Abstinenzprogramm - Lücke vermeiden

Sasi

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Hallo ihr Lieben :)

Ich habe eine Frage und hoffe, mir kann hier jemand eine (verbindliche) Antwort geben.


Ich habe mein Abstinenzprogramm (12 Monate ETG) erfolgreich beendet am 18. März 2022. Meine letzte Urinabgabe habe ich am 17.02.2022 abgegeben bzw. da wurde sie ausgewertet. Ich warte nun auf den MPU-Termin.

Ich möchte zwischen meinen Nachweisen keine allzu große Lücke entstehen lassen, sollte das Gutachten negativ ausfallen. Ich möchte also vermeiden, dass die 12 Monate nicht mehr gültig sind bei einer etwaigen neuen MPU.

Wie gehe ich hier nun am besten vor?

Ich würde gerne mit Haaranalysen weitermachen. Gehe ich hier vom Datum der zuletzt abgegebenen Urinprobe aus (17.02), oder vom Datum des Endes des Abstinenzprogramms (18.03)?

Für wann müsste ich spätestens den Termin für die Haaranalyse ansetzen?

Vielen lieben Dank
Sandra
 
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Ich würde gerne mit Haaranalysen weitermachen. Gehe ich hier vom Datum der zuletzt abgegebenen Urinprobe aus (17.02), oder vom Datum des Endes des Abstinenzprogramms (18.03)?

Für wann müsste ich spätestens den Termin für die Haaranalyse ansetzen?
Entgegen den Statuten werden die Abstinenzlücken von den MPI unterschiedlich gehandhabt. Wenn du auf den MPU Termin wartest, hast du dir ja schon dein MPI ausgesucht. Daher wäre es ratsam, dort anzurufen und nach der akzeptierten Lücke nachzufragen.
Eine Haaranalyse muss spätestens nach 3 Monaten der letzten Analyse erfolgen. Stichtag ist deine letzte Urin/Haaranalyse, nicht das Datum des Endes deines Abstinentprogramms.
 
Hallo und Dankeschön Max :)

Soll heißen, die Haaranalyse sollte ich bis spätestens zum 16.05 machen lassen?

Wo kann ich eine solche Haaranalyse denn machen lassen? Macht das auch ein Hausarzt oder muss ich dafür, genauso wie für die Urinproben, zu einem speziellen MPI?
 
Soll heißen, die Haaranalyse sollte ich bis spätestens zum 16.05 machen lassen?
Richtig.
Wo kann ich eine solche Haaranalyse denn machen lassen? Macht das auch ein Hausarzt oder muss ich dafür, genauso wie für die Urinproben, zu einem speziellen MPI?
Du musst dir ein entsprechendes Labor oder Einrichtung suchen, dass nach DIN ISO EN 17025 zertifiziert und forensisch akkreditiert ist
Wenn dein Hausarzt über solch eine Zertifizierung verfügt, ist dies auch dort möglich.

Was ist zu beachten : Die Haare dürfen nicht kosmetisch behandelt (gebleicht oder koloriert) sein. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Nachweis der Abstinenz über Urinkontrollen erfolgen oder die Haaranalyse muss zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
 
Vielen Dank :)

Eine Frage habe ich noch. Ich muss bei der FSS um Fristverlängerung bitten, da die Frist zur Einreichung des Gutachtens zu knapp wird.

Kann ich einfach bei der FSS anrufen und darum bitten? Oder wie geht man da vor?

Soll ich dann einfach sagen, "ich brauche mehr Zeit zur Einreichung eines Gutachtens, die Zeit wird zu knapp"?

Und für die Zukunft evtl interessant:

Angenommen, man hat bereits eine MPU absolviert und wartet auf das Ergebnis, aber die Frist läuft ab. Man ruft dann an, mit der Bitte um Verlängerung. Was, wenn die FSS dann fragt, ob bereits eine MPU absolviert wurde? Wenn man hier "ja" sagt und am Ende kein GA einreicht, wissen die ja, dass das GA negativ war. Aber verneinen kann man die Frage ja auch nicht, da es eine Lüge wäre.

Wie geht man da am besten vor? Oder wäre es in so einem Fall gar nicht schlimm zu sagen, dass man auf das Ergebnis wartet? Wie gesagt, bei einer Ncht-Einreichung wissen die dann ja sozusagen dass es negativ war.

Liebe Grüße
 
Kann ich einfach bei der FSS anrufen und darum bitten? Oder wie geht man da vor?

Soll ich dann einfach sagen, "ich brauche mehr Zeit zur Einreichung eines Gutachtens, die Zeit wird zu knapp"?
Einen Anspruch darauf, die Frist zu verlängern, gibt es nicht. Es liegt an der Sachbearbeiterin, dies zu entscheiden. Du kannst einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Dieser Antrag muss schriftlich erfolgen.
Als Grund kannst du angeben, dass du noch mehr Zeit für deine Vorbereitung brauchst.
Angenommen, man hat bereits eine MPU absolviert und wartet auf das Ergebnis, aber die Frist läuft ab. Man ruft dann an, mit der Bitte um Verlängerung. Was, wenn die FSS dann fragt, ob bereits eine MPU absolviert wurde? Wenn man hier "ja" sagt und am Ende kein GA einreicht, wissen die ja, dass das GA negativ war.
Das funktioniert nicht. Um vorab eine MPU zu machen, braucht das MPI die Akte von deiner FSST ... ohne diese ist keine rechtmäßige MPU möglich.

Damit hier mal ein klares Bild entsteht, fülle doch bitte vorab den Profil-FB aus.
 
