Alkohol

Gustav

Neuer Benutzer
Hallo! Ich hoffe es kann mir jemand folgende Frage beantworten:
Ich muss eine MPU wg Trunkenheitsfahrt (2 Promille) machen (Okt 2020). Ich habe im Jahr 2005 schon einmal eine MPU machen müssen..diese steht aber nicht mehr in meiner Führerschein Akte und auch nicht beim KBA. Die Führerscheinstelle sagt es sind ansonsten keine weitern Delikte bekannt außer die Sache aus 2020. Fragestellung ist die für einen „Ersttäter“…meine Frage lautet nun: kann/sollte ich im Vorfragebogen beim MPI (Avus) die MPU aus 2005 verschweigen (Verjährung) oder auf die Frage „ Haben sie schonmal eine MPU gemacht“ mit JA antworten…?! Danke für Eure Antworten
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Schwere Frage...
Lieber versuchen, das nicht zu erwähnen, wobei ich im Psychologengespräch vorsichtig wäre, lieber offen und eine gute Aufarbeitung, als beim Verheimlichen ertappt werden...

Wann ist deine MPU? 2 o/oo ist ja nicht ganz wenig und endet oft in der Einstufung "Abhängigkeit"... A2 oder sogar A1. In deiner Akte steht ja auch die Neuerteilung 2005, jedoch ohne nähere Angaben, aber der GA wird sich seinen Teil denken, auch wenn er den nicht formal nutzen darf, aber kann gut sein, dass er etwas nachbohrt.

viele Grüsse,
rüdscher
 

Gustav

Neuer Benutzer
Danke für die Antwort… werde auf A2 gehen mit 1/2 jährigen Abstinznachweis… aber gerade diese Frage bzgl. Der 1. MPU konnte mir bisher niemand beantworten…theoretisch darf diese Sache nicht mehr gegen einen verwand werden, aber anhand der Führerscheinerteilung 2005 ist es natürlich wahrscheinlich ersichtlich.. meine Strageienwäre es Auf Nachfrage dazu zu sagen dass das damals abgeklärt wurde aber ja auch mittlerweile verjährt ist… schwierig ist halt die Frage, ob es im Vorfragebogen bei Fragen: wann haben sie ihren Führerschein gemacht.., haben sie bereits eine MPU gemacht etc beantwortet werden sollten…
 

Gustav

Neuer Benutzer
Meinen Termin habe ich noch nicht… neuantrag ist gestellt… die Dame von der FSST, sage jedenfalls die Akte sein ansonsten komplett sauber und es gehe nur um die TF 2020…Meine MPU ist vermutlich im Oktober, da dann erst die Sperrfrist endet
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Du darfst deine MPU verschweigen, denn sie existiert nicht mehr.
 

Gustav

Neuer Benutzer
Vorsicht Du meinst A3 = Gefährdung.
A2 = Mißbrauch und verlangt zwingend 12M AB.
A1 = Abhängigkeit
Also laut dem Buch : Urteilsbildung in Der Fahreignungsbegutachtung steht : mindestens jedoch 6 Monate bei A2…
 

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Andi18

MPU Profi
Also laut dem Buch : Urteilsbildung in Der Fahreignungsbegutachtung steht : mindestens jedoch 6 Monate bei A2…
Mit dieser Interpretation wäre ich sehr vorsichtig.
Es steht drin „… in der Regel nach Ablauf eines Jahres, frühestens jedoch nach 6 Monaten.“
D.h. Üblich ist ein Jahr, alles andere ist Risiko. Bei 6 Monaten AB sagt ebenfalls die Richtlinie, dass Dir KT zugetraut werden muss..
damit muss also die Aufarbeitung sehr gut sein.
 
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