Ab 19.1.2013 gilt der neue EU-Führerschein

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Nancy

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Ab 19.1.2013 gilt der neü EU-Führerschein

Vom 19.1.2013 an gelten in der EU- und damit auch in Deutschland neü Regeln für den FS.
Zu den Neuheiten zählen der einheitliche EU-FS sowie die Einführung einiger neür FS-Klassen.

Mit der Umsetzung dieser 3. FS-Richtlinie soll das Nebeneinander unterschiedlicher FS-Modelle in der EU beendet werden. Ziel der Regelung ist zudem die Verbesserung der Verkehrssicherheit innerhalb der EU.

Bislang gab es für die rund 200 Mio. FS-Besitzer in Europa 110 unterschiedliche FS-Typen. In D finden sich neben den neüren Plastikkarten auch noch viele ältere "Lappen" in grau oder rosa. Ab dem 19.1.2013 soll sich dies ändern. Dann wird in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU für künftige Fahrerlaubnisse das gleiche FS-Formular verwendet.

Bisher erworbene FS bleiben in jedem Fall bis zum 19.1.2033 gültig. Allerdings können sie jederzeit freiwillig umgetauscht werden. Muss aber ein verlorengegangener FS ersetzt oder eine Fahrerlaubnis verlängert werden, erhalten Fahrer automatisch den neün EU-FS. Am Umfang der Fahrerlaubnis ändert sich durch den Umtausch nichts. Die Eintragungen im FS werden so übertragen, dass der Fahrer die gleichen Fahrzeugklassen fahren darf wie bisher.

Wer sich freiwillig für einen Umtausch entscheidet oder zum ersten Mal einen FS erhält, den erwarten einige Unterschiede zum bisherigen Modell. Eine wesentliche Änderung ist die Einführung neür FS-Klassen. Hierbei ist besonders die Klasse der Krafträder betroffen. Aber auch für PKW-Fahrer gelten neü Regeln. Zukünftig dürfen alle Inhaber der FS-Klasse B Anhänger mit mehr als 750 kg bewegen, solange eine Gesamtgewicht des Gespanns von 3,5 Tonnen nicht überschritten wird.

Bislang war ein ausgestellter PKW- oder Motorrad-FS unbefristet, d.h. lebenslang gültig. Mit der Neürung erstreckt sich der max. zulässige Zeitraum nun auf 15 Jahre. Danach werden die FS-Dokumente ausgetauscht. Eine erneute Fahrprüfung oder med. Untersuchungen sind nicht nötig.

Übrigens: Mit der neün Richtlinie kann jeder EU-weit nur Inhaber eines einzigen FS sein. Wem in D die Fahrerlaubnis entzogen wurde, kann sie in keinem anderen EU-Land neu erwerben.


Qülle: MAZ, Mittelhessen
 
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