Hallo Max und danke :)

Ich meine es so in so einem Fall:

Man hat die MPU bereits absolviert, wartet aber auf das Ergebnis (Gutachten).

Die Frist zur Vorlage des Gutachtens bei der FSS verstreicht, da man das Gutachten wohl erst nach dieser Frist erhält.

Wie geht man in so einem Fall vor? Soll man dann bei der FSS anrufen und ganz klar sagen, man wurde begutachtet und bräuchte eine Fristverlängerung, da das Gutachten beizubringen?

Wäre ja eigentlich logisch. Aber wenn dann ein negatives Gutachten kommt, gibt man es ja nicht ab. Aber spätestens dann weiß die FSS ja, dass man negativ begutachtet wurde, wenn man nichts einreicht...

Deshalb die Frage, was man in so einem Fall am bestens machen soll...

Liebe Grüße
 
Wie geht man in so einem Fall vor? Soll man dann bei der FSS anrufen und ganz klar sagen, man wurde begutachtet und bräuchte eine Fristverlängerung, da das Gutachten beizubringen?
Fristverlängerung schriftlich beantragen. Wenn du der FSST bekannt gibst das du begutachtet wurdest, dann liegt es an dir wenn dein Gutachten negativ ist. Daher im Vorfeld für ausreichend Zeit sorgen.
 
Wenn es aber zu einer Überschreitung der Frist kommt, da man das Gutachten noch nicht hat, sollte man der FSS dieses so angeben?

Ein negatives Gutachten muss man ja dennoch nicht abgeben bei der FSS?
 
Wenn es aber zu einer Überschreitung der Frist kommt, da man das Gutachten noch nicht hat, sollte man der FSS dieses so angeben?
Eine Frist wird nur gesetzt, wenn du deinen FS noch hast. Andernfalls solltest du die FSST bei Fristüberschreitung informieren.
Ein negatives Gutachten muss man ja dennoch nicht abgeben bei der FSS?
Nein ... dein Gutachten gehört dir allein, du kannst damit machen was du willst.
 
Wie meinst du das Max? Also ich habe den FS nicht mehr und mir wurde seitens der FSS eine Frist zur Einreichung des Gutachtens gesetzt.
 
Hallo Sasi,

du hast recht, auch ohne FE wird eine Frist zur Abgabe des Gutachtens gesetzt (womöglich hatte Max hier seine Antwort falsch formuliert) und wenn diese nicht eingehalten werden kann sollte man sich kurz mit der FSSt. in Verbindung setzen um sich eine Verlängerung geben zu lassen.
Dies kann man auch tel. erledigen.

Die FSSt. sieht ja auch anhand der Rücksendung (oder eben "Nicht-Rücksendung) der Akte ob das Gutachten verschickt wurde, bzw., dass es eben noch nicht verschickt wurde...

Aber wenn dann ein negatives Gutachten kommt, gibt man es ja nicht ab. Aber spätestens dann weiß die FSS ja, dass man negativ begutachtet wurde, wenn man nichts einreicht...

Deshalb die Frage, was man in so einem Fall am bestens machen soll...
In diesem Fall sollte man seinen Antrag auf Neuerteilung sofort schriftlich bei der FSSt. zurückziehen bevor er von der Behörde kostenpflichtig versagt wird.
 
auch ohne FE wird eine Frist zur Abgabe des Gutachtens gesetzt
Ich habe damals keine Fristsetzung bekommen. Was sollte eine Fristsetzung bei bereits erfolgter Führerscheinabgabe bringen ? Die MPU ist meine Privatangelegenheit, wenn ich keine MPU mache, dann ist das allein mein Problem ... da können die Fristen setzen wie die wollen.
 
Hallo Max,

dann war das in deinem Fall wohl eine Ausnahme. :smiley2204:
Was sollte eine Fristsetzung bei bereits erfolgter Führerscheinabgabe bringen ?
Nun, aufgrund der Nichtvorlage eines pos. Gutachtens nach erfolgtem Antrag auf eine Neuerteilung kann somit auf die Nichteignung geschlossen und der Antrag abgelehnt werden (wie sollte sonst auch anders verfahren werden?).
Diese Fristsetzung ist daher zwingend vorgesehen und ergibt sich aus §11 FeV:
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
1.
wenn nach Würdigung der Gutachten gemäß Absatz 2 oder Absatz 4 ein medizinisch-psychologisches Gutachten zusätzlich erforderlich ist,
...
9.
bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn
a) die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder
b) der Entzug der Fahrerlaubnis auf einem Grund nach den Nummern 4 bis 7 beruhte.
...
(6) Die Fahrerlaubnisbehörde legt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls und unter Beachtung der Anlagen 4 und 5 in der Anordnung zur Beibringung des Gutachtens fest, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu klären sind. Die Behörde teilt dem Betroffenen unter Darlegung der Gründe für die Zweifel an seiner Eignung und unter Angabe der für die Untersuchung in Betracht kommenden Stelle oder Stellen mit, dass er sich innerhalb einer von ihr festgelegten Frist auf seine Kosten der Untersuchung zu unterziehen und das Gutachten beizubringen hat;

Wenn ich so recht drüber nachdenke bist du bisher so ziemlich der einzige den ich kenne der keine Fristsetzung erhalten hat...
 
Wenn ich so recht drüber nachdenke bist du bisher so ziemlich der einzige den ich kenne der keine Fristsetzung erhalten hat...
Ich habe nochmal in meinen Unterlagen gewühlt (ja, nach fast 12 Jahren habe ich die immer noch), da war nichts mit Fristsetzung dabei. ;)
 
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