Michael V.
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Guten Tag,
Ich habe mitte Juni meine MPU im ersten Anlauf bestanden(vorhergehend im Mai 2022 Trunkenheitsfahrt mit1,03 Promille Blutalkohol,keine Ausfallerscheinungen,dadurch(und weil ich ne Labertasche bin die nicht merkt wenn sie sich ins eigene Bein schießt) Verdacht auf Suchtproblematik daraus folgend MPU Anordnung..und halt etwas langsamerer Behördenarbeit)
Nun eine hoffentlich schnell zu beantwortende Frage,für die ich kein Aktuelles Thema gefunden habe.
Bei der MPU habe ich angegeben,Abstinent leben zu wollen.Nun bin ich erst knapp 30,wodurch es wohl nicht nur statistisch unwahrscheinlich ist,das dies auch bis zum Ende meiner Tage(Oder meiner Fahrtauglichen Tage) klappt.Und auch wenn ich wirklich den Willen habe,Abstinent zu leben,so möchte ich mir doch die Last von den Schultern nehmen lassen,das meine Fahrerlaubnis gefährdet ist,wenn ich beispielweise an meinem 30.Geburtstag doch etwas trinke,aber nicht irgendwie auffällig werde oder mich gar nocheinmal Betrunken hinters Steuer setze.
Also nun zur eigentlichen Frage
Darf die Fahrerlaubnisbehörde ohne weitere Umstände(Betrunken Straftaten begangen,halbnackt singend durch die Fussgängerzone getanzt,erneute Trunkenheitsfahrt bspw) spontan erneut einen Abstinenznachweis verlangen,oder darf sie dies nur nach weiteren Auffälligkeiten und Verstößen?
Gruss
Michael
Ich habe mitte Juni meine MPU im ersten Anlauf bestanden(vorhergehend im Mai 2022 Trunkenheitsfahrt mit1,03 Promille Blutalkohol,keine Ausfallerscheinungen,dadurch(und weil ich ne Labertasche bin die nicht merkt wenn sie sich ins eigene Bein schießt) Verdacht auf Suchtproblematik daraus folgend MPU Anordnung..und halt etwas langsamerer Behördenarbeit)
Nun eine hoffentlich schnell zu beantwortende Frage,für die ich kein Aktuelles Thema gefunden habe.
Bei der MPU habe ich angegeben,Abstinent leben zu wollen.Nun bin ich erst knapp 30,wodurch es wohl nicht nur statistisch unwahrscheinlich ist,das dies auch bis zum Ende meiner Tage(Oder meiner Fahrtauglichen Tage) klappt.Und auch wenn ich wirklich den Willen habe,Abstinent zu leben,so möchte ich mir doch die Last von den Schultern nehmen lassen,das meine Fahrerlaubnis gefährdet ist,wenn ich beispielweise an meinem 30.Geburtstag doch etwas trinke,aber nicht irgendwie auffällig werde oder mich gar nocheinmal Betrunken hinters Steuer setze.
Also nun zur eigentlichen Frage
Darf die Fahrerlaubnisbehörde ohne weitere Umstände(Betrunken Straftaten begangen,halbnackt singend durch die Fussgängerzone getanzt,erneute Trunkenheitsfahrt bspw) spontan erneut einen Abstinenznachweis verlangen,oder darf sie dies nur nach weiteren Auffälligkeiten und Verstößen?
Gruss
Michael