Abstinenznachweise? Cannabis/Alkohol

maria133

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Zur Person
Geschlecht: weiblich
Alter: 28

Was ist passiert?
Drogensorte: Alkohol, Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Alkohol regelmäßig von Alter 17-22 am Wochenende, Cannabis täglich von Alter 18-22
Datum der Auffälligkeit: 12.05.2012

Autounfall (in Graben gefahren) --> Polizei kam entgegengefahren in dem Moment

Drogenbefund
Blutwerte: 1,23 Promille Blutalkohol
1,1 ng/ml Tetrahydrocannabinol, 13 ng/ml THC-Carbonsäure, 0,7 ng/ml 11-Hydroxy-THC-Carbonsäure
Schnelltest: nein
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: Ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: Ja
Verurteilt: Ja
Strafe abgebüßt: Ja

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Noch nicht
Habe noch keinen gemacht: /

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Akte des FAER, ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 2/

Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

von Antrag auf Neuerteilung aus dem Jahr 2014 (nicht gemacht, da noch Abhängigkeit: nach Erhalt dieses Schreibens die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich, in dem die Fragen beantwortet werden, ob - zu erwarten ist, dass sie auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss führen werden, - sie auch gegenwärtig Betäubungsmittel (Stoffklassen gem. Anlage zu § 24 a StVG) konsumieren und - psychofunktionale Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere führen eines Kraftfahrzeugs der Klassen .... in Frage stellen"

die Neuerteilung beantrage ich im Januar.

Bundesland: Berlin

Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: Cannabis: 2017 (vllt. Oktober)

Abstinenznachweis
Haaranalyse: Nein
Urinscreen: Ja, 1 Jahr (6 Kontrollen)
Keinen Plan:

Aufarbeitung
Drogenberatung:
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe: nein
Ambulante/stationäre Therapie: ja, 2 Jahre Verhaltenstherapie 2017-2019; jetzt psychoanalytische Kurzzeittherapie seit September
Keine Ahnung:

MPU
Datum: Noch nicht
Welche Stelle (MPI): TÜV Nord
Schon bezahlt?: nein
Schon gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: nein
 

maria133

Neuer Benutzer
Hallo ihr Lieben,

hatte schon in der MPU für Alkohol Abteilung einen Beitrag aber hier jetzt nochmals..
folgendes Problem ist eingetreten: ich mache seit Ende März 2021 Abstinenznachweise mit Urin (Screening BTMG und Alkohol) und wurde bei der letzten Kontrolle positiv auf ETG getestet, da ich mit zu viel Desinfektionsmitteln in Berührung gekommen bin auf der Arbeit. Das Drogenkontrollprogramm geht weiter, das Alkoholprogramm habe ich noch nicht erneut angemeldet da ich jetzt unsicher bin wie das zu händeln ist auch bzgl. der unterschiedlichen Zeitdauer dann. Nun habe ich bereits 2014 schon einmal die Neuerteilung beantragt und hierin stand:

"nach Erhalt dieses Schreibens die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich, in dem die Fragen beantwortet werden, ob - zu erwarten ist, dass sie auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss führen werden, - sie auch gegenwärtig Betäubungsmittel (Stoffklassen gem. Anlage zu § 24 a StVG) konsumieren und - psychofunktionale Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere führen eines Kraftfahrzeugs der Klassen .... in Frage stellen"

Jetzt bin ich etwas verwirrt von der damaligen Aufforderung der Fahrerlaubnisbehörde. Die Stoffklassen gem. Anlage zu § 24 a StVG betreffen nur BTMG, keinen Alkohol. Verstehe ich die Aufforderung dort richtig, dass quasi nicht verlangt wurde, einen Abstinenznachweis für Alkohol zu erbringen oder ist das einfach ungünstig formuliert (bzgl. gegenwärtigen Konsums)? Vllt noch zu wissen: ich war damals in der Probezeit, hatte den Führerschein seit ca 14 Monaten (hatte ihn mit BF17 erworben).

Freue mich über Anregungen da ich irgendwie gerade sehr unsicher bin, wie es weitergehen soll.
Herzliche Grüße, Maria
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo maria,

das hier
zu erwarten ist, dass sie auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss führen werden
sagt ja ganz klar aus, dass deine Fahreignung auch bzgl. des Alk.konsums angezweifelt wird.
Dass die Stoffklassen nach BtmG noch einmal aufgeführt sind hängt mE damit zusammen dass es sich um illegale Substanzen handelt und sichergestellt werden soll dass du nicht auch andere Drogen konsumierst...

Wobei diese Fragestellung
sie auch gegenwärtig Betäubungsmittel (Stoffklassen gem. Anlage zu § 24 a StVG) konsumieren
gar nicht in eine MPU-Aufforderung gehört (hatte ich glaube ich schon in deinem Alk-Thread erwähnt).

Weiterhin würde ich empfehlen die AN für Alk. und Drogen für jeweils 12 Monate zu erbringen.

Du möchtest deine MPU doch beim TÜV machen nicht wahr?
Wie wäre es denn wenn du dort ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch machst (kostet mW unter 100 Euro)?
Diese Gespräche sind zwar offiziell verboten, jedoch hat der TÜV ein Hintertürchen gefunden um sie doch noch durchzuführen (Nordkurs).
Dass was dir dort (schriftlich) empfohlen wird, hat dann zu 90% Bestand bei der MPU...
 
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