Abstinenz JA oder Nein

Haggi

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Hallo ich habe Post vom Kreis bekommen wegen einer Neuerteilung meines Führerschein und weiss nicht ob ich eine abstinenz machen muss...kann mir jemand weiter Helfen ??
 

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Haggi

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hey Max meine Frage wäre jetzt ob ich wohl eine Abstinez vorweisen muss oder nicht...
Vielen lieben dank im Voraus.

Erneuten Anhang des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Max

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Du hast eine doppelte Fragestellung ...

verkehrsrechtliche Verstöße ( Was liegt da bei dir vor ... zuviele Punkte ?)
Drogen (wie haben sie dich erwischt, was hast du genommen ?)

Zwecks Drogen ist eine Abstinenz immer erforderlich, je nach Wert, Sorte und Konsummuster.

Für Drogen den Profil-FB hier im Thread einfügen ... für Verkehrsverstöße bitte hier einen Thread erstellen ... sonstige Vergehen
 

Haggi

Neuer Benutzer
Hey
ich wir wurden angehalten und ich war beifahrer also saß hinten...dann wurde ich aus dem Auto rausgebeten und die haben gesagt ich soll die taschen leer machen und dort war nen kleiner schneeball...
Es wurde noch nie bei mir ein Drogentest gemacht!!

und die Verstöße ist fahren ohne Fahrerlaubnis.

Viel wichtiger wäre für mich der Fall mit den Drogen weil ich musste nie ein Drogentest absolvieren !!
 

Nancy

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Hallo Haggi,
hast du gegenüber den Polizisten den Konsum zugegeben, bzw. ist der FSSt. bekannt dass du konsumierst?
Oder wurdest du bereits früher mit harten Drogen erwischt?
Falls nicht, halte ich die Anordnung einer Drogen-MPU für rechtswidrig, denn hier müsste erst einmal durch ein FÄG geklärt werden ob du konsumierst...
 

Haggi

Neuer Benutzer
Hallo nancy
Ich wurde in meinem Leben noch nie mit Drogen erwischt…
Ich mein ich konsumiere auch keine Drogen deshalb hätte ich nichts gegen einen Test aber keine halbjährige Abstinenz weil mich das wieder zu viel Zeit kostet.
Und leider sagen mir diese Abkürzungen auch nichts

Wie soll ich denn jetzt vorgehen kann mir da bitte jemand helfen
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Ich wurde in meinem Leben noch nie mit Drogen erwischt…

steht im Widerspruch zu

dort war nen kleiner schneeball...

Es ist schwer dir konkrete Angaben zu machen wenn du unsere Fragen nicht beantworten willst oder kannst.

1. Bist du wegen des Drogenbesitzes verurteilt worden?

2. Hast du dich auf Eigenbedarf berufen?

3. Steht im Urteil oder dem Strafbefehl etwas von Eigenbedarf?

4. Hast du gegenüber der Polizei oder anderen Behörden Drogenkonsum zugegeben?

Also heisst das dass ich eine Abstinenz nachweisen muss ??

Ich sehe keine andere realistische Möglichkeit in naher Zukunft wieder eine Fahrerlaubnis zu erlangen. Wobei ein halbes Jahr eventuell nicht mal ausreicht.

deshalb hätte ich nichts gegen einen Test aber keine halbjährige Abstinenz weil mich das wieder zu viel Zeit kostet.

Das wird die Behörden nicht interessieren. Wie lange ist die Kontrolle her? Du hättest zum Beispiel direkt danach (bei entsprechend langen Haaren) einen halbjährigen Abstinenznachweis führen können, der dann für dich gesprochen hätte.

Ein immer wiederkehrender Widerspruch ist halt, dass Betroffene, die mit Drogen erwischt wurden, zunächst gebenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht auf Eigenkonsum verweisen, damit die Strafe geringer ausfällt. Wenn die Führerscheinstelle sich dann meldet wollen sie auf Eigenbedarf oder den großen Unbekannten umschwenken. Das funktioniert in der Regel aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Haggi

Neuer Benutzer
hey also um die fragen zu beantworten

1. ich musste eine Geldstrafe zahlen in meinem Führungszeugnis steht nichts davon drin.

2.Ich habe keine Angaben gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gemacht

3.Im Urteil steht nichts davon

4.Ich habe gegenüber der Polizei nichts angeben und gegenüber keiner Behörde Angaben gemacht.

Der ganze Vorfall ist über 2 Jahre her da ich gesundheitliche Probleme hatte und mich nicht darum kümmern konnte.

Hoffe die Antworten reichen.
 

Max

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Dein "Schneeball" wurde an die FSST weitergeleitet und diese ordnet auf Verdacht von Drogenkonsum eine MPU an.
Dein "Schneeball" wird dir eine Abstinenz von mindestens 15 Monaten kosten.
 

Haggi

Neuer Benutzer
15 Monate ???

davon höre ich jetzt zum ersten mal...

Sind sie sich dem denn Sicher oder ist das eine Vermutung ??
 

Zottelkopf

Stamm-User
Da kannst Du Max schon vertrauen.
Bei harten Drogen muss man jetzt min 15 Monate Abstinenz nach weisen.
Set diesem Jahr hat sich einiges verändert
 
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Reaktionen: Max

Haggi

Neuer Benutzer
Okay...dies ist auch im Grunde genommen kein Problem.
Aber auch wenn der Konsum nicht Nachweisbar ist ?
Versteht mich bitte nicht Falsch ich sitze da sehr auf den Schlauch nicht wegen der Abstinenz sondern wegen Kosten die ich mir einfach Finanziell nicht leisten kann.
 

Zottelkopf

Stamm-User
Das mit den Kosten kann ich gut nachvollziehen.
Leider interessiert es keinen wie teuer es wird. Da musst Du jetzt einfach durch wenn Du deine Karte wieder haben willst.
Den Rest hat dir Max schon geschrieben
 

Max

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Ich weiß das die Entscheidung der FSST hart ist.
Wenn du es dir leisten kannst, oder Rechtsschutz hast, kannst du auch gerne einen Anwalt konsultieren. Such dir aber einen Fachanwalt, die anderen haben meist keine Ahnung von einer MPU. Die Erfolgsaussichten sind zwar nicht gerade der Hammer, aber vielleicht ist für dich ja ein Versuch wert.
 

Haggi

Neuer Benutzer
Ja habe Freitag einen Termis bei einem "Fachanwalt"

Komme aus Kreis Soest

Wenn jemand einen guten Anwalt kennt und mir empfehlen kann würde ich mich freuen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Ich muss mich auch nochmal zu Wort melden...

Haggi, bist du dir sicher, dass bisher kein FÄG von dir verlangt wurde und du diesem einfach nicht nachgekommen bist?
Denn wenn dies der Fall wäre, hätte die FSSt. die Handhabe auf deine Ungeeignet zu schließen und eine MPU anzuordnen.
Allein nur der Verdacht auf den Konsum harter Drogen reicht nicht, der Konsum muss erwiesen sein (dafür reicht allerdings schon die Aussage dass konsumiert wurde)!

Zum besseren Verständnis: Wichtige Abkürzungen

Ja habe Freitag einen Termis bei einem "Fachanwalt"
Verkehrsrechtler ist zwar gut, besser noch wäre es wenn sich der RA mit Verwaltungsrecht auskennt...
 
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