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6 monate abstinenz möglich?

andi200

Neuer Benutzer
Guten tag,
ist in meinem fall eine Abstinenz von 6 Monaten möglich? ich habe zu der zeit anti depressiva verschrieben bekommen (sertralin 50) weswegen kt. zu riskant wäre.
in meiner akte steht auch eine aussage von mir, dass ich kein nein sagen könnte aufgrund einer sozialphobie und mich überreden lassen habe andere zu fahren und mit zu trinken. ich habe mit dem alkohol etwa 6 monate vor der kontrolle angefangen aufgrund des plötzlichen todes meines vaters und dadurch eine freundesgruppe kennengelernt (3 monate vor der kontrolle) die nur am trinken und drogen nehmen war. ich bin zu der zeit leider auch öfter alkoholisiert auto gefahren. erst mit wenig bier dann mit mehr. aufgrund von aussagen wie: du fährst so besser/sicherer als wenn du nüchtern bist. oder "ich bin schon unter schlechteren umständen gefahren", hat sich das irgendwann normal für mich angefühlt alkoholisert zu fahren. ausserdem war ich damals der meinung, dass wenn ich mich mehr unter kontrolle habe, also eine stärkere toleranz aufgebaut habe(was ich zu dem zeitpunkt nicht wusste dass man das kann), dass ich den straßenverkehr dadurch weniger gefährden würde. also ich war zur der zeit komplett gehirn gewaschen und wurde von diesen leuten ausgenutzt sie von a nach b zu fahren. jetzt hab ich mich entschieden eine abstinenz zu machen von 12 monaten, würde aber gerne wissen ob auch 6 monate möglich wären da ich vorher für jahre kaum alkohol getrunken habe und auch kein problem damit habe dauerhaft auf alkohol zu verzichten.

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 1,76
Gewicht: 74
Alter: 25

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 16.02.2026
BAK: 1.63%
Trinkbeginn: 20:00
Trinkende: 0:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 1:20

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 8 monate

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): ist zu erwarten
dass sie auch zukünftig ein kraftfahrzeug unter einem die fahrsicherheit
beeinträchtigenden alkoholeinfluss führen werden und oder liegen im
zusammenhang mit dem früheren alkoholkonsum beeinträchtigungen vor,
die das sichere führen eines kraftfahrzeuges der klassen am+b+l(neu)
in frage stellen?

Bundesland:
nord rhein westfalen

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:nein
Ich lebe abstinent seit: 16.02.2026

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ja
Urinscreening ja/nein:
PEth-Analytik ja/nein:
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: 11.06.2026
Gamma Gt: 11
Got: 37
Gpt: 41

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe/Verkehrspsychologe:
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI): Pima
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: nein
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein
 
Hallo und willkommen im Forum.

ist in meinem fall eine Abstinenz von 6 Monaten möglich?

Ja, es ist möglich eine MPU mit 6 Monaten Abstinenznachweisen zu bestehen. In deinem Fall sehe ich die Erfolgsaussichten aber als sehr gering an.

Begründung: Eine MPU mit "nur" 6 Monaten Abstinenznachweisen zu bestehen ist eine Ausnahme. Grundsätzlich wird eine gelebte Verhaltensänderung von einem Jahr und damit bei Abstinenzbehauptung Abstinenznachweise von einem Jahr erwartet. Zusätzlich möglichst auch fachlich fundierte Hilfe, möglichst über die MPU hinaus.

Deine doch noch etwas verworrenen Angaben sprechen zudem auch nicht dafür, das du dich bislang ernsthaft auf die MPU vorbereitet hast. Die Taktik "Ich bin und Gutmensch, durch meinen Hilfswillen in Schwierigkeiten geraten, einen Schicksalsschlag erlitten und habe überhaupt kein 'richtiges' Alkoholproblem" wird nicht funktionieren.
 
Hi, danke für die Antwort.
Ich habe mich schon etwas auf die MPU vorbereitet mit Chatgpt und habe 5 Stunden bei nem MPU Vorbereiter/coach absolviert. Heute gebe ich auch meine erste Haarprobe ab, das hab ich leider vergessen mit rein zu schreiben
 
Hallo andi200,

was sagt denn dein Coach zu deiner Überlegung nur 6 Monate AB nachzuweisen?


