Hallo! Ich hoffe es kann mir jemand folgende Frage beantworten:
Ich muss eine MPU wg Trunkenheitsfahrt (2 Promille) machen (Okt 2020). Ich habe im Jahr 2005 schon einmal eine MPU machen müssen..diese steht aber nicht mehr in meiner Führerschein Akte und auch nicht beim KBA. Die Führerscheinstelle sagt es sind ansonsten keine weitern Delikte bekannt außer die Sache aus 2020. Fragestellung ist die für einen „Ersttäter“…meine Frage lautet nun: kann/sollte ich im Vorfragebogen beim MPI (Avus) die MPU aus 2005 verschweigen (Verjährung) oder auf die Frage „ Haben sie schonmal eine MPU gemacht“ mit JA antworten…?! Danke für Eure Antworten
Ich muss eine MPU wg Trunkenheitsfahrt (2 Promille) machen (Okt 2020). Ich habe im Jahr 2005 schon einmal eine MPU machen müssen..diese steht aber nicht mehr in meiner Führerschein Akte und auch nicht beim KBA. Die Führerscheinstelle sagt es sind ansonsten keine weitern Delikte bekannt außer die Sache aus 2020. Fragestellung ist die für einen „Ersttäter“…meine Frage lautet nun: kann/sollte ich im Vorfragebogen beim MPI (Avus) die MPU aus 2005 verschweigen (Verjährung) oder auf die Frage „ Haben sie schonmal eine MPU gemacht“ mit JA antworten…?! Danke für Eure Antworten