Hallo an alle, die sich als Experten sehen,
ich hätte da mal ne Frage, die mir bisher immer im widersprüchlich zu den Begutachtungsleitlinien beantwortet wurde:
Begutachtungsleitlinien 3.13.1 Missbrauch
War die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben, so kann sie nur dann als wiederhergestellt gelten, d. h. es muss nicht mehr mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit mit einer Fahrt unter Alkoholeinfluss gerechnet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
a) Das Alkoholtrinkverhalten wurde ausreichend geändert. Das ist der Fall, - wenn Alkohol nur noch kontrolliert getrunken wird, so dass Trinken und Fahren zuverlässig getrennt werden können, oder - wenn Alkoholabstinenz eingehalten wird. Diese ist zu fordern, wenn aufgrund der Lerngeschichte anzunehmen ist, dass sich ein konsequenter kontrollierter Umgang mit alkoholischen Getränken nicht erreichen lässt.
Es wurde mir immer suggeriert, dass bei missbräuchlichem Alkoholkonsum nur dauerhafte Abstinenz in Frage komme.
Dennoch sprechen die Begutachtungsleitlinien eine andere Sprache (siehe oben). Hier steht ganz klar, dass es bei A2 auch mit kontrolliertem Trinken geht.
Könntet Ihr mir bitte erklären, weshalb bei Alkoholmissbrauch immer und ausschließlich Abstinenz vorausgesetzt wird?
Danke vorab
ich hätte da mal ne Frage, die mir bisher immer im widersprüchlich zu den Begutachtungsleitlinien beantwortet wurde:
Begutachtungsleitlinien 3.13.1 Missbrauch
War die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben, so kann sie nur dann als wiederhergestellt gelten, d. h. es muss nicht mehr mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit mit einer Fahrt unter Alkoholeinfluss gerechnet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
a) Das Alkoholtrinkverhalten wurde ausreichend geändert. Das ist der Fall, - wenn Alkohol nur noch kontrolliert getrunken wird, so dass Trinken und Fahren zuverlässig getrennt werden können, oder - wenn Alkoholabstinenz eingehalten wird. Diese ist zu fordern, wenn aufgrund der Lerngeschichte anzunehmen ist, dass sich ein konsequenter kontrollierter Umgang mit alkoholischen Getränken nicht erreichen lässt.
Es wurde mir immer suggeriert, dass bei missbräuchlichem Alkoholkonsum nur dauerhafte Abstinenz in Frage komme.
Dennoch sprechen die Begutachtungsleitlinien eine andere Sprache (siehe oben). Hier steht ganz klar, dass es bei A2 auch mit kontrolliertem Trinken geht.
Könntet Ihr mir bitte erklären, weshalb bei Alkoholmissbrauch immer und ausschließlich Abstinenz vorausgesetzt wird?
Danke vorab