Abstinenzzeiträume sind in den Begutachtungsleitlinien definiert und festgeschrieben.
Unabhängig, wie der stattgehabte Alkoholkonsum bei gelebter Alkoholabstinenz bewertet wird, ergeben sich die unten aufgeführten verbindlichen Abstinenznachweise, die VOR der Begutachtung zu erbringen sind:
• Freiwilliger Alkoholverzicht mind. 6 Monate Alkoholabstinenz
• Notwendigkeit zum Alkoholverzicht mind. 12 Monate Alkoholabstinenz
• Alkoholabhängigkeit mind. 12 Monate Alkoholabstinenz
Achtung: «Ich kann nicht kontrolliert trinken» verkommt jetzt zur Abstinenzpflicht und bringt 12 Monate!!!
Um sicher feststellen zu können, wo sich der jeweils Betroffene einordnen kann, bietet sich ein «Laufbahnberatungsgespräch» einer akkreditierten Begutachtungsstelle an.(nur noch TÜV)
Vorsicht: Jede Begutachtungsstelle, die im Vorfeld Beratungen anbietet, wird wohl versuchen, zusätzlich zu den Abstinenzfreiheitsnachweisen eine Beratungsmaßnahme zu «verkaufen». Das ist selbstverständlich keine Pflicht.
Was also ist zu tun, wenn es von Anfang an «richtig» laufen sollte:
• Abschluß eines Alkoholkontrollprogramms über einen festen Zeitraum
• Entweder Durchführung eines Urinscreenings unter forensischen Bedingungen (Einbestellung innerhalb von 24 Stunden, Probenentnahme unter Sichtkontrolle)
• Oder alternativ eine Haaranalyse. Sie kann auch für eine zurückliegende Zeit gemacht werden, allerdings höchstens für einen Zeitraum von 3 Monaten!
Danke an Max für diesen Beitrag
Unabhängig, wie der stattgehabte Alkoholkonsum bei gelebter Alkoholabstinenz bewertet wird, ergeben sich die unten aufgeführten verbindlichen Abstinenznachweise, die VOR der Begutachtung zu erbringen sind:
• Freiwilliger Alkoholverzicht mind. 6 Monate Alkoholabstinenz
• Notwendigkeit zum Alkoholverzicht mind. 12 Monate Alkoholabstinenz
• Alkoholabhängigkeit mind. 12 Monate Alkoholabstinenz
Achtung: «Ich kann nicht kontrolliert trinken» verkommt jetzt zur Abstinenzpflicht und bringt 12 Monate!!!
Um sicher feststellen zu können, wo sich der jeweils Betroffene einordnen kann, bietet sich ein «Laufbahnberatungsgespräch» einer akkreditierten Begutachtungsstelle an.(nur noch TÜV)
Vorsicht: Jede Begutachtungsstelle, die im Vorfeld Beratungen anbietet, wird wohl versuchen, zusätzlich zu den Abstinenzfreiheitsnachweisen eine Beratungsmaßnahme zu «verkaufen». Das ist selbstverständlich keine Pflicht.
Was also ist zu tun, wenn es von Anfang an «richtig» laufen sollte:
• Abschluß eines Alkoholkontrollprogramms über einen festen Zeitraum
• Entweder Durchführung eines Urinscreenings unter forensischen Bedingungen (Einbestellung innerhalb von 24 Stunden, Probenentnahme unter Sichtkontrolle)
• Oder alternativ eine Haaranalyse. Sie kann auch für eine zurückliegende Zeit gemacht werden, allerdings höchstens für einen Zeitraum von 3 Monaten!
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