Ich kann nicht nachvollziehen, warum du ein FäG machen solltest. Frag doch am besten mal bei deiner FSSt nach. Du hast ja mit der Angabe, dass du in einer Suchtklinik warst, den klaren Boden bereitet, dass du auf A1 eingeordnet wirst. Und mit deiner BAK kommst du um eine MPU nicht umhin. Insofern wäre das rausgeschmissenes Geld, wenn du erst das FäG machst und dann noch zu einer MPU musst.