Hallo liebes Forum,
ich benötige mal Eure Schwarmintelligenz.
Wegen einer aus dem Ruder gelaufenen Alkoholfahrt vor 2 Jahren steht demnächst ein Termin zur MPU-Begutachtung an.
Kurz zum Hintergrund: ich habe damals aus Angst versucht mich mit 1,5% einer Verkehrskontrolle mit überhöhter Geschwindigkeit zu entziehen. Nach ca. 2km habe ich aufgegeben und eine Vollbremsung hingelegt. Dabei hat das Auto verzogen und einen parkenden PKW leicht touchiert. Letzteres wurde trotz ergebnisloser Schadensdiagnose als Unfall gewertet.
Fazit: Strafbefehl mit hoher Geldstrafe und 9 Monate Fahrverbot wg. Verstoß gg. §315d und §316.
Das Geschehene, der Alkoholkonsum und die Umstände wurden tiefgründig aufgearbeitet. Aktuell ist meine verkehrspsychologische Maßnahme bis auf zwei Sitzungen abgeschlossen, die erste Haarprobe war aufgrund praktizierter Trinkpause wie zu erwarten negativ und die (renomierte) verkehrspsychologische Praxis äußert sich langsam (natürlich unter Vorbehalt) optimistisch zum weiteren Verlauf.
Es gibt aber ein Problem welches ich aus vielleicht nachvollziehbaren Gründen nirgendwo angesprochen habe. Da ich hin und wieder unter Platzangst leide, benötige ich in gewissen Situationen Diazepam auf Rezept, im Schnitt aller 14 Tage max. 0,25-0,5ml/5-10 Tropfen.
Die Verabreichung erfolgt seit über 10 Jahren ohne mißbräuchliche Verwendung.
Mir ist bewusst, daß Benzos die Fahreignung stark und nachhaltig beeinflussen und ich versuchte Fahrten nach Konsum immer zu vermeiden. Aber darum soll es hier nicht gehen, meine Frage ist: Darf bei der medizinischen Untersuchung bei einer reinen Alkoholfragestellung ohne Anlaß auf andere Substanzen außer EtG und PEth getestet werden?
Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzung.
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 1,78
Gewicht: 65
Alter: 45
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: Frühjahr 2022
BAK: 1,5%
Trinkbeginn: 18.00 Uhr
Trinkende: 0.00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 01.00 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Monate
Führerschein
Hab ich noch: nein, wurde eingezogen
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Doppelfrage:
„Ist trotz der aktenkundigen erheblichen Straftat im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr nicht zu erwarten, daß XXX erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
Kann XXX trotz der Hinweise auf früher bestehenden Alkoholmissbrauch ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1+2 (KFZ bis 7,5t) sicher führen? Ist insbesondere nicht (mehr) zu erwarten, daß ein Kraftfahrzeug unter fahreignungsbeeinträchtigenden Mengen von Alkohol geführt wird und/oder liegen psychofunktionale oder andere alkoholassoziierte Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 1+2 in Frage stellen?“
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 07/2023
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ja, erste negativ
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: alle, nachweislich unauffällig seit Sommer 2023
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja, bisher 4 Einheiten
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: nein
MPU
Datum: März 2024
Welche Stelle (MPI): TÜV Süd
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein, nie in 25 Jahren
ich benötige mal Eure Schwarmintelligenz.
Wegen einer aus dem Ruder gelaufenen Alkoholfahrt vor 2 Jahren steht demnächst ein Termin zur MPU-Begutachtung an.
Kurz zum Hintergrund: ich habe damals aus Angst versucht mich mit 1,5% einer Verkehrskontrolle mit überhöhter Geschwindigkeit zu entziehen. Nach ca. 2km habe ich aufgegeben und eine Vollbremsung hingelegt. Dabei hat das Auto verzogen und einen parkenden PKW leicht touchiert. Letzteres wurde trotz ergebnisloser Schadensdiagnose als Unfall gewertet.
Fazit: Strafbefehl mit hoher Geldstrafe und 9 Monate Fahrverbot wg. Verstoß gg. §315d und §316.
Das Geschehene, der Alkoholkonsum und die Umstände wurden tiefgründig aufgearbeitet. Aktuell ist meine verkehrspsychologische Maßnahme bis auf zwei Sitzungen abgeschlossen, die erste Haarprobe war aufgrund praktizierter Trinkpause wie zu erwarten negativ und die (renomierte) verkehrspsychologische Praxis äußert sich langsam (natürlich unter Vorbehalt) optimistisch zum weiteren Verlauf.
Es gibt aber ein Problem welches ich aus vielleicht nachvollziehbaren Gründen nirgendwo angesprochen habe. Da ich hin und wieder unter Platzangst leide, benötige ich in gewissen Situationen Diazepam auf Rezept, im Schnitt aller 14 Tage max. 0,25-0,5ml/5-10 Tropfen.
Die Verabreichung erfolgt seit über 10 Jahren ohne mißbräuchliche Verwendung.
Mir ist bewusst, daß Benzos die Fahreignung stark und nachhaltig beeinflussen und ich versuchte Fahrten nach Konsum immer zu vermeiden. Aber darum soll es hier nicht gehen, meine Frage ist: Darf bei der medizinischen Untersuchung bei einer reinen Alkoholfragestellung ohne Anlaß auf andere Substanzen außer EtG und PEth getestet werden?
Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzung.
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 1,78
Gewicht: 65
Alter: 45
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: Frühjahr 2022
BAK: 1,5%
Trinkbeginn: 18.00 Uhr
Trinkende: 0.00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 01.00 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Monate
Führerschein
Hab ich noch: nein, wurde eingezogen
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Doppelfrage:
„Ist trotz der aktenkundigen erheblichen Straftat im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr nicht zu erwarten, daß XXX erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
Kann XXX trotz der Hinweise auf früher bestehenden Alkoholmissbrauch ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1+2 (KFZ bis 7,5t) sicher führen? Ist insbesondere nicht (mehr) zu erwarten, daß ein Kraftfahrzeug unter fahreignungsbeeinträchtigenden Mengen von Alkohol geführt wird und/oder liegen psychofunktionale oder andere alkoholassoziierte Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 1+2 in Frage stellen?“
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 07/2023
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ja, erste negativ
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: alle, nachweislich unauffällig seit Sommer 2023
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja, bisher 4 Einheiten
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: nein
MPU
Datum: März 2024
Welche Stelle (MPI): TÜV Süd
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein, nie in 25 Jahren