Alk.missbrauchsangabe beim TÜV....

Nancy

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Ich möchte an dieser Stelle mal einen Diskussionsbereich darüber schaffen, wie eure Erfahrungen beim TÜV, bzgl. einer "Alk.missbrauchsangabe" gewesen sind....

Wir hatten jetzt in kurzer Zeit einige User, die neg. Ga erhielten (oder vllt. erhalten werden), da sie bei ihrer MPU angaben, dass sie Alk.missbrauch begangen haben.

Demnach wird der Gedanke immer realistischer, dass gerade beim TÜV die Angabe des "Alkmissbrauchs" nicht sehr sinnvoll ist.....:smiley2204:

Wie ist eure Meinung dazu?:g060:
 

Max

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Ich zitiere mal aus meinem Beitrag an "rocknroller" ...

"Ich selbst habe damals beim TÜV einen Kurs besucht, hier wurde ausdrücklich gelehrt, dass jeder MPU-Anwärter in der Regel den Alkohol missbraucht hat.
Bei meiner MPU habe ich ausdrücklich beschrieben, dass ich den Alkohol für meine Problembewältigung missbraucht habe. Ich hatte 1,6‰ und bin locker mit KT durch meine MPU gekommen."
 

Nancy

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So sehe ich das auch Max...

Liegt es evtl. daran, dass zu unserer "MPU-Zeit" die verschärften Bestimmungen noch nicht so sehr zum Tragen gekommen sind??:smiley2204:

Auszug aus den Richtlinien:

Bei Betroffenen mit Alkoholauffälligkeit in der Vorgeschichte wurde die Abgrenzung eines problematischen Trinkverhaltens, das grundsätzlich noch ein kontrolliertes Trinken in der Zukunft zulässt (H3), von den Missbrauchsmustern, die einen völligen Alkoholverzicht z. B. dann erforderlich machen, wenn aus der Lerngeschichte ersichtlich ist, dass der Betroffene Trinken und Fahren nicht voneinander trennen kann (H2), verbessert. Damit ist es für die Gutachter, aber auch für Berater und Therapeuten, im Vorfeld leichter zu entscheiden, in welchen Fällen Abstinenz- bzw. Alkoholverzichtskontrollprogramme erforderlich sind. Dies ist auch deshalb von großer Bedeutung, als die Anforderungen an die Abstinenz- bzw. Alkoholverzichtsbelege gestiegen sind.
 

Pfohli

MPU Profi
Kann mich Max Worten nur anschließen, auch ich war in einem TÜV Kurs(Ende 2010/Anfang2011) und auch dort wurde klar darauf hingewiesen daß man bei Werten über 1,6 Promille ganz klar von Alkoholmissbrauch ausgeht!!
Da ich mit AB zur MPU ging war es dann auch kein Problem dem Gutachter gegenüber anzugeben den Alkohol missbraucht zu haben!
Gruss Pfohli
 

Nancy

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Ich versuche mal, da noch ein wenig weiter zu recherchieren und würde die User bitten, wenn sie vllt. kurz vor einem Beratungsgespräch oder einem Infoabend stehen, da mal gezielt nachzufragen und uns anschließend ihre Erfahrungen mitzuteilen....

Weitere Infos dazu wären wirklich sehr wichtig!! Danke!:smile:
 

admin

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Hallo zusammen. :smiley5:

Bei meiner MPU war es sogar erforderlich von einem Missbrauch zu sprechen.
Alles Andere wäre als Verharmlosung angesehen worden!

Ich bin bei einer BAK von 1,8‰ bei der AVUS locker mit KT durchgekommen...:zwinker0004:
Und das bei meinem Alter von derzeit 56 Jahren......
 
Zuletzt bearbeitet:

Max

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Administrator
Alkoholmissbrauch ist - unabhängig von der getrunkenen Menge - jeder Alkoholkonsum, der zu psychischen, sozialen oder körperlichen Schäden führt. Als weitere mögliche Folgen von Alkoholkonsum und Alkoholmissbrauch sind beispielsweise Unfälle im Verkehr oder am Arbeitsplatz, finanzielle Probleme sowie Probleme in Partnerschaft und Familie zu nennen.

Aus den obigen Problemangaben, erfolgt doch die Logik einer Angabe von Alkoholmissbrauch.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Na eben.....ein Abstreiten, dass man Alk.missbrauch begangen hat, könnte ja dann auch wieder als Verharmlosung gewertet werden...
 

