsätzliches Fahren ohne FE.

Gegen 0:00 Uhr wurde ich von einer Verkehrskontrolle vor ungefähr 1 km von meinem Haus eingehalten. Die wollen von mir einen Atemalkoholtests. Ich musste drei mal ins Röhrchen pusten, alle Fälle zeigte das Gerät 0 Promille. Der Polizist war mit mir eindeutig unzufrieden und bat seine Zentralle um die Auskunft. Nach langem Warten kam er an die Anzeige „am 10.09.2010 Fahren ohne FE“ und seine Laune wurde schon besser. Nach einem Monat habe ich eine Einladung vom AG erhalten.

Beste Grüße!
 

Siegfried

Neuer Benutzer
MPU verlief am 12 und 13-ten Juli 2011. Die Untersuchung wurde am 12.07.2011 abgebrochen, da die GA-in kein Gespräch ohne Dolmetscher führen wollte. Sie erpresst mich schamlos mit einem sofortigen negativen Ergebnis, wenn ich bei MPI pima keinen russischen Dolmetscher bestelle. So kassierte pima-mpu von mir noch zusätzlich 240€. Allerdings brachte es mir keine Vorteile.

Bewertung der Exploration

Herr yyy nahm zugewandt und bemüht am Gespräch teil. Er hat jedoch nicht ausreichend mit seinem Fehlverhalten und den persönlichen Hintergründen dafür auseinandergesetzt. Eine positive Einschätzung ist daher noch nicht möglich.

Aus den Angaben kann insgesamt nicht abgeleitet werden, dass inzwischen eine selbstkritische Distanzierung zum früheren auffälligen Verhalten erarbeitet wurde.

Die Überprüfung der Angaben ergab erhebliche Widersprüche zu den aktenkundigen Informationen. Damit kann nicht angenommen werden, dass Herr yyy das persönliche Fehlverhalten überhaupt als solches ansieht.

(Als er raus gefahren sei, sei er auf den Stabsauger gefahren, er habe den angeschaut und habe keinen Schaden festgestellt, er habe aus dem Fenster geschaut und habe keinen Schaden festgestellt.// Er sei dafür bestraft worden, dass er nicht aus dem Pkw raus gekommen sei und sich die Stelle nicht angeschaut habe und sich bei der Tankstelle nicht vorgestellt habe./ Das sei seine Schuld gewesen./ Er sei damals verwirrt gewesen./ Aus dem Urteil gehe hervor, dass er den Schaden hätte bemerken müssen? Wenn wirklich etwas mit dem Staubsauger passiert wäre oder etwas verbogen wäre, dann hätte er das bemerkt.)

Gleichzeitig fehlen Hinweise darauf, dass die Gefahren aus dem früheren Fahrverhalten realistisch eingesehen werden.

(Selbsteinschätzung der früheren Fahrweise/Fahrstill: Er habe 10 Tausende Kilometer in Europa verbracht, auch in (Ungarn und Polen) ?Nürnberg? unterwegs... / Er denk, dass er ausreichend geschickt sei... und er habe die Regel nicht verletzt und keine Strafe bekommen.)

Insgesamt betrachtet nimmt Herr yyy noch mehr einen „Opferstandpunkt“ ein, als dass er sicht ein eigenes Fehlverhalten eingesteht und die persönlichen Hintergründe darüber aufarbeitet.

(Nachdem man ihm gesagt habe, dass er nicht mehr fahren darf, habe er den Pkw stillgelegt... Er habe das dann riskiert und es sei dumm von ihm gewesen/ persönliche Hintergründe und Motive/ Ursachen für das damalige Verhalten: Er glaube, es habe keine persönliche Gründe dafür gegeben, es könnte jedem passieren und die Umstände seien einfach so gewesen/ Jetzt würde er das anderes machen/ Weshalb das? Das Risiko sei zu groß, denn es hänge mit großen Unannehmlichkeiten zusammen... /Er sei dem Gesetz immer treu gewesen und habe nie Probleme mit der Polizei gehabt./ Es sei unangenehm und drückte auf ihm in moralischer Hinsicht/.)

Derartige Denkmuster weisen noch auf eine Unfähigkeit hin, für das eigene Fehlverhalten die Verantwortung übernehmen zu können und verhindern damit eine eigenmotivierte Änderung.

Es fehlt somit insgesamt die Grundlage einer Verhaltungsänderung hinsichtlich des zukünftigen Verhaltens.

