Allkoholmissbrauch KT oder Abstinenz

Deepdive

Gesperrte(r) User(in)
Hallo an alle, die sich als Experten sehen,

ich hätte da mal ne Frage, die mir bisher immer im widersprüchlich zu den Begutachtungsleitlinien beantwortet wurde:

Begutachtungsleitlinien 3.13.1 Missbrauch
War die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben, so kann sie nur dann als wiederhergestellt gelten, d. h. es muss nicht mehr mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit mit einer Fahrt unter Alkoholeinfluss gerechnet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
a) Das Alkoholtrinkverhalten wurde ausreichend geändert. Das ist der Fall, - wenn Alkohol nur noch kontrolliert getrunken wird, so dass Trinken und Fahren zuverlässig getrennt werden können, oder - wenn Alkoholabstinenz eingehalten wird. Diese ist zu fordern, wenn aufgrund der Lerngeschichte anzunehmen ist, dass sich ein konsequenter kontrollierter Umgang mit alkoholischen Getränken nicht erreichen lässt.

Es wurde mir immer suggeriert, dass bei missbräuchlichem Alkoholkonsum nur dauerhafte Abstinenz in Frage komme.

Dennoch sprechen die Begutachtungsleitlinien eine andere Sprache (siehe oben). Hier steht ganz klar, dass es bei A2 auch mit kontrolliertem Trinken geht.

Könntet Ihr mir bitte erklären, weshalb bei Alkoholmissbrauch immer und ausschließlich Abstinenz vorausgesetzt wird?

Danke vorab
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Könntet Ihr mir bitte erklären, weshalb bei Alkoholmissbrauch immer und ausschließlich Abstinenz vorausgesetzt wird?
"Hallo an alle, die sich als Experten sehen" ... das liegt allerdings nicht in meinem Ermessen dies zu beurteilen.

Als erstes ist zu erklären, was "Alkoholmissbrauch" eigentlich ist ...

Unter Alkoholmissbrauch versteht man einen von der Norm abweichenden Konsum, der einmalig oder wiederholt in einer übermäßigen Dosierung erfolgt. Alkoholmissbrauch wird nicht mit einer bestimmten Höhe eines BAK-Wertes in Verbindung gebracht, denn auch bei bereits zBspl. 1,3‰ BAK weicht der Konsum von der Norm ab.

Daher schließe ich mich der Meinung nicht an, dass ein Alkoholmissbrauch mit einer geforderten Abstinenz in Verbindung steht.

Ich habe bei meiner MPU (1,6‰ BAK) ebenfalls von Alkoholmissbrauch gesprochen ... denn ich habe letztendlich den Alkohol missbraucht, um meine Probleme zu bewältigen bzw. zu verdrängen.

Eine Abstinenz steht aus meiner Sicht überwiegend einer Konstellation von Alter und BAK gegenüber. Weitere Kriterien sind das Trinkverhalten in der Vergangenheit sowie die erlebten Trinkmotive.
 
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