Fehltritt

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Hallo und guten Abend,

es könnte hier der Eindruck entstehen, dass nur der TÜV das Wort „Missbrauch“ bei der MPU negativ bewertet. Dies wird bei anderen MPI´s nicht anders sein. Liest man sich die Definitionen – und davon gibt es mehr als reichlich – durch, so bemerkt man, dass der Begriff etwas „gummi“artiges an sich hat.

Ich glaube auch, dass der Begriff Missbrauch inzwischen durch „schädlicher Gebrauch“ ersetzt worden ist.

Gummiartig, weil die notwendige Unterscheidung zwischen schädlichem Gebrauch und der eintretenden oder bereits eingetretenen Abhängigkeit fließend und somit schwierig zu beurteilen ist. Das alte Wort Missbrauch ist per se negativ vorbelastet, weil man dabei als erstes an eine Vergewaltigung denkt.

Der Alkoholmissbrauch ist eine Vorstufe zum Alkoholismus. Aber zwischen dem gewohnheitsmäßigen und nicht abhängigen Alkoholkonsumenten und einem Alkoholkranken (Alkoholiker) muß m.E. unterschieden werden. Aber wer will hier die exakte Grenze ziehen. Der Arzt könnte es meiner Meinung nach eher, als ein Psychologe. Denn schädlicher Gebrauch liegt dann vor, wenn der Alk-Konsum zu einer Gesundheitsschädigung in körperlicher, aber wohl auch psychischer Art führt.

Missbrauch bedeutet auch, dass man immer größere Mengen Alk zu sich nehmen muß, um den gewünschten Rauscheffekt zu erzielen. So wird es jedenfalls teilweise gesehen. Deshalb : In geringen Mengen genossen kann Alkohol ein Genussmittel sein, in höheren Dosen ist es ein Rauschmittel.

Ich persönlich würde das Wort Missbrauch bei einer MPU nicht in den Mund nehmen. Eben weil es als Vorstadium der Alkohol-Abhängigkeit gesehen wird. Möglicherweise, so hoffe ich jedenfalls, ist auch nicht die Menge an Alkoholika bzw. die Höhe des Promillewertes bei der TF so entscheidend, sondern vielmehr ist wichtig die Negierung der Regelmäßigkeit der Einnahme geistiger Getränke, um hierdurch der Einschätzung der Abhängigkeit zu entgehen.

Es ist ein heikles Thema und leider kann man nicht prognostizieren, wie ein GA auf das Wort Missbrauch reagiert.

Fehltritt sendet Grüße
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo Fehltritt,

vielen Dank für deinen außerordentlich aufschlußreichen Beitrag.:smile:

Vllt. ist der Eindruck entstanden.....jedoch ist es nicht unbedingt beabsichtigt....dass ich in erster Linie den TÜV "anprangere", sondern es ist vielmehr eine (verwunderte) Feststellung, dass im Rahmen einer neg. beschiedenen MPU, immer der TÜV als MPI-Stelle angegeben wird, wenn eine MPU mit KT angegangen und gleichzeitig eine Missbrauchsangabe gegeben wurde.....

Es gilt wohl, dies weiter zu beobachten.:smiley9:
 

Fehltritt

Benutzer
Hallo Nancy,

aufgrund meiner bisher besuchten Informationsabende werde ich meine MPU mit großer Wahrscheinlichkeit nicht beim TÜV machen. Aber das wird meine persönliche Entscheidung sein. Der Fairness halber muss man allerdings sagen, dass man nicht pauschalieren darf. Hein vom TÜV Leer tickt vielleicht völlig anders als die Resi vom TÜV Bad Tölz.

Gute Nacht sagt Fehltritt
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Alkoholmissbrauch ist bei der Suchthilfe die noch immer gebräuchliche Ausdrucksweise.

Die Suchthilfe schreibt über Alkoholmissbrauch ...

Was ist Alkoholmissbrauch?
Darunter wird ein solcher Alkoholkonsum verstanden, der den gesellschaftlichen Normen entsprechend erhöht ist oder zu unpassenden Gelegenheiten erfolgt oder die falsche Person Alkohol konsumiert. ( z.B. Kranke, Schwangere, Kinder und Jugendliche ).

Durch die Einwirkung des Alkohols kann es zu vorübergehenden, deutlichen Veränderungen und Beeinträchtigungen von seelischen und körperlichen Funktionen kommen. Ein Missbrauch kann auch dann vorliegen, wenn Alkohol in Situationen getrunken wird, in denen der Konsum nicht angemessen ist, wobei die Menge in anderen Situationen durchaus zu tolerieren wäre (z.B. 2 Flaschen Bier vor Antritt einer Autofahrt verglichen mit der gleichen Menge im Laufe eines Abends bei einer Grillparty).
Auch immer dann, wenn Alkohol eingesetzt wird um ungute Gefühle zu verbessern, wird der Alkohol missbraucht.

