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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Ganz allgemein gesagt muss man an einer MPU teilnehmen, wenn Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Eine Untersuchung in Form einer MPU gibt es nur in Deutschland und dient zur Entscheidungs-Hilfe, ob eine Fahrerlaubnis entzogen oder neu erteilt werden soll.
Wann muss ich zur MPU?

Es gibt viele Ursachen, warum Sie zu einer MPU eingeladen werden können:

* Betrunken fahren mit mehr als 1,6 Promille
* Mehrere Fahrten in betrunkenem Zustand
* Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Drogen.
* Verkehrsverstöße ohne Alkohol (18 Punkte und mehr in Flensburg).
* Kombination aus betrunkenem Fahren und zu vielen Punkten.
* Bei Straftaten, die ein hohes Maß an Aggressivität und/oder geringe Impulskontrolle schließen lassen

Wie läuft eine MPU ab? Medizinisch und Psychologisch

Grundsätzlich besteht eine MPU aus zwei Teilen, dem medizinischen und dem psychologischen Teil. Im medizinischen Teil wird überprüft, ob Sie körperlich in der Lage sind ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Neben einem Untersuchungsgespräch wird außerdem eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Eine Urinuntersuchung findet hierbei meistens statt, manchmal aber auch Blut- und Haaranalysen.

Der psychologische Teil ist ein persönliches Gespräch. Hierbei steht hauptsächlich im Vordergrund, dass Sie Ihr Problem erkannt haben und für sich entsprechende Maßnahmen gezogen haben. Es geht hier nicht darum Sie bloßzustellen, ebenso wenig will man Sie mit irgendwelchen Spielchen auflaufen lassen. Seien Sie aber in jedem Fall gut vorbereitet!

Das Gespräch wird direkt mitgeschrieben und die wichtigsten Punkte für Sie aufgelistet, Sie bekommen also die Möglichkeit eventülle Ungereimtheiten direkt klarzustellen und verändern zu lassen bevor diese den Gesprächsraum verlassen.
Muss ich Tests ausfüllen?

Ja, das kann durchaus passieren. Es gibt hierbei verschiedene Formen: Tests am Computer und Tests auf Papier. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Es werden keine Rekordergebnisse verlangt, die Tests zielen meist in die Richtung Reaktionsvermögen und auf Ihren Lebenslauf ab.
Welche Ergebnisse gibt es?

Das Ergebnis wird Ihnen meist schon am Untersuchungstag mitgeteilt, aber auch noch einmal schriftlich an Sie versandt. Es gibt drei mögliche Formen des Ergebnisses:

* Positives MPU-Gutachten:
Sie können die Psychologen überzeugen und räumen somit die Bedenken der Behörde aus und sorgen dafür, dass Sie den Führerschein wieder bekommen.
* MPU-Gutachten mit Nachschulungsempfehlung:
Sie können die Psychologen nicht vollständig überzeugen, daher wird Ihnen ein speziellen Nachschulungskurs (im Allgemeinen circa vier Termine in drei Wochen) empfohlen, die dann durchgeführt werden, um die noch offenen Fragen zu klären. Nach erfolgreicher Teilnahme wird Ihnen ein Gutachten ausgestellt mit dem Sie zum örtlichen Straßenverkehrsamt gehen. Das Gutachten ist entscheidend dafür, ob Sie den Führerschein wieder bekommen, oder nicht (nach § 70 FeV).
* Negatives MPU-Gutachten:
Sie können die Psychologen nicht überzeugen. Leider bekommen Sie dann den Führerschein nicht wieder, meist wird Ihnen aber in einem persönlichen Gespräch gesagt, was Sie besser tun können, um beim nächsten Mal ein positives Gutachten zu bekommen. Davon bekommen Sie zwar auch Ihren Führerschein nicht wieder, aber immerhin wissen Sie, was Sie verbessern müssen.
 
Negatives Gutachten
Ein negatives Gutachten bei einer Fahreignungsbegutachtung (MPU) zu erhalten kann verschiedene Ursachen haben. Im Ergebnis stellt sich für den Betroffenen jedoch immer die Frage, wie er nun verfahren sollte.

Übersendet er das negative Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde, so wird sein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis abgelehnt. Zudem wird diese Fahrerlaubnisversagung 10 Jahre beim Kraftfahrtbundesamt negativ registriert, § 29 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Außerdem ist problematisch, dass die Tilgungsfrist für Punkte erst mit der Erteilung bzw. Neürteilung der Fahrerlaubnis beginnt, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung, § 29 Absatz 5 Satz 1 StVG. Davon ist in der Regel also abzuraten.

Die Frage, ob das negative Gutachten Ansatzpunkte für Fehlerhaftigkeit bietet und dadurch angreifbar ist, richtet sich nach den Begutachtungsleitlinien und Beurteilungskriterien und kann vom Betroffenen alleine in der Regel nicht beantwortet werden.

Deshalb ist es in den meisten Fällen ratsam, den Antrag entweder zurückzunehmen oder gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde zu erklären, dass über den Antrag vorerst nicht zu entscheiden ist.

Ein negatives Gutachten beinhaltet meist Angaben zu weiteren Voraussetzungen, die ein Betroffener nach Ansicht der Gutachter für den Erhalt eines positiven Gutachtens erfüllen sollte. Dies stellt in den meisten Fällen eine intensive Beratung oder gar verkehrspsychologische Therapie dar ggf. verbunden mit der Teilnahme an einem standardisierten Alkohol- oder Drogenkontrollprogramm.
 
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