damager

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Hallo zusammen, ich wollte mal fragen folgendes, Januar 2021 habe ich das Auto gefahren unter Amphetamin, ein sehr hoher Wert von 634 ng/ml wurde in der Blutprobe festgestellt. Am Februar 2021 war berreits ein Eintrag in meiner Fahrerakte "Maßnahme Paragraph 46 BTM" Ungeeignet,Neigung zu Rauschgiftsucht steht in Flensburg. Die Fahrerlaubnis ist mir März 2021 entzogen wurden. Ich bin offensichtlich Konsument harter Drogen. November war ich dann in der Entgiftung 2022, und befinde mich bis voraussichtlich Mai 2023 hier jetzt in Langzeit Therapie (stationäre Entwöhnung). Ab wann muss ich jetzt Genau Abstinenz haben? Da ich das so aus dem Schreiben lese das ich nach der LZ erst 1 Jahr Abstinenz zählen lassen kann und die Langzeit an sich gar nicht zur Zeit dazu gerechnet wird. Meine Urinprobe aus der Entgiftung belegen eindeutig am 14.11.2022 noch 1800 und am 18.11.2022 berreits bei 400 also unter denn Cut Wert von 500 (negativ) und bin dann nahtlos in die Reha zur Entwöhnung am 29.11.2022 und seitdem Clean! Oder zählt gar die Urin Probe (UK) aus der Reha zur Abstinenz Zeit? Das ich die Fahrerlaubnis neu beantragen muss weiß ich, aber ich wollte fragen ab wann jetzt die Abstinenz Zeit zählt?. Außerdem lasse ich auch meine Haare wachsen so das ich theoretisch die letzten 6 Monate im Mai 2023 als Nachweis bringen kann. Habe die vor der Entgiftung extra kurz schneiden lassen. Ich habe auch gehört 6 Monate reichen in eigenen fällen? Oder kann ich auch bloß die "eingeschränkte fahrerlaubnis" beantragen wärend ich vor mir aus UK abgegebe wärend der Fahererlaubnis?Danke für die Mühe fürs durch lesen!!
 
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Max

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Ab wann muss ich jetzt Genau Abstinenz haben? Da ich das so aus dem Schreiben lese das ich nach der LZ erst 1 Jahr Abstinenz zählen lassen kann und die Langzeit an sich gar nicht zur Zeit dazu gerechnet wird.
Die Abstinenzdauer bei Drogenabhägigkeit muss für die MPU belegt sein:
  • 1 Jahr nach Abschluß einer ambulanten oder stationären Entwöhnung, wobei Nachsorgekontakte nicht zur Entwöhnungszeit zählen.
  • Wenn eine längere Abstinenz vor der suchttherapeutischen Maßnahme bestand, noch mindestens 6 Monate. Die gesamte Dauer der Abstinenz, inklusive Kinik- oder Therapieaufenthalte, muss nennenswert länger als 1 Jahr (mind. 1 Jahr) betragen.
  • Bei ambulanten Langzeitmaßnahmen muss die Dauer inklusive ambulanter Therapie, nennswert länger als 1 Jahr sein (seit Beginn der Therapie mind. 1 Jahr).
Bei einer Drogenabhängigkeit ist es wichtig bei der MPU aufzuzeigen, dass eine ernsthafte Problembewältigung zu einer stabilen Abstinenz geführt hat. Ganz gleich welche Drogen im Spiel waren, eine Alkoholabstinenz wird dabei immer zusätzlich gefordert, da sonst von einer Suchtverlagerung ausgegangen wird.
 

damager

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Ok erstmal vielen Dank für einige Antworten auf meine Recht große Frage die ich gestellt habe! Leider Blicke ich nur nicht so ganz mehr da durch bei denn ganzen. Na gut mit Alkohol habe ich ehe kein Problem, aber hört sich nach Mehrkosten an. Nur es gibt ja tatsächlich MPU Berater die einem weiß machen wollen, man schafft die MPU auch mit 6 Monate Abstinenz . Deshalb war ich sehr unsicher was überhaupt noch stimmt.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Du bist aus zwei Gründen für 12 Monate abstinenzpflichtig ... einmal zwecks Therapie und einmal zwecks Konsum von harten Drogen.
Wer dir 6 Monate AB empfiehlt, der hat mit Sicherheit keine Ahnung.
 

damager

Neuer Benutzer
Achso Okay dann leuchtet mir das doch ein.

Besitzstand B/L/M/S steht in meiner Gesamtauskunft.
Dazu:
Sonstige Maßnamen:
Eignungsüberprüfung Paragraph 46.
Eignugszweifel Paragraph 46 wg. BTM

Wo steht denn da bitte die Frage? Also diese Fragestellung? Dankeschön.
 

damager

Neuer Benutzer
FB Drogen

Zur Person
Geschlecht:Männlich
Alter:29

Was ist passiert?
Drogensorte:Amphetamin
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz):Jeden Tag
Datum der Auffälligkeit:16.01.2021

Drogenbefund
Blutwerte: in einer Konzentration 634 ng/ml Amphetamin nachweisbar Untersuchung Blutprobe

Schnelltest:Konnte keine UK abgegeben vor Polizei deshalb Blutabnahme auf der Wache,nicht verweigert aber probiert.

Beim Kauf erwischt:Nein,noch nie
Nur daneben gestanden:Nein auch das nicht.

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein Drogenfahrt war 16.01.2021
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: 634 ng/ml Amphetamin
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt:Nein auf keinen fall

Verurteilt: 09.09.2021 Bußgeldbescheid rechtskräftig
Fahrerlaubnis entzogen 04.02.2021
Strafe abgebüßt:Ja komplett Bußgeld bezahlt , Fahrverbot vom 09.01.2022-08.02.2022 vollstreckt.

Führerschein
Hab ich noch: Nein keine fahrerlaubnis mehr
Hab ich abgegeben: eidesstattliche versicherung Ja
Hab ich neu beantragt:nein
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:nein

Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Eignungszweifel Paragraph 46 wegen BTM , Eignungsüberprüfung Paragraph 46 FEV

Bundesland: Nordrhein-Westfalen


Konsum
Ich konsumiere noch:Nein !
letzter Konsum: 13.11.2022

Abstinenznachweis
Haaranalyse:nein
Urinscreen:Ja wärend der Langzeit Therapie momentan Entwöhnung,Zufalls UK
Keinen Plan:

Aufarbeitung
Drogenberatung: Ja
Selbsthilfegruppe (SHG):Ja
Psychologe:Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Ja Entgiftung vom 14.11.2022-29.11.2022 anschließend Entwöhnung (Langzeit Therapie von 29.11.2022 - 02.05.2023
Keine Ahnung:

MPU
Datum:nein
Welche Stelle (MPI):nein
Schon bezahlt?:nein
Schon gehabt?:nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?:nein kein Rückfall seit Entwöhnung Entgiftung
 
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