Alkoholabhängigkeit ist ein Konsum, der die Merkmale der Abhängigkeit hervorruft.
Man unterscheidet psychische (gekennzeichnet durch starkes Verlangen und Kontrollverlust) und körperliche Abhängigkeit (charakterisiert durch Entzugserscheinungen und Toleranzsteigerung). Weitere Folgeerscheinungen sind meistens: Auftreten massiver Konflikte mit der Umwelt (evtl. drohender Arbeitsplatz- und Führerscheinverlust, Partnerschaftsprobleme),

Persönlichkeitsveränderungen, sozialer Abstieg, hirnorganische und sonstige schwere körperliche Schädigungen. Die Entstehung einer Alkoholabhängigkeit hat viele Ursachen, wobei die individüllen Voraussetzungen, auch die genetische Veranlagung, das soziale Umfeld und das Suchtmittel Alkohol mit seinen spezifischen Wirkungen die Hauptrolle spielen.

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Jellinek beschreibt Alkoholmissbrauch wie folgt ...

"Es wird im Allgemeinen zwischen Missbrauch und Abhängigkeit unterschieden:

Als Missbrauch (schädlicher Gebrauch) bezeichnet man den übermäßigen Gebrauch einer Substanz (in unserem Falle Alkohol), oder der Gebrauch in einer nicht zweckentsprechenden Weise. Der Missbrauch führt zu körperlichem und seelischem Schaden, ohne dass bereits eine Abhängigkeit vorliegt.

Abhängigkeit ist gekennzeichnet durch ein übermächtiges Verlangen nach Alkohol. Alkohol zu trinken und zu beschaffen nimmt eine zunehmend größere Bedeutung an, als andere Dinge im Leben, die früher wichtiger waren. Der abhängige Mensch zeigt mit steigender Abhängigkeit ein zunehmend eingeengtes Verhaltensmuster (alles dreht sich irgendwann nur noch um Alkohol: ihn Beschaffen, ihn zu trinken, wieder nüchtern zu werden (falls überhaupt), das Trinken zu verheimlichen, zu bagatellisieren, und manches mehr).

Die Abhängigkeit geht in den meisten Fällen mit Kontrollverlust einher. Das heißt, der Kranke kann nicht mehr aufhören, sobald er das erste Glas getrunken hat. Da gibt es dann nur noch eines: grundsätzlich das erste Glas stehen lassen!

Auch körperliche Entzugserscheinungen gehören irgendwann zur Abhängigkeit (Schlafstörungen, Zittern, Schwitzen, Unruhe, Ängste, Depressionen).

Mit zunehmendem Alkoholkonsum kommt es zur Toleranzentwickung. Es wird immer mehr Alkohol benötigt, um den erwünschten Rauschzustand zu erreichen.

Trotz Wissens um eine bereits vorhandene Schädigung des Betroffenen, wird das Mittel weiterhin konsumiert. Auch vielfach Beschaffung mit allen Mitteln (Stichwort Beschaffungskriminalität)."

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Nach den obigen Erläuterungen sollte jeder selbst in der Lage sein, sich einzuschätzen wo er steht.
Alkoholmissbrauch ist auch nicht damit zu verstehen, dass ich mich in einen "Rauschzustand" versetze, wie bereits erwähnt, ist die Menge völlig unerheblich.
Es gibt sogar Menschen, die betreiben "kontrollierten" Alkoholmissbrauch ... sie setzen sich ein Limit von zBsp. 3-4 Flaschen Bier ... alle zwei Tage/alle drei Tage oder auch täglich. Dieses Limit wird über Jahre nicht überschritten. Dies scheint etwas ungewöhnlich, denn die Meisten erhöhen ihr Limit im laufe der Zeit.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich kenne einige, die diesen "kontrollierten Alk.missbrauch" betreiben, Max.:smiley8:

Jetzt bleibt für mich die Frage, ob man bei der MPU mit dieser Bezeichnung etwas verändern würde?
Soll heißen, wenn unsere Probanden statt "Alk.missbrauch" einen "kontrollierten Alk.missbrauch" beim GA angegeben hätten.....wären die Ga dann vllt. pos. geworden???:smiley2204:
 

Fehltritt

Benutzer
Hallo Max und alle anderen,

natürlich gibt es das Wort „Alkoholmissbrauch“ noch, dass weiß ich auch. Allein die große Suchmaschine bietet hierzu schon 780.000 Ergebnisse an. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) benutzt diesen Terminus allerdings bewusst seit Jahren nicht mehr.

