• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

Alkohol, Drogen und Fahren ohne Fahrerlaubnis

Zu der Fage28:
Besuchst du eine SHG?
Wenn ja,taucht das aber nicht auf.
Gerade die SHG gibt dir Halt,das wissen auch die Gutachter,je länger du dort schon bist desto Besser.
Du hst ja eine TH gemachtalso müsstest du darüber besched wissen.
 
@Hans24 Schönen Abend wünsche ich dir. Leider muss ich dir sagen, daß du meine Frage nicht verstehst und mir keine Hilfe bist.

VG Conrad
Dir auch einen schönen Abend,stör dich nicht daran das unter meinem PROFIL neuer Benutzer steht.

Anmerkung Mod: Die Konten von "Hans24" wurden nun vereint. *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@rüdscher hättest du nen Ratschlag zu meiner eigentlichen Frage vom Montag 11:15 zwecks Abstinenz Belege? Ob ich das halbe Jahr mitnehmen soll oder nicht ?


VG Conrad
Die ganze Zeit geht mir die Frage durch den Kopf ob ich den negativen Abstinenzbeleg von der Haaranalyse am Tag der Prüfung vorlegen soll oder nicht. Als ich letztes Jahr aus der Therapie kam habe ich sofort angefangen mit Haaranalyse für Alkohol und Drogen. Nach einem halben Jahr Analyse wurde bei mir 0,05ng THC gefunden somit war das halbe Jahr ungültig und ich habe sofort mit Urinscreenings angefangen, die bis März 2023 laufen. Es kam dazu, weil meine Ex Freundin mit kiffen wieder anfing und es auch zuerst geheim hielt und es nur unter dem Tag machte, als ich auf der Arbeit war, Allerdings habe ich sie auch einmal nachts am offenen Küchenfenster erwischt, weil der Gestank durch die geschlossenen Türen bis ins Schlafzimmer gezogen ist und ich davon wach wurde. Das war bereits noch im Dezember 2021 und ich habe die Beziehung beendet, allerdings ist sie dann erst im März 22 ausgezogen, weil sie früher nichts gefunden hat. Ich mein selbst am Küchentisch habe ich mich vermutlich kontaminiert wo sie sich einen Joint gebaut hat und nicht nur in der Nacht als der Qualm in mein Schlafzimmer kam.

So jetzt aber die Frage soll ich das Angeben, weil somit hätte ich ja ein halbes Jahr länger Alkoholabstinenz. Bei Alkoholabhängigkeit heißt es doch mind. 1 Jahr oder soll ich das ganze weg lassen und ich habe halt erst ein halbes Jahr nach meiner Therapie mit den Belegen angefangen ?
 
@rüdscher hättest du nen Ratschlag zu meiner eigentlichen Frage vom Montag 11:15 zwecks Abstinenz Belege? Ob ich das halbe Jahr mitnehmen soll oder nicht ?
Ist eine echt schwierige Frage. Dein Pegel war nicht sehr hoch, aber als WHT wirst du 12 Monate brauchen.
0,05ng ist im Bereich von quasi null, siehe auch diese Tabelle.
Ist leider echt nicht mein Gebiet, ich kann dir nur sagen, dass du als Alk-WHT ein Jahr oder mehr brauchen wirst.

@Max du kommst eher aus dem Drogenbereich - wie wertest du das? Ich kenne mich mit den Grenzwerten für THC nicht aus.
 
@rüdscher Also 12 Monate werde ich durch Urinscreening definitiv vorweisen. Meine Frage war nur ob ich das halbe Jahr vorher Haaranalyse auf Drogen und Alkohol mitnehmen soll, weil so kann ich 18 Monate Alkohol Abstinenz vorlegen aber ich hätte halt den Wert von 0,05 THC
 
Wenn einer der Drogen-Experten dir was zu deinem THC sagen kann, dann zeig so viel du kannst. Ich kann dir ehrlich nicht sagen, ob der THC-Wert dir dann um die Ohren fliegen könnte oder nicht. Hast du hier im Bereich Drogen mal dazu recherchiert?
 
