Abstinenznachweis

und hat dann gemeint, dass sie mich komplett umdreht und ich nach 8 Sitzungen bei ihr ein neuer Mensch wäre.
Ich dachte echt, ich bin im falschen Film. Ein anderer Mensch bin ich schon seit einigen Monaten und dieser Mensch möchte ich auch bleiben. Aber das scheint niemanden außer mir zu interessieren. An wen auch immer ich mich wende, bekomme ich die Antwort, dass ich meinen Alkoholmißbrauch aufarbeiten muss. Dass ich das bereits erfolgreich getan habe, kommt anscheinend nicht an.
8 Sitzungen ... da könnte ich ja gutes Geld verdienen. :idee0003:

Einen Alkoholmissbrauch aufzuarbeiten, bedeutet nicht nur anstinent zu leben. Ich muß die Hintergründe erkennen, mein Trinkverhalten in die richtige Bahn bringen und den Umgang mit Alkohol für meine Zukunft ausrichten.
Ich persönlich glaube, dass du das geschafft hast. Deine Aufarbeitung musst du den Gutachter glaubhaft vermitteln können, nur das alleine zählt.

Von der FSST habe ich bis heute immer noch keine Reaktion auf meinen Antrag auf Neuerteilung.
Das dauerte bei mir gute 8 Wochen, der Behördi hatte gerade Urlaub.

1. wer bestimmt, für wie lange ich einen Abstinenznachweis bringen muss? Die VP meinte, die FSST. Die FSST sagt, der Gutachter. Welcher Gutachter? Jemand der die Akten liest und dann die Zahl festsetzt? Oder ist es möglich, mit diesem Gutachter vorher zu sprechen? Und wenn nicht, kann man gegen diese Auflage ggf. vorgehen? Ich weiß, dass Regeln für alle gelten und ich will mich auch vor nichts drücken oder mich rausreden. Aber ich will und kann nicht akzeptieren, dass alles, was ich bisher geleistet habe, führerscheintechnisch nicht relevant ist. Was genau ist ein MPI?
Abstinenzzeiträume sind in den Begutachtungsleitlinien definiert und festgeschrieben, die FSST hat hier keinen Einfluß darauf.

Unabhängig, wie der stattgehabte Alkoholkonsum bei gelebter Alkoholabstinenz bewertet wird, ergeben sich die unten aufgeführten verbindlichen Abstinenznachweise, die VOR der Begutachtung zu erbringen sind:

• Freiwilliger Alkoholverzicht mind. 6 Monate Alkoholabstinenz

• Notwendigkeit zum Alkoholverzicht mind. 12 Monate Alkoholabstinenz (Wiederholungstäter)

• Alkoholabhängigkeit mind. 12 Monate Alkoholabstinenz

Du wirst den Gutachter aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorher sprechen können, der Gutachter wird dich erst am Tag der MPU kennen lernen. Ebenfalls ist es nicht erlaubt, dass dich der gleiche Gutachter ein zweites Mal begutachtet (bei Wiederholung).

MPI = Medizinisch-Psychologisches Institut

Wichtige Abkürzungen

2. muss ich für die MPU Vorbereitungskurse belegen oder kann ich mich auch ausschließlich selbst vorbereiten (mit eurer Unterstützung) ?
Eine MPU ist eine reine Privatangelegenheit, die Vorbereitung steht jedem frei.

3. brauche ich für die MPU ein psychologisches Gutachten vorab und wenn ja, gibt es Vorschriften, dass das nur Verkehrspsychologen erstellen dürfen?
Nein.

4. Schamhaare werden für den Abstinenznachweis lt. Auskunft eines forensischen Labors nicht anerkannt, da man nicht bestimmen kann, wie alt sie sind. Ich hatte im Februar eine größere Darmoperation, für die ich rasiert wurde. Das Alter der Haare lässt sich also durchaus bestimmen. Wisst ihr das evtl., ob sie damit für die MPU trotzdem generell zu alt sind, oder ob man da vielleicht doch wenigstens für drei Monate was machen könnte?
Du kannst nicht irgendwelche Haare mitbringen, die werden stets durch einen qualifizierten Arzt selbst entnommen.