Nun ist dieses Forum hier ja kein spezielles Alkoholforum, weshalb ich mich jetzt nicht weiter über die Definition des Begriffes auslassen möchte. Auch nicht über Herrn E.M. Jellinek, dessen Forschungen nun schon ein halbes Jahrhundert zurückliegen oder die diversen Suchtberatungsstellen, die z.T. auch ihre eigene Didaktik verwenden und teilweise verschrobene Ansichten vertreten.So gibt es eine Gruppe die vorschreibt, dass man sich bei den Treffen mit den Worten vorstellt : „Guten Tag. Mein Name ist …, ich bin Alkoholiker“. Da zitiere ich doch sogleich den Satz von Max : „ … sollte jeder selbst in der Lage sein, sich einzuschätzen wo er steht“.

Sehr richtig. So sollte eben ein jeder auch für sich selbst entscheiden, ob er selbst das Wort Missbrauch gegenüber dem GA erwähnt, oder lieber nicht. Ich – und das schrieb ich bereits – werde mich hüten, von mir aus dieses Wort ins Spiel zu bringen. Wenn es der Gutachter tut, kann man daran natürlich nichts ändern.

Der hier genannte Missbrauch führt in der Regel dazu, immer größere Mengen Alk zu sich zu nehmen. Auch wenn hier Ausnahmen genannt werden, so bestätigt das die Regel. Max schrieb ja schon, daß es mit zunehmendem Alkoholkonsum zur Toleranzentwicklung kommt. Dann kommen die Begriffe „alkoholgefährdet“ oder „problematischer Alkoholkonsum“ auf´s Tableau. Oder eben „schädlicher Gebrauch von Alkohol“. Die Österreicher übrigens teilen die Alkoholkonsumenten etwas anders ein. Sie sprechen u.a. von Personen mit geringem / mittlerem und problematischem Alkoholkonsum. Das klingt doch schon viel „sympathischer“.

Ich wollte mich hier im übrigen nicht negativ über Suchthilfestellen oder Selbsthilfegruppen äußern. Im Gegenteil : für viele Menschen mit Alkoholproblemen sind sie eine große Stütze.

Ich bleibe also bei meiner Empfehlung, das Wort Missbrauch bei der Untersuchung nicht selbst zu erwähnen. Und kontrollierter Alkoholmissbrauch wird dem GA vermutlich wie halb schwanger vorkommen. Letztlich muss jeder für sich selbst entscheiden, wie er sich darstellen will.

Das meint der Fehltritt
 

edy

Stamm-User
Hallo Freunde,
Es ist wirklich sehr Interessant, kurz vor meiner MPU. Das macht mich Unsicher, wenn ich ehrlich bin:smiley2204:

Gruss
Edy
 

Fehltritt

Benutzer
@ edy

Wenn ich Dich unsicher gemacht habe, so war dies ganz bestimmt nicht meine Absicht. Deshalb habe ich ja auch nicht in Deinen Thread reingeschrieben, sondern hier in diesem neu eröffneten.

Gruß von Fehltritt
 

edy

Stamm-User
Hallo Fehltritt,
Nein ich weiss natürlich das es nicht deine Absicht war, finde es interessant daß das Thread eröffnet ist. Habe ja bald MPU deswegen hört man ja gerne andere Meinungen.
Man überlegt ja ob man dann Alkoholmissbrauch sagt:smiley2204:


Gruß
Edy
 

Pfohli

MPU Profi
Ich bleibe also bei meiner Empfehlung, das Wort Missbrauch bei der Untersuchung nicht selbst zu erwähnen. Und kontrollierter Alkoholmissbrauch wird dem GA vermutlich wie halb schwanger vorkommen. Letztlich muss jeder für sich selbst entscheiden, wie er sich darstellen will.
ich will dir ja nicht zu Nahe treten Fehltritt, aber wenn man wie in deinem Fall am hellichten Tag mit über 2,5%o von der Polizei zur BE gebeten wird weiß ich nicht was das dann außer Alkoholmißbrauch gewesen sein soll:smiley2204:
Meiner Ansicht nach spielt es keine Rolle wenn man mit AB zur MPU geht das Wort Mißbrauch zu erwähnen.
Man sollte nur aufpassen daß man mit seinen Aussagen gegenüber dem GA sich nicht auf die "Abhängigkeitschiene" bringt.
Gruss Pfohli
 
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