Ich wurde in meinem Leben noch nie mit Drogen erwischt…
steht im Widerspruch zu
dort war nen kleiner schneeball...
Es ist schwer dir konkrete Angaben zu machen wenn du unsere Fragen nicht beantworten willst oder kannst.
1. Bist du wegen des Drogenbesitzes verurteilt worden?
2. Hast du dich auf Eigenbedarf berufen?
3. Steht im Urteil oder dem Strafbefehl etwas von Eigenbedarf?
4. Hast du gegenüber der Polizei oder anderen Behörden Drogenkonsum zugegeben?
Also heisst das dass ich eine Abstinenz nachweisen muss ??
Ich sehe keine andere realistische Möglichkeit in naher Zukunft wieder eine Fahrerlaubnis zu erlangen. Wobei ein halbes Jahr eventuell nicht mal ausreicht.
deshalb hätte ich nichts gegen einen Test aber keine halbjährige Abstinenz weil mich das wieder zu viel Zeit kostet.
Das wird die Behörden nicht interessieren. Wie lange ist die Kontrolle her? Du hättest zum Beispiel direkt danach (bei entsprechend langen Haaren) einen halbjährigen Abstinenznachweis führen können, der dann für dich gesprochen hätte.
Ein immer wiederkehrender Widerspruch ist halt, dass Betroffene, die mit Drogen erwischt wurden, zunächst gebenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht auf Eigenkonsum verweisen, damit die Strafe geringer ausfällt. Wenn die Führerscheinstelle sich dann meldet wollen sie auf Eigenbedarf oder den großen Unbekannten umschwenken. Das funktioniert in der Regel aber nicht.