Hier mal eine Frage an unsere Experten:
Die neuen Buk sind ja noch nicht lange draußen, von daher bin ich mir unsicher, ob sich hier etwas geändert hat. Denn ich kenne es noch so, dass bei einem sehr kurzen Zeitraum des erhöhten Konsums, durchaus 6 Monate reichen können (sofern man den Gutachter davon überzeugen kann, dass es wirklich nur ein kurzer Zeitraum war). Des weiteren ist bei einer "freiwilligen" Abstinenz ja ein Zeitraum von 6 Monaten durchaus möglich. Oder?
think.gif
 
falls der Gutachter in eine A3 einordnet, sind Nachweise als Argumentationsverstärker gern gesehen, aber nicht gefordert.
Falls.

Da hat sich nichts geändert.

"freiwilligen" Abstinenz
Das würde man dann "Trinkpause" nennen.
Oder "Verzicht" als Entscheidung für die Zukunft, innerhalb einer A3. Der kann "weitestgehend" oder total sein. Zumindest im Wortlaut der buk.
 
Hi Nancy,
Mein Coach sagte, dass 6 Monate Abstinenz gar nicht mehr angewendet werden. Entweder 12 Monate oder gar nicht.
 
Das stimmt so nicht.

Nimmst du das Sertralin noch ?
Wie sieht das mit der „Sozialphobie“ aus ?
Wann und vom wem wurde das diagnostiziert ?
 
Sachlich hat dein Berater nicht Recht. Die 6 Monate sind in den aktuellen BUK aufgeführt und und reichen (sofern die Vorgaben erfüllt werden) praktisch auch aus.

Aus dem Gesamtzusammenhang ist aber auch deutlich, das die 6 Monate eine Ausnahme sind. Die muss der Gutachter aus der Vorgeschichte begründen können. Ein wichtiger Faktor dabei sind die aktenkundigen Daten. Die eigenen Angaben interessieren nur in so weit, wie sie zu den Daten passen.

Dabei wird von Betroffenen und geschäftstüchtigen Beratern gerne Rosinenpickerei betrieben. Es werden ein paar Daten herangezogen, die für sich alleine aber nichts aussagen. Zum Beispiel: Ich habe ja nur 1,61 Promille und bin grade so in den MPU-pflichtigen Bereich gerutscht. Dabei befindet man sich damit bereits in der normalen jährlichen geforderten Verhaltensänderung mit einem Jahr Abstinenznachweisen. Die Frage, um in die Ausnahme des halben Jahres Abstinenznachweise zu kommen muss aber eigentlich lauten: Warum sollte im Gegensatz zu den vielen Anderen mit so einer Promillehöhe ein halbes Jahr ausreichen, was unterscheidet mich von der Mehrheit der Betroffenen? Darauf gibt es halt in der Regel keine sachliche Antwort.

Meiner Meinung nach will dein Berater dir helfen, indem er dich grade nicht dabei unterstützt falschen Hoffnungen hinterherzujagen. Dafür sind solche eindeutigen Angaben sinnvoll.
 
Nimmst du das Sertralin noch ?
Wie sieht das mit der „Sozialphobie“ aus ?
jup, wichtig!

Wenn Du Alkohol konsumiert hast, um irgendwie mit der Sozialphobie besser umgehen zu können, ist Schluss mit A3. Das wäre klarer Mißbrauch. Und: der Gutachter wird sich ziemlich dafür interessieren, welche neuen und gut funktionierenden Lösungsversuche Dir inzwischen jenseits von Alkohol zur Verfügung stehen, sofern Du nicht zwischenzeitlich wirksam und nachhaltig an Deiner Phobie gearbeitet hast.

(nur am Rande: Sozialphobie ist in aller Regel eine Traumatisierungsfolgestörung. Da wäre Traumatherapie vllt das geeignete Mittel. Nur mit Pillen das Symptom zu unterdrücken geht idR auf Dauer schief)
 
Das Sertralin nehme ich seit einem Monat nicht mehr und hab es ärztlich begleitet ausgeschlichen. Mein Hausarzt war sehr sauer über die Entscheidung, obwohl er mir das nicht verschrieben hat und nur zur Beendigung dabei gewesen war? Die sozialphobie hat sich dank des Medikaments deutchlich verringert und die Depressionen ebenso. Ich war 3-4 Monate vor der Kontrolle in einer Klinik aufgrund der sozialphobie. Da hab ich auch das Sertralin verschrieben bekommen und im entlassbericht standen meist nur positive Sachen drin weshalb ich überlege dieses Schreiben zur MPU mitzunehmen. Die sozialphobie hab ich mit 12 Jahren diagnostiziert bekommen in der Kinderklinik danach auch in der Jugendpsychiatrie.
 
