Liebe Gemeinde!
Ich lese seit langem still; hat seine Gründe und hat mir dennoch bisher sehr geholfen. Vielen Dank an Alle!
Heute will ich mich aber mal zu Wort melden, weil ich eine Info habe, die auch für andere hier wichtig sein könnte.
Meine FSST hat mir heute mitgeteilt, daß sie meine Akte nicht versenden kann, da die Akademie Sicherheit und Verkehr zum 30.08. ihre Geschäftstätigkeit einstellt und nur noch abwickelt! Wer also da noch etwas offen hat (Analyseergebnisse - wie ich -, Screeningvertrag oder gar ein ausstehendes Gutachten), sollte sich schnell kümmern.
Dabei ergab sich noch eine Neuheit: in Niedersachsen beinhalten die Formulare zur Bestimmung der Begutachtungsstelle jetzt den Zusatz "Ich bin damit einverstanden, dass der Stadt *** mitgeteilt wird, ob die Begutachtung durchgeführt und ein Gutachten erstellt wurde". Soll nach Aussagen der Sachbearbeiterin jetzt landesweit gelten. Die bisherigen Spekulationen darüber, ob in diesem Bundesland bei Rücksendung der Akten ein entsprechender Vermerk mitgeht, bestätigen sich also. Großzügig: die Schweigepflichtentbindung bezieht sich nicht auf das Ergebnis, nur auf die Durchführung. Da bleibt doch noch Entscheidungsfreiheit!
Liebe Grüße!
Ich lese seit langem still; hat seine Gründe und hat mir dennoch bisher sehr geholfen. Vielen Dank an Alle!
Heute will ich mich aber mal zu Wort melden, weil ich eine Info habe, die auch für andere hier wichtig sein könnte.
Meine FSST hat mir heute mitgeteilt, daß sie meine Akte nicht versenden kann, da die Akademie Sicherheit und Verkehr zum 30.08. ihre Geschäftstätigkeit einstellt und nur noch abwickelt! Wer also da noch etwas offen hat (Analyseergebnisse - wie ich -, Screeningvertrag oder gar ein ausstehendes Gutachten), sollte sich schnell kümmern.
Dabei ergab sich noch eine Neuheit: in Niedersachsen beinhalten die Formulare zur Bestimmung der Begutachtungsstelle jetzt den Zusatz "Ich bin damit einverstanden, dass der Stadt *** mitgeteilt wird, ob die Begutachtung durchgeführt und ein Gutachten erstellt wurde". Soll nach Aussagen der Sachbearbeiterin jetzt landesweit gelten. Die bisherigen Spekulationen darüber, ob in diesem Bundesland bei Rücksendung der Akten ein entsprechender Vermerk mitgeht, bestätigen sich also. Großzügig: die Schweigepflichtentbindung bezieht sich nicht auf das Ergebnis, nur auf die Durchführung. Da bleibt doch noch Entscheidungsfreiheit!
Liebe Grüße!