5. auf was genau muss ich achten, wenn ich auf der FSST meine Akten einsehe? Ich gehe nicht davon aus, dass ich diese kopieren kann, also wäre es hilfreich für mich, wenn ich wüsste, was ich mir da alles abschreiben muss.
Der Zeitpunkt ist wichtig, erst dann, wenn die FSST dein MPI wissen will (nicht vorher bekannt geben) ... denn erst jetzt, ist deine Akte auch wirklich komplett.
In der Regel sind Kopien erlaubt, wenn zum Teil auch kostenpflichtig.

Ohne Führerschein auf dem Land zu leben ist nicht wirklich lustig.

Sorry, wenn ich euch jetzt noch die Ohren vollgejammert habe. Aber auch wenn man weiß, dass man die ganze Misere sich selbst zuzuschreiben hat, tut's doch gut, das mal rauslassen zu können. Der Freundeskreis ist ja leider nicht mehr allzu groß.
Ich kenne das, weiß somit genau wie es dir geht ... auf dem Land ist das wirklich ein Problem.

Wenn du deinen FS wieder haben willst, wirst du die Auflagen erfüllen müssen. Finde dich damit ab ... schau nach vorne und nicht mehr nach hinten, versuch dich abzulenken ... auch du wirst es schaffen. :smiley138:
 
Ich wollte auch keine Haare vom Februar mitbringen....
Was ich damit gemeint hatte ist, dass es nachvollziehbar ist, wie alt meine Schamhaare sind :smiley22:

Ich glaube nicht das dass Alter eines Haares von entscheidender Bedeutung ist, auch Kopfhaare wachsen regional unterschiedlich langsam und sind somit ebenfalls unterschiedlich alt.
Von der Festsetzung einer Altersbeschränkung von Schamhaaren, hab ich noch nie etwas gehört ... andernfalls würden sie ja auch für eine Haaranalyse keine Relevanz besitzen.
Wichtig sind mindestens 3 cm Haarlänge um 3 Monate rückwirkend nachzuweisen.

Zum Haarwachstum:

In der Haaranalyse wird aus praktischen Gründen allgemein von einer Wachstumsrate der Haare von 1 cm/Monat ausgegangen. Dieses ist allerdings nur eine grobe Näherung. Es gibt sowohl zwischen verschiedenen Menschen als auch zwischen verschiedenen Stellen des Kopfes erhebliche Unterschiede und selbst die Einzelhaare innerhalb eines Haarbüschels variieren erheblich in ihrer Wachstumsgeschwindigkeit. In Mitteleuropa sind daher 1,1 ± 0,2 cm/Monat für Kopfhaare eher zutreffend. Zu beachten ist weiterhin, dass Haare in Zyklen wachsen, die aus der Anagenphase (in der das Haar gleichmäßig wächst, Dauer für Kopfhaar 2-6 Jahre), der Katagenphase (in der sich die Haarwurzel zurückbildet und das Wachstum zum Stillstand kommt, ca. 2 Wochen) und der Telogenphase bestehen (in der das Haar ohne zu wachsen in der Haut steckt, bis es von einem neu wachsenden Haar heraus gedrängt wird, 3-6 Monate). Der Anteil der katagenen und telogenen Haare in einer Haarprobe wiederum individuell unterschiedlich und hängt auch von der Position am Kopf ab. Allgemein wird von 5-20 % ausgegangen.

Körperhaare (Scham- Achsel-, Brust-, Arm- oder Beinhaare) habe eine etwas geringere Wachstumsgeschwindigkeit als Kopfhaare und unterscheiden sich vor allem durch die kürzere Anagenphase und längere Telogenphase, so dass hier mit einem Anteil von ca. 50 % nicht wachsender Haare gerechnet werden muss.
 