Ja habe ich und bis jetzt noch nichts vergleichbares gefunden, aber ich suche weiter und werde auch mal bei der Diakonie bei meiner Suchtberatung nachfragen. Dort ist ja auch meine Nachsorge und meine SHG. Meine MPU Vorbereitung habe ich dort auch mit gemacht, nur zu dem Zeitpunkt ist mir diese Frage nicht durch den Kopf, da es für mich klar war das ich das vorherige halbe Jahr vorzeigen werde und meine Umstände erklären kann. Ich habe ja meine Situation verändert und meine Beziehung beendet und die Ex Freundin zum Ausziehen gezwungen, weil ich Drogen nicht in meinem Umfeld akzeptieren kann. Schriftliches könnte ich natürlich auch vorzeigen wie Abmeldebescheinigung .
Nur momentan bin ich mir eben unsicher ob ich es erwähnen soll oder nicht. Gut wäre es halt ein halbes Jahr noch länger nachzuweisen also 18 Monate statt 12. Angst habe nur das der GA denken könnte es ist ne Geschichte und ich habe gekifft und würde nicht dazu stehen.

Danke für deine Antwort !
 
Hallo Conrad,

wie rüdscher bereits schrieb, ist es nicht leicht dir eine allgemeingültige Antwort auf deine Frage zu geben. Die GTFCH fordert eine Nachweisgrenze von 0,02 ng/mg für die Labore, da hast du also ganz gut drüber gelegen...

Von daher könnte es natürlich passieren dass man dir Konsum unterstellt. Und selbst wenn man dir die Sache mit deiner Ex-Freundin glaubt, so könnte die Angabe mitunter "hinderlich" für ein pos. Gutachten sein.

Lt. den Beurteilungskriterien sollte neben dem eigenen Verzicht auch auf den Umgang mit konsumierenden Personen grds. verzichtet werden.

Die Indikatoren lauten in etwa:
  • Die eigenen Schwächen sind erkannt, die zu einem Rückfall führen können.
  • Rückfall begünstigte Situationen werden identifiziert (Kiffer im Park, Disco) und die eigene Kompetenz im Umgang realistisch eingeschätzt.
  • Falls eine neue Partnerschaft gefunden wurde, so hat dieser neue Partner selbst keine Alkohol-/Drogenproblematik.
  • Es gibt keine Kontakte mehr zu früheren Personen, von denen die Drogen bezogen, oder gemeinsam konsumiert wurden.
Von daher wäre es aus meiner Sicht ratsam, die AN nicht abzugeben...
think.gif
 
@Nancy Vielen Dank für deine Antwort. Du sprichst mir aus der Seele, genau meine Gedankengänge.
Ich gebe es lieber nicht an, denn es klingt einfach zu abenteuerlich und nach Ausrede.

VG Conrad
 
@Max du kommst eher aus dem Drogenbereich - wie wertest du das? Ich kenne mich mit den Grenzwerten für THC nicht aus.
Etwas spät, aber ... der Wert ist in diesem Fall egal, er hat in einer Abstinenzphase nichts zu suchen. Wäre vergleichbar mit einer Alkoholabstinenz mit 0,1‰.
Ist der Alk-FB hier eigentlich fertig ? ... den würde ich gern mal mit dem Drogen-FB abgleichen.
 
Heute nach langem Überlegen würde ich ca 1500 schätzen.
Das ist überhaupt kein Problem ... die pauschale Angabe soll einfach dazu dienen, ob du dich mit der Sache wirklich auseinandergesetzt hast.
Die hohe Zahl scheint erst erschreckend, spiegelt aber die Realität wider.
Viele denken das die hohe Zahl sich negativ auf die MPU auswirkt, aber dass Gegenteil ist der Fall.
 
Zurück
Oben