3. Mal, BAK 2,6 Prom. Wann ist MPU sinnvoll?

compassion

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FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: M
Größe: 181
Gewicht: 95
Alter: 50

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 01.11.18
BAK: 2,6
Trinkbeginn: Mittagszeit
Trinkende: keine Erinnerung
Uhrzeit der Blutabnahme: ca.1.30 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 11 mon.

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 2008 BAK 1,98, 1994 BAK 1,24
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland: NRW


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: seit September 2019

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ja
Urinscreening ja/nein:
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nachsorge SHZ
Selbsthilfegruppe (SHG): AA
Psychologe/Verkehrspsychologe:
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
Ambulante/stationäre Therapie: stationär von Sept. - Dez. 2019
Keine Ahnung:

MPU
Datum: noch kein Termin
Welche Stelle (MPI): Pima
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? ja, 2009
Wer hat das Gutachten gesehen?: Niemand
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:positiv

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
 

compassion

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vielen Dank Nancy:smiley711:

bedeutet also, es macht erst Sinn im Januar in die MPU zu gehen, auch wenn ich die stationäre Therapie im Dez 2019 beendet habe und seit September 2019 trocken bin?
Wird die Zeit der Therapie nicht angerechnet?

Viele Grüße
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo compassion,

zum besseren Verständnis zitiere ich aus den aktuellen Beurteilungskriterien Kriterium A1.3N
13.:
"Lag vor einer suchttherapeutischen Maßnahme bereits ein längerer Zeitraum mit einer nachvollziehbaren Abstinenz, so beträgt die alkoholabstinente Zeit nach Abschluss der therapeutischen Maßnahme mindestens noch 6 Monate. Der gesamte Zeitraum des Alkoholverzichts (incl. Therapiephase) ist in der Regel nennenswert länger als ein Jahr, keinesfalls jedoch kürzer als 12 Monate."

Du hast im September 2019 zuletzt Alkohol getrunken und bist dann direkt in stat. Therapie gegangen? Somit würde bei dir kein "längerer Zeitraum vor einer suchttherapeutischen Maßnahme" liegen. D.h., bei dir geht es um das "nennenswert länger als ein Jahr" seit Therapiebeginn, welches bei einer Alk.erkrankung mit ca. 15-18 Monaten gleichzusetzen ist (ist allerdings nicht genau definiert).

Rechnung: September 2019 + 15-18 Monate = Dez. 2020 - März 2021

Im Zeitraum zwischen Dez. 2020 bis März 2021 macht es Sinn mit der MPU - vorher eher nicht. Wobei zu sagen ist, dass die GA bei einer Alk.erkrankung lieber längere Abstinenzzeiträume sehen. Seit wann machst du denn die Haaranalysen?

Hierzu:
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 2008 BAK 1,98, 1994 BAK 1,24
Das müsste bereits alles aus deiner Akte gelöscht worden sein...
 

compassion

Neuer Benutzer
Hallo Nancy,

danke für die Infos. Das ist sehr hilfreich. Haaranalyse mache ich seit März um nahtlos meine Abstinenz nachzuweisen.

Auch wenn die älteren Vergehen gelöscht sein sollten, heisst es doch, man soll im Explorationsgespräch ehrlich sein und nichts verheimlichen.
Ich hatte nicht vor, bei der MPU irgendetwas auszulassen denn ich habe jetzt die Krankheitseinsicht und stehe dem offen gegenüber, was in der Vergangenheit war. Das gehört zu meiner Aufarbeitung dazu.

Gruss C.
 

compassion

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Hallo,

noch eine Frage.
Hat die mpu -stelle oder die Führerscheinstelle Einsicht in die ärztlichen Akten bzw. Abschlussbericht der Therapie?

Vielen Dank im voraus
 

Olympia

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Hallo C.

nein. Es liegt an dir die Einverständniserklärung zu unterschreiben oder eben nicht. Du gehst mit ner Bestätigung der Therapie in die mpu, der Gutachter wird den Beleg in das Gutachten reinschreiben und das wiederum landet bei der fsst. Wenn die es komplett durchlesen, dann wissen die es auch.

liebe Grüße
Oly
 

compassion

Neuer Benutzer
Danke Oly

in der Klinik sagte ein Therapeut, man sollte sich genau überlegen ob man eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber Behörden macht, da oft Leute diese Gutachten lesen würden, die wenig mit medizinischen Fachausdrücken oder Diagnosen anfangen können.
Also reicht eine Bestätigung einer Therapie wie ich das hier verstehe?

sollte ich die Vergehen der Vergangenheit nicht erwähnen, falls diese aus der Akte gelöscht sein sollten?

Vielen Dank und GRuß
C.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo compassion,
in der Klinik sagte ein Therapeut, man sollte sich genau überlegen ob man eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber Behörden macht, da oft Leute diese Gutachten lesen würden, die wenig mit medizinischen Fachausdrücken oder Diagnosen anfangen können.
Also reicht eine Bestätigung einer Therapie wie ich das hier verstehe?
es könnte schon sein dass die Bestätigung ausreicht. Erfahrungsgemäß möchten die GA aber den kpl. Bericht einsehen. Die Schweigepflichtsentbindung erfolgt ja nicht in erster Linie gegenüber der FSSt., sondern gegenüber dem GA des MPI, der aus den Angaben des Therapieberichtes schon die richtigen Schlüsse ziehen kann...
sollte ich die Vergehen der Vergangenheit nicht erwähnen, falls diese aus der Akte gelöscht sein sollten?
Sagen wir so: du musst es nicht erwähnen. Wenn du dich jedoch besser dabei fühlst es anzugeben, zumal du doch sagst:
Ich hatte nicht vor, bei der MPU irgendetwas auszulassen denn ich habe jetzt die Krankheitseinsicht und stehe dem offen gegenüber, was in der Vergangenheit war. Das gehört zu meiner Aufarbeitung dazu.
kannst du das natürlich machen. Du gehst mit einer Alk.erkrankung in die MPU, hast die -aus meiner Sicht- notwenigen Schritte bis dahin erfüllt (AN, SHG etc.), da ist es auch in Ordnung über ältere Delikte zu reden, eben um die ganze Krankheitsgeschichte darzulegen.
Ist aber im Endeffekt deine eigene Entscheidung.:smiley138:

P.S. Du solltest später (nach dem Neuantrag) bei der FSSt. auf jeden Fall in deine Akte schauen bevor sie an das MPI verschickt wird...
 
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