Herr yyy Delikte lassen erkennen, dass er in der Konkurrenz der eigenen Bedürfnisse mit den berechtigten Interessen der Allgemeinheit dazu neigte, seinen eigenen Wünschen Vorrang eizuräumen. Er setzte sich dabei auch sehr bewusst über gesetzliche Bestimmungen hinweg, wie z.B. beim Fahren ohne FE oder beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Herr yyy hat sich aber bisher noch nicht mit der Problematik seines Verhaltens auseinandergesetzt. Diese Abklärung der Bedingungen des problematischen Fahrverhaltens ist jedoch eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Verhaltungsänderung, da hier die Basis für eine zukünftig ausreichende Kontrolle solcher Bedingungen zu sehen ist.

Er kann seinem früheren Verhalten auch noch keine angemessenen Handlungsalternativen entgegensetzen. So wird nicht deutlich, auf welche Weise Herr yyy seinem früheren Fehlverhalten konkret begegnet, sodass eine stabile Veränderung angenommen werden könnte. Die benannten Vorsätze orientieren sich nicht an den tieferen Ursachen für früheres Fehlverhalten.

(Verhinderung weiterer Auffälligkeiten: Er machte das nicht mehr, denn er habe seinen Pkw abgemeldet... Er habe einen Antrag beim FSSt gestellt (Umschreibung)... Er denke, er sei nun auf dem richtigen Weg./ Andererseits sei er kein großer Fan von Autos, es sei passiert, weil er seinen Sohn habe betreün müssen/.)

Eine auf Daür verlässliche Verhaltensteürung und Verhaltenskontrolle ist damit nicht gewährleistet. Daher fehlen trotz der Absichtserklärungen des Kunden wesentliche Voraussetzungen für die auf Daür Erfolg versprechende Vermeidung weiterer Auffälligkeiten.

Da noch keine ausreichende Fehlereinsicht besteht, sich die Bedingungen für die Auffälligkeiten aufgrund der Angaben von Herr yyy nicht klären lassen und keine gefestigte Verhaltensänderung gewährleistet ist, fehlen wesentliche Voraussetzungen für eine günstige Prognose.

Aufgrund der Problematik bzw. der Schwere der verbleibenden Restbedenken kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Problematik in einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV in ausreichendem Maße positiv beeinflusst werden kann.

Herrn yyy wurde am Untersuchungstag eine Sachstandsmitteilung zum Verlauf der Untersuchung gegeben.

Beantwortung der Fragestellung

Es ist noch zu erwarten, dass Herr yyy auch künftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen wird.

Empfehlungen

Vor dem Hintergrund der in der Untersuchung erhobenen Befunde ist unter fachlichen Gesichtspunkten bei Herrn yyy zur Bewältigung seiner Problematik eine weitergehende Auseinandersetzung erforderlich.

So sollte er sich zunächst selbstkritischer mit seinem Fahrverhalten und dessen persönlichen/ psychischen Ursachen auseinandersetzen, sowie mit den entsprechenden Verhaltensänderungen und deren Stabilisierung (ggf. mit fachlicher Unterstützung, beispielsweise eines Verkehrspsychologen oder Dipl.-Psychologen).

Es ist empfehlenswert das Ga vorzuliegen, damit die Informationen daraus die dortige Arbeit unterstützen können. Der Erfolg der Maßnahme ist durch eine erneute Untersuchung in einer BfF zu überprüfen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Siegfried,

danke für das Einstellen der Explorationsbewertung:smile:

Hieraus ist zweifelsfrei zu erkennen, dass du dich bei der MPU "nicht einsichtig" genug gezeigt hast. Auch deine Verhaltensänderung und Stabilisierung hat die GA als nicht ausreichend bewertet. Dies hast du aber sicher schon selber erkannt......

Im Zusammenhang gelesen wird noch einmal deutlich, dass du auf jeden Fall psychologische Unterstützung bei der MPU vorweisen musst, da man dir eine Aufarbeitung deines Fehlverhaltens alleine nicht zutraut. Ich hoffe darum, dass du diesbezüglich fündig wirst:

Morgen suche ich einen Verein oder allgemeinen psychologischen Dienst, der mir helfen könnte.
Ansonsten müssen wir die Antworten, die du bei der MPU geben musst um ein pos. Ga zu erhalten, gemeinsam erarbeiten. Ein paar Dinge habe ich schon aus der Explorationsbewertung herausgelesen; um das Ganze jedoch in eine "kompakte Form" zu bekommen, ist es am einfachsten (und sichersten), wenn du unseren

Fragebogen für eine verkehrsrechtliche MPU


ausfüllst. Anhand deiner Antworten kann dann gezielt darauf eingegangen werden.
 
Oben