Mmh, mit welchem Arzt hast du das denn ausgeschlichen ?

Und wenn es dir mit den Medikamenten ( und vor Allem ohne Alkohol !!! ) besser geht, mit welcher Begründung wurde es abgesetzt ?
Ich meine, dass Alkohol und Antidepressivum eine sehr, sehr schlechte Kombi sind, wird dir ja bekannt sein.
Alleine deshalb sehe ich keine A3, zumal die Phobie aktenkundig ist.
Ein fäG wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch angeordnet werden
 
Mit meinem Hausarzt, der ist ein bisschen in die Jahre gekommen und leider nicht mehr der professionellste. Ich hatte damals mit der ärztin aus Klinik besprochen, dass ich es 1 Jahr lang probieren sollte, außerdem war für mich von Anfang die Entscheidung getroffen, das ich dieses Medikament nur für eine bestimmte Zeit nehmen werde und nicht dauerhaft. Und ja, dass ich in a2 eingestuft werde ist mir klar. Im Fragebogen in meiner Akte hat der Arzt auch das Medikament Citalopram 50mg eingegeben von dessen Existenz ich vorher nie gehört habe. Ich hoffe das wird mir keine Probleme ein Brocken. Was genau meinst du mit ein fäG wird angeordnet?
 
Was genau meinst du mit ein fäG wird angeordnet?

Die grundsätzliche Frage ist erst einmal, ob die Führerscheinstelle deine Diagnose bezüglich der Sozialphobie kennt oder im Laufe der MPU von ihr erfährt? Falls nicht, wird das bei der MPU keine Rolle spielen. Die aktuelle Fragestellung bezieht sich aktuell wohl "nur" auf Alkohol.

Falls die Führerscheinstelle von deiner Sozialphobie erfährt, zum Beispiel weil du selbst davon bei der MPU berichtest, wird sie (jedenfalls nach deinen bisherigen Angaben) wahrscheinlich darüber ein "Fachärztliches Gutachten" (FäG) fordern.
 
Okay aber dieses Gutachten zu bekommen wird ja kein Problem sein oder? Also MPU bestehen, dann wahrscheinlich dieses Gutachten holen weil ich das mit der sozialphobie aufjedenfall erwähnen werde und es auch in meiner Akte drin steht
 
... wird ja kein Problem sein oder?

Nimm das "oder".

Der Facharzt wird Arztberichte deines Arztes beziehungsweise deiner Ärzte anfordern.

Wenn er erfährt, das du auf eigenen Wunsch gegen der Rat der Ärzte die Behandlung geändert oder eingestellt hast ist das ein ganz rotes Tuch.

Genau so wie deine Angabe, das dein Hausarzt in Teilbereichen unfähig ist, egal mit welcher Begründung von dir.

Zudem wird er es äußerst kritisch sehen, wenn die seit deiner Jugend bestehenden und grundsätzlich schwer therapierbaren Probleme "urplötzlich" nicht mehr vorhanden sollen und du das zudem selbst bestimmt hast. Das entspricht (soweit ich gelesen habe, ich bin Laie) wohl jeder fachlichen Erfahrung.

Darauf will auch @Karl-Heinz dich wohl grundsätzlich hinweisen, soweit ich ihn verstanden habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei deiner langen Krankheitsvorgeschichte ( Kinderklinik, Jugendpsychiatrie ) wird ein fäG mitnichten ein Spaziergang, so wie du es dir vorstellst.
Um dir alleine nur aus medizinischer Sicht ( wieder ) eine Fahreignung auszusprechen, wird es vor Allem um psychische Stabilität gehen.
Da wird es auch um compliance gehen, die bei dir noch nicht so verlässlich gegeben ist ( Antidepressivum-Alkohol/ Unkenntnis über citalopram )

Dass eine Klinik dir ein Medikament verordnet und der HA, der ja nach deinen Angaben nicht mehr so up to date ist, das dann absetzt, finde ich jetzt auch nicht hilfreich.

Ich möchte dich nicht ärgern, aber du gehst mir an die gesamte Neuerteilung noch viel zu blauäugig dran.
 
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