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Abstinenznachweis nur bei Aufforderung? TF 1,72 Promille Ersttäter

TomTom187

Neuer Benutzer
Hallo Community,

ich benötige eure Hilfe bezüglich des weiteren Ablauf sowie bei der Erbringung eines Abstinenznachweises. Ich erläutere kurz meinen Fall und hänge dann den Fragebogen hinten an.

Ich habe am 30.12.2022 eine Trunkenheitsfahrt auf mich genommen mit einem Alkoholwert im Blut von 1,72 Promille. Das Verfahren ist bereits durch und meine Sperrfrist läuft am 06.01.2024 ab. Ich habe das ganze sehr lang vor mich hin geschoben da es wahrscheinlich wie auch für jeden anderen der dies durchmachen muss sehr unangenehm ist. Nun hatte ich mich aufgerafft und nun habe ich das Gefühl das mir Steine in den Weg gelegt werden was das Thema Abstinenz angeht. Ich bin seit dem Folgetag (31.12.2022) meiner Tat abstinent und möchte dies nun beginnend nachweisen anhand einer Haaranalyse. Die nächstliegende Einrichtung ist die Pima-MPU wo ich dann auch gern meine MPU durchführen wollen würde. Ich möchte natürlich erst die Nachweise erbringen und dann den Antrag bei der Führerscheinstelle auf neuerteilung stellen. Ich habe bei Pima Mpu angerufen und wollte mich erst einmal informieren bezüglich der Haaranalyse. Die Dame am Telefon meinte zu mir das dies nur geht wenn dies angeordnet wird. Ich habe jedoch gelesen das man dies freiwillig machen kann und auch schon weit aus vor Ende der Sperrfrist beginnen kann um Zeit zu sparen. Nun bin ich verunsichert. Wie wäre jetzt der richtige Ablauf?


FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,85m
Gewicht: 98 Kg
Alter: 34

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 30.12.2022
BAK: 1,72
Trinkbeginn: 18:00 Uhr
Trinkende: 01:30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 03:52 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 1 Jahr

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland:
Brandenburg

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: 31.12.2022

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: habe ich vor
Urinscreening ja/nein:
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung: selbststudium Lektüre sowie Videomaterial

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
 
Such dir besser ein freies Labor und bring dann zur MPU die Nachweise mit. Selbstverständlich kannst du freiwillig AN bringen. Aber vielleicht nicht bei der Pima Filiale.
Meist sind die Labore wie Synlab z. B. auch etwas billiger.
Ansonsten kannst du mit Haaranalyse 3 Monate rückwirkend nachweisen.
 
Hallo,

ich hatte heute meine erste MPU wegen einer TF mit 1,7 Promille im Blut. Der Arzt hat mich mit A3 eingestuft was aber eher nebensächlich ist, denn entscheidend ist ja was der Psychologe sagt. Ich Lebe seit über einem Jahr abstinent was ich jedoch aufgrund fehlender Nachweise nicht belegen kann. Grund dafür war das ich kurz nach meinem Entschluss die Begutachtungsstelle, wo ich schon im Vorfeld geplant hatte die MPU durchzuführen, kontaktiert habe und gesagt habe das ich gerne mich für das Programm der Haaranalyse anmelden möchte und das auf Freiwilliger Basis. Da meinte man zu mir das ein Abstinenzkontrollprogramm nur gemacht wird auf Anordnung. Als ich dann meinen FS neu beantragt hatte kam von der Führerscheinstelle die Aufforderung zum vorlegen eines positiven MPU Gutachtens, von Abstinenznachweise war nicht die rede worauf ich mich an das Telefonat mit der Begutachtungsstelle erinnerte und jetzt davon aus ging das ich scheinbar doch keine Nachweise brauche. Nun hat natürlich der Psychologe heute nach Nachweise gefragt und war etwas geschockt als ich meinte das ich keine habe und habe ihn die damalige Situation geschildert. Darauf wirkte er etwas hin und her gerissen und erklärte mir nochmal genau die Grundlagen wonach sie bewerten müssen. So war das Gespräch beendet und er meinte er würde sich mit dem Arzt noch einmal kurzschließen und schauen ob er irgendwie eine Brücke schlagen kann. Nun weis ich nicht wirklich was darunter zu verstehen ist. Ich werde nun wahrscheinlich in den sauren Apfel beißen müssen und Lehrgeld bezahlen. Hier war ich leider zu blauäugig.

Nun wie geh ich aber mit der Führerscheinstelle um? Diese hat mir eine Frist zum 11.11.2024 zum einreichen des Gutachtens gesetzt. Den Termin kann ich so ja nun nicht halten. Ignoriere ich das jetzt einfach und beantrage den Führerschein zum späteren Zeitpunkt neu? So wie ich gelesen habe wäre ja ein zusenden des negativen Gutachtens an die Führerscheinstelle eher kontraproduktiv.

mfg
 
Den Termin kann ich so ja nun nicht halten. Ignoriere ich das jetzt einfach und beantrage den Führerschein zum späteren Zeitpunkt neu? So wie ich gelesen habe wäre ja ein zusenden des negativen Gutachtens an die Führerscheinstelle eher kontraproduktiv.
Warte erstmal bis dein Gutachten da ist. Du könntest ja schon mal rückwirkend 3cm Haaranalyse machen für 3 Monate & dann nochmal 3 Monate. Die Frist auf keinen Fall verstreichen lassen. Wenn du dein Gutachten bekommst und es sollte negativ sein, dann ziehe deinen Antrag schriftlich zurück mit einen 3-Zeiler, aber erst wenn du das Gutachten hast & es ist negativ
 
Danke für den schnelle Antwort. Ich melde mich hier auch direkt sobald ich das Gutachten habe. Geht das denn so einfach den Antrag zurück ziehen? Also wollen die dafür nicht eine Begründung? Und bezahlt ist ja der Antrag auch schon.
 
Also mir würde da jetzt auch spontan gar kein dreizeiler einfallen wie ich das formulieren würde ohne Bedenken zu haben das mir das negativ angerechnet wird.
 
Geht das denn so einfach den Antrag zurück ziehen? Also wollen die dafür nicht eine Begründung? Und bezahlt ist ja der Antrag auch schon.
Du musst dann keinen Grund angeben, würde ich auch nicht machen. Das Geld ist dann natürlich weg was du für den Antrag bezahlt hast. Ein einfacher 3 Zeiler genügt, dass du den Antrag auf Wiedererteilung zurückziehst.

Aber erst wenn du das Gutachten hast und es ist negativ
 
Hallo Tom

Bleib doch bitte in deinem Thread. Die Infos aus deinem FB sind wichtig. So auch hier.
Du hast momentan keine FE. Somit gibt es eine Chance auf Fristverlängerung. Evtl. ginge es nur um 2-3 Monate.
Höflich anfragen ;)

Wir kennen deine Aufarbeitung nicht, aber theoretisch sollte eine MPU ohne AN möglich sein.
Hat dich der Psychologe ebenfalls in A3 eingeordnet?

Wann hast den Antrag auf Wiedererteilung gestellt?
 
Sorry, daran hab ich in der Aufregung nicht gedacht. Ich werde dann alles weitere in meinem eigentlich thread weiter posten und auch mein Fragebogen vervollständigen.

Noch kurz zu deinen Fragen, wie der Psychologe mich eingestuft hat weiß ich leider nicht. Da habe ich in der Aufregung auch nicht dran gedacht dies zu erfragen.

Den Antrag bei der Führerscheinstelle hatte ich bereits im März gestellt. Geplante MPU wäre Mitte Juli gewesen, diese wurde aber einer Woche vorher abgesagt da der Psychologe wohl gesundheitsbedingt länger aus gefallen ist. Somit kam der gestrige Termin zu stande.
 
Die Themen wurden verbunden.
Bitte ab jetzt nur noch in diesem Thread schreiben - danke.
Da meinte man zu mir das ein Abstinenzkontrollprogramm nur gemacht wird auf Anordnung.
Seltsame Aussage
think.gif


Thomas F. hatte dir im letzten Jahr geschrieben dass dies auch freiwillig geht, warum hast du dich denn nicht bei einem anderen Labor (Synlab) erkundigt?

So wie ich gelesen habe wäre ja ein zusenden des negativen Gutachtens an die Führerscheinstelle eher kontraproduktiv.
Richtig. Du hast ja dafür gesorgt, dass das Gutachten nur an deine Adresse verschickt wird, oder?
 
Ein einfacher 3 Zeiler genügt, dass du den Antrag auf Wiedererteilung zurückziehst.
Ein Einzeiler würde bereits genügen: "Ich ziehe meinen Antrag auf Wiedererteilung zurück. Danke." (Name, Unterschrift)


lso mir würde da jetzt auch spontan gar kein dreizeiler einfallen wie ich das formulieren würde
Wäre vllt auch zuviel Text, so ein Dreizeiler. Da wüsste ich auch nicht, womit ich die füllen soll. Naja..Versform vllt :)
 
@Thomas F. hatte dir im letzten Jahr geschrieben dass dies auch freiwillig geht, warum hast du dich denn nicht bei einem anderen Labor (Synlab) erkundigt?
Ist mir zwar etwas unangenehm aber ich habe es auf die lange Bank geschoben und etwas verdrängt und schlussendlich mich doch auf die Aussage der Begutachtungsstelle gestützt. Das dies ein Fehler war ist mir heute mehr als bewusst.


Richtig. Du hast ja dafür gesorgt, dass das Gutachten nur an deine Adresse verschickt wird, oder?
Ich habe heute noch mal angerufen und nachgefragt, dass Gutachten wird ausschließlich nur mir zugesandt.
 
Hallo,

das Gutachten ist jetzt da und leider wie zu erwarten Negativ. Das was ich aus dem Gespräch mitgenommen habe und was ich jetzt aus dem Gutachten rauslesen konnte lag es an den fehlenden Abstinenznachweis aufgrund der Einstufung in der Hypothese A2. Ich habe laut Gutachten das Recht auf ein Kostenloses Nachgespräch mit dem Psychologen, was ich auch in Anspruch nehmen werde und auch gleich Zeitnah mit den Nachweisen via Haaranalyse beginnen werde. Ich würde jetzt mal Niederschreiben was die Auswertungen der Befunde genau sagen und vielleicht kann mir ja jemand sagen ob da vielleicht noch was versteckt ist was ich bei der nächsten MPU beachten sollte. Vor weg sei zu sagen das die ärztlichen Befunde unauffällig (vor Ort Einstufung in A3 durch Arzt) waren und auch der Reaktionstest Positiv ausgefallen ist. Ach so und jetzt wäre es ja definitiv ratsam den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinbehörde zurückzuziehen richtrig?

IV. Bewertung der Befunde
(Interdisziplinäre Interpretation der Befunde und Ihre Bedeutung für die Annahme oder Zurückweisung der in Kapitel II. aufgeführten Hypothesen)

Die Voraussetzung für eine positive Prognose sind im vorliegenden Fall noch nicht hinreichend erfüllt.

Bewertung der medizinischen Untersuchungsbefunde
Die medizinische Untersuchung ergab zum jetzigen Zeitpunkt folgende Befunde im Sinne der Fragestellung:
Die angegebenen früheren Trinkmengen können die festgestellte Alkoholgewöhnung von 1,72% ausreichend erklären.
Es ist an einen stattgehabten Alkoholmissbrauch mit Abstinenznachweis zu denken.

Herr ****** gab an, seit dem 25.03.2023 alkoholabstinent zu sein. Die für die Fragestellung relevanten hier erhobenen Laborparameter lagen im Normbereich.

Wie die Befunderhebung zeigte, wurden in der medizinischen Untersuchung weder bei den körperlichen Befunden noch bei den Laborwerten relevante Normabweichungen gesehen. Es ergaben sich somit keine Anzeichen eines aktuellen Alkoholüberkonsums, noch wurden überdauernde alkoholbedingte Schäden festgestellt.

Jedoch bleibt zu bedanken, dass selbst missbräuchlicher Alkoholkonsum nicht unbedingt zu körperlichen und laborchemischen Auffälligkeiten führen muss.

Herr ******* kann die Abstinenzangaben nicht mit Laborbefunden stützen.

Die Bedenken der Fahrerlaubnisbehörde bezüglich der Fahreignung könne im Bereich der medizinischen Untersuchung von Herrn ****** bei Zusammenschau aller Befunde aufgrund fehlender Abstinenznachweise gegenwertig noch nicht ausgeräumt werden.

Bewertung der psychologischen Untersuchungsbefunde

Bewertung der Ergebnisse der Leistungstestung


Die Überprüfung der verkehrsbedeutsamen Leistungsfunktionen ergab bei Herrn ****** ausreichende Ergebnisse. Damit sind Leistungsvoraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges der relevanten Gruppen und Klassen erfüllt.

Bewertung des psychologischen Untersuchungsgesprächs

Herr ***** äußerte sich zu seiner Vorgeschichte offen. Die zur Beantwortung der behördlichen Fragestellung erforderlichen Befunde konnten erhoben und sind im Rahmen der Befundwürdigung verwertbar. Er war auch bereit, die entstandenen behördlichen Bedenken an seiner Fahreignung vorbehaltlos für sich zu akzeptieren.

Die für die Vergangenheit geschilderte Trinkmengen und -häufigkeiten können erklären, dass eine Alkoholverträglichkeit entwickelt wurde, die das Erreichen der aktenkundigen Blutalkoholkonzentration ermöglichte.

Auch die hinsichtlich der Alkoholfahrt angegebene Alkoholtrinkmenge reicht aus, um die aktenkundige Blutalkoholkonzentration erklären zu können.

Bereits aufgrund der Höhe der aktenkundigen Blutalkoholkonzentration ist sicher von einem problematischen Trinkverhalten auszugehen, da das Erreichen der aktenkundigen Blutalkoholkonzentration eine hohe Alkoholverträglichkeit voraussetzt, zumal, wenn dann noch ein Kraftfahrzeug geführt werden kann. Eine hohe Alkoholverträglichkeit entsteht wiederum er in der Folge eines allgemein erhöhten Alkoholkonsums.

Die Abklärung der Bedingungen eines problematischen Alkoholtrinkverhaltens ist eine wichtige Voraussetzung für eine gefestigte Verhaltensänderung, da hierin die Basis für eine ausreichende Kontrolle oder Behebung solcher Bedingungen zu sehen ist.

Aus den Angaben zu den Bedingungen für die Entwicklung des Alkoholtrinkverhalten kann nachvollzogen werden, durch welche persönlichen Gründe / Ursachen überhaupt eine problematische Alkoholbeziehung entstehen konnte.

Eine weitere Voraussetzung für eine angemessene und gefestigte Verhaltensänderung ist eine realistische Selbsteinschätzung der Alkoholproblematik. Auch die von Herrn ****** vorgetragene Selbsteinschätzung kann schlüssig aus den Darstellungen zu der Entwicklung des Alkoholtrinkverhalten abgeleitet werden.

Aus fachlicher Sicht ist bei Herrn ****** von einem Alkoholmissbrauch, verstanden als schädlicher Gebrauch nach ICD-10 oder Alkoholkonsumstörung nach DSM-5, auszugehen, bei dem die Fähigkeit zum kontrollierten Umgang mit Alkohol in der Regel aufgrund der Lerngeschichte nicht mehr besteht. Dafür sprechen insbesondere folgende Hinweise:

- Angegebene Trinkmengen und -häufigkeiten
- Toleranzentwicklung und Giftfestigkeit (trotz BAK von 1,72 Promille zum Zeitpunkt der Blutentnahme fühlte sich der Klient nach eigenen Angaben bei Fahrtbeginn noch fahrtüchtig und konnte eine Fahrstrecke von etwa 2 km unfallfrei zurücklegen)
- Entlastungskonsum
- Trinken trotz Fremdkritik
- Abstinenz wird vom Klienten selbst für notwendig erachtet (hier muss ich sagen das ich dies so nicht geäußert habe, sondern das ich für mich entschieden habe in Zukunft abstinent zu leben Aufgrund des Ereignisses und den verbundenen Gefahren. Ich habe mich mit dem kontrollierten Trinken beschäftigt und schätze es selber ein dies auch konsequent einhalten zu können aber aus eigenem Wille habe ich mich für ein Leben ohne Alkohol entschieden)

Damit ist ein konsequenter und stabiler Alkoholverzicht zu fordern. Herr ****** gab an, seit 25.03.2023 abstinent zu leben. Es war ihm im Rahmen dieser Untersuchung aber nicht möglich, geeignete Abstinenznachweise vorzulegen, sodass er seinen dargestellten Alkoholverzicht auch nicht hinreichend glaubhaft darstellen kann.

Entsprechend kann noch nicht begründet werden, dass die angegeben Verhaltensänderung stabilisiert ist. Eine auf Dauer gefestigte Verhaltensänderung ist aber eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Vermeidung weiterer Alkoholauffälligkeiten.

Aufgrund der Problemtiefe bzw. der Schwere der verbleibenden Restbedenken kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Problematik in einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach §70 FeV für alkoholauffällige Kraftfahrer in ausreichendem Maße positiv beeinflusst werden kann.

Herrn ***** wurde am Untersuchungstag eine vorläufige Sachstandermittlung zum Verlauf der Untersuchung gegeben.

V. Beantwortung der behördlichen Fragestellung

Die von der Behörde gestellte(n) Frage (n) beantworten wir folgendermaßen:


Es ist noch zu erwarten, dass Herr ***** zukünftig ein Kraftfahrzeug unter einem Fahreignung beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird.

Es liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonusms keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Klasse in Fragestellen.

Aus dem Gutachten ergeben sich die nachfolgenden Empfehlungen, die erfahrungsgemäß sinnvoll für eine Wiederherstellung der Fahreignung sind:

Empfehlungen

Wir empfehlen Fortführung der Alkoholabstinenz.

Um die Alkoholabstinenz belegen zu könne, empfehlen wir in einem zusammhängenden Zeitraum von 12 Monaten einen Abstinenzcheck mit 6 Etg-Screenings (Ethylglucuronid, derzeit die sicherste Ausschlussmöglichkeit für einen unmittelbare zuvor erfolgten Alkoholkonsum). Der Urin muss nach kurzfristiger Einbestellung inerhalb 24 Stunden unter Sichtkontrolle mit sofortiger Temperaturmessung des Urins abgegeben werden und in einem nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für forensische Zwecke akkreditierten Labor untersucht werden. Es muss jeweils auch eine Bestimmung des Kreatininwertes erfolgen.

Herr ***** sollte sich einem Alkoholabstinenzprogramm, z.B. bei einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, anschließen.

Alternativ empfehlen wir die Durchführung von 6 PEth-Analysen im Blut in einem entsprechenden Abstinenzprogramm.

Alternativ sind 4 EtG.Haaranalysen mit einer Haarlänge von jeweils 3cm möglich, wenn die Haare nicht coloriert/getönt/gebleicht wurden.

Alle Untersuchungstermine und die jeweiligen Ergebnisse sollten durch ein Arzt mit Stempel und UNterschrift beglaubigt, mit Normwertasngaaben des jeweiligen Labors versehen sein und lückenlos bei einer erneuten MPU vorgelöegt werden. Einzelbefunde sind in der Regel nicht geeignet, eine dauerhafte Abstinenz zu belegen.

Sofern sich Herr ***** mit den hier aufgezeigten Defiziten auseinandergesetzt und seinen begonnen Alkoholverzicht konsequent und stabil weiterführt erscheint eine erneute Begutachtung jedoch erfolgversprechend.




Versteh ich das jetzt richtig das es letztendlich nur an den fehlenden Belegen gescheitert ist ja?
Und was sollte ich denn jetzt für ein Abstinenzprogramm in Erwägung ziehen? Nach meinem Kenntnisstand ist doch die Haaranalyse das sicherste verfahren um Langzeitverzicht zu belegen aber warum schreiben sie denn dann, dass das Etg_Screening das sicherste ist?



Ich danke euch schon mal im voraus.
LG
 
Versteh ich das jetzt richtig das es letztendlich nur an den fehlenden Belegen gescheitert ist ja?

Ja, das lese ich so aus dem Gutachten heraus.

Und was sollte ich denn jetzt für ein Abstinenzprogramm in Erwägung ziehen?

Alle 3 aktuell angebotenen Methoden sind gleichwertig. Also: Urin, Blut oder Haare.

Du kannst also danach gehen, was dir am besten zusagt und in deinen Alltag passt.
 
Fragen kostet nichts, also würde ich das tun. Du brauchst ca. 9 Monate Fristverlängerung, wenn du jetzt eine HA rückwirkend für die letzten 3 Monate machst.
Da hast du ansich recht. Aber ich mache mir da wenig Hoffnung das mir die Führerscheinstelle die Frist um 9 Monate plus eventuell 2 Monate Puffer verlängert. Zumal ich jetzt auch noch nicht weiß wie das sich dann mit der zweiten MPU verhält da ja die Begutachtungsstelle alle Unterlagen welche sie von der Führerscheinstelle bekommen hat, kommentarlos zurückgeschickt hat. Die Unterlagen müssten ja dann wieder zurück an die Begutachtungsstelle und das ging ja damals nach der Antragstellung und Benennung der Begutachtungsstelle automatisch.
 
Wie @ Octopussy schon schrieb, fragen bzw. Antrag auf Fristverlängerung stellen kostet nichts und gereicht dir nicht zum Nachteil.
Alternative wäre Antrag zurücknehmen, kostet auch nichts.
 
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