Nun, die Auskunft des Labors war, dass Schamhaare für den MPU-Nachweis nicht zugelassen werden, weil man nicht sicher sagen kann, wie alt sie sind. Hat sich für mich total unlogisch angehört, weil das in meinen Augen doch eigentlich von Vorteil sein sollte für einen Abstinenznachweis. Die einzige Erklärung, die mir dazu einfällt, wäre die von dir genannte längere Telogenphase, da sich evtl. in dieser Zeit "was auswaschen" könnte?
Die Schamhaare wären für mich die einzige Chance, doch noch rückwirkend die Abstinenz wenigstens für 3 Monate nachzuweisen. Deswegen wäre es für mich schon interessant zu wissen, ob die Aussage "wird nicht anerkannt" wirklich generell stimmt oder ob es sich vielleicht doch lohnen könnte, eine solche in Auftrag zu geben?

Danke für deine Ausführungen!
 
Nun, die Auskunft des Labors war, dass Schamhaare für den MPU-Nachweis nicht zugelassen werden, weil man nicht sicher sagen kann, wie alt sie sind.
Das stimmt so nicht, Schamhaare sind durchaus MPU-tauglich. Auch mit "Auswaschen" hat das nix zu tun, dass ist doch bei Kopfhaaren nicht anders.
Hast du kein anderes Labor in deiner Nähe ?

Vielleicht ist das interessant ... klick
 
Ein Labor, das diese Analyse macht, habe ich ja gefunden. Sind zwar ein paar Kilometer zu fahren, aber das wäre ja egal. Ich habe nur keine Aussage, dass diese Analyse dann auch anerkannt wird. Nützt mir ja nichts, ein Ergebnis zu haben und der Gutachter erkennt es dann nicht an.
Bei der ersten Beratungsstelle habe ich nur die Auskunft bekommen "machen wir nicht". Bei einer anderen kann ich zumindest morgen mal anrufen und mit einem Arzt sprechen und diesen dann fragen. Bleibt zu hoffen, dass es denen nicht nur darum geht, das Geld für das Urinscreening einzustreichen...
 
Ein Labor, das diese Analyse macht, habe ich ja gefunden. Sind zwar ein paar Kilometer zu fahren, aber das wäre ja egal. Ich habe nur keine Aussage, dass diese Analyse dann auch anerkannt wird. Nützt mir ja nichts, ein Ergebnis zu haben und der Gutachter erkennt es dann nicht an.
Doch, die müssen es anerkennen ... Körperhaare sind durchaus erlaubt, wenn es keine Möglichkeit für Kopfhaare gibt. Einzige Ausnahme bei EtG sind Achselhaare, diese dürfen nicht verwendet werden.

Ich möchte dir das auch begründen:

Seit dem 01. Mai 2014 ist die 3. Auflage der „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien“ in Kraft getreten.

Zitat:

"Körperhaare können im Rahmen der MPU verwendet werden, jedoch nicht abschnittsweise. Zudem ist für den Nachweis von Ethylglucuronid die Verwendung von Achselhaaren unzulässig.

Die Durchführung eines MPU-Abstinenzprogrammes bzw. die Probenentnahme erfolgt verantwortlich durch einen:
- Rechtsmediziner,
- Arzt an einer Fahreignungsbegutachtungsstelle (z.B. TÜV, DEKRA etc.),
- Arzt/Toxikologen in einem forensisch akkreditierten Labor,
- Arzt eines Gesundheitsamtes, der eine hierfür erforderliche Qualifikation besitzt,
- Arzt des öffentlichen Dienstes, der eine hierfür erforderliche Qualifikation besitzt."



Damit sollte die Sache eigentlich geklärt sein, mehr kann ich dir dazu nicht mehr sagen.
 
